07.10.2024, 17:01
Ich habe die Widerrufsfrist verneint wegen 356 III und habe den AS dann kurz ablehnt.
07.10.2024, 17:13
(07.10.2024, 16:57)Nosnownoshow schrieb: Ich hab das mit dem Sattel so gelöst dass dem kein Widerspruchsrecht Zustand weil maßanfertigung. Widerspruchsfrist war gewahrt weil keine Belehrung. Und Rücktritt ging nicht weil er keinen Mangel dargelegt und bewiesen hat und die vermutungsregel nicht mehr greift weil länger ein Jahr nach Gefahr Übergang. Aber kein Plan ob das stimmt.Ich habe den leider nicht mehr geprüft, hatte massive Zeitprobleme, aber das war meine Lösungsskizze.
Was habt ihr eigentlich zum Schmerzensgeldanspruch gesagt und wo den Vergleich im TB? Habe mich echt mit Nichtigkeiten aufgehalten
07.10.2024, 17:27
Hab das mit dem Vergleich in der großen Prozessgeschichte gebracht. Aber auch keine Ahnung gehabt. Hab im Hilfsgutachten den Schmerzensgeld Anspruch bejaht aber eben wegen 100 Prozent mitverschulden in den Entscheidungsgründen abgelehnt
07.10.2024, 18:11
(07.10.2024, 17:13)SHReF schrieb:(07.10.2024, 16:57)Nosnownoshow schrieb: Ich hab das mit dem Sattel so gelöst dass dem kein Widerspruchsrecht Zustand weil maßanfertigung. Widerspruchsfrist war gewahrt weil keine Belehrung. Und Rücktritt ging nicht weil er keinen Mangel dargelegt und bewiesen hat und die vermutungsregel nicht mehr greift weil länger ein Jahr nach Gefahr Übergang. Aber kein Plan ob das stimmt.Ich habe den leider nicht mehr geprüft, hatte massive Zeitprobleme, aber das war meine Lösungsskizze.
Was habt ihr eigentlich zum Schmerzensgeldanspruch gesagt und wo den Vergleich im TB? Habe mich echt mit Nichtigkeiten aufgehalten
Hab auch Vergleich in der Prozessgeschichte am Ende gedropped und den auch abgeschrieben.
Schmerzensgeld hab ich iRv 833 in Höhe von 5000€ zugebilligt weil im Bearbeitervermerk stand dass 5000€ etwa angemessen für sein HWS sei.
07.10.2024, 18:30
(07.10.2024, 18:11)Nordlicht43 schrieb:Okay, das habe ich immerhin auch. Habt ihr bei de, strittigen Beklagtenvortrag eigentlich auch Rechtsansichten bzw nur Rechtsansichten angegeben?(07.10.2024, 17:13)SHReF schrieb:(07.10.2024, 16:57)Nosnownoshow schrieb: Ich hab das mit dem Sattel so gelöst dass dem kein Widerspruchsrecht Zustand weil maßanfertigung. Widerspruchsfrist war gewahrt weil keine Belehrung. Und Rücktritt ging nicht weil er keinen Mangel dargelegt und bewiesen hat und die vermutungsregel nicht mehr greift weil länger ein Jahr nach Gefahr Übergang. Aber kein Plan ob das stimmt.Ich habe den leider nicht mehr geprüft, hatte massive Zeitprobleme, aber das war meine Lösungsskizze.
Was habt ihr eigentlich zum Schmerzensgeldanspruch gesagt und wo den Vergleich im TB? Habe mich echt mit Nichtigkeiten aufgehalten
Hab auch Vergleich in der Prozessgeschichte am Ende gedropped und den auch abgeschrieben.
Schmerzensgeld hab ich iRv 833 in Höhe von 5000€ zugebilligt weil im Bearbeitervermerk stand dass 5000€ etwa angemessen für sein HWS sei.
07.10.2024, 18:30
(07.10.2024, 18:11)Nordlicht43 schrieb:Okay, das habe ich immerhin auch. Habt ihr bei de, strittigen Beklagtenvortrag eigentlich auch Rechtsansichten bzw nur Rechtsansichten angegeben?(07.10.2024, 17:13)SHReF schrieb:(07.10.2024, 16:57)Nosnownoshow schrieb: Ich hab das mit dem Sattel so gelöst dass dem kein Widerspruchsrecht Zustand weil maßanfertigung. Widerspruchsfrist war gewahrt weil keine Belehrung. Und Rücktritt ging nicht weil er keinen Mangel dargelegt und bewiesen hat und die vermutungsregel nicht mehr greift weil länger ein Jahr nach Gefahr Übergang. Aber kein Plan ob das stimmt.Ich habe den leider nicht mehr geprüft, hatte massive Zeitprobleme, aber das war meine Lösungsskizze.
Was habt ihr eigentlich zum Schmerzensgeldanspruch gesagt und wo den Vergleich im TB? Habe mich echt mit Nichtigkeiten aufgehalten
Hab auch Vergleich in der Prozessgeschichte am Ende gedropped und den auch abgeschrieben.
Schmerzensgeld hab ich iRv 833 in Höhe von 5000€ zugebilligt weil im Bearbeitervermerk stand dass 5000€ etwa angemessen für sein HWS sei.
07.10.2024, 18:36
Ja, hab mich aber zurückgehalten damit... Sonst wäre der TB zu lang geworden
08.10.2024, 15:23
Heute Anwaltsklausur aus Klägersicht. Verkehrsunfall auf Kundenparkplatz. Es ging im Kern darum ob der Fahrer der Klägerin im Kollisionszeitpunkt stand und ob dann bei der Gegenseite der Anscheinsbeweis greift da dieser rückwärts gefahren ist. Dazu noch ein paar Probleme im Schaden und ob zukünftige Mietwagenkosten mit einer Feststellungsklage geltend gemacht werden können.
08.10.2024, 15:47
(08.10.2024, 15:23)Nosnownoshow schrieb: Heute Anwaltsklausur aus Klägersicht. Verkehrsunfall auf Kundenparkplatz. Es ging im Kern darum ob der Fahrer der Klägerin im Kollisionszeitpunkt stand und ob dann bei der Gegenseite der Anscheinsbeweis greift da dieser rückwärts gefahren ist. Dazu noch ein paar Probleme im Schaden und ob zukünftige Mietwagenkosten mit einer Feststellungsklage geltend gemacht werden können.Ich ergänze noch, dass es zusätzlich um einen Unterlassungsanspruch ging.
Ist es nicht aber so, dass mietwagenkosten bei gewerblich genutzten Fahrzeugen auscheiden?
08.10.2024, 15:51
Was für ein Unterlassungsanspruch?