01.08.2019, 15:56
Kann es nicht? In dem einen wurde ja nur ein vu gesprochen und nicht in der Sache entschieden.
01.08.2019, 15:57
(01.08.2019, 15:56)Kitty schrieb: Kann es nicht? In dem einen wurde ja nur ein vu gesprochen und nicht in der Sache entschieden.
Jetzt wo ich so drüber nachdenke, macht Sinn dass es keine zwei gegensätzlichen Entscheidungen geben kann. Aber würde auch sagen, da es ein VU war... Alles andere würde meine Lösung kaputtmachen :s
01.08.2019, 15:59
Ob VU oder nicht ist egal. Gibt ja keine Abstufungen bei rechtskraftsfähigen Entscheidungen. Falls jemand ein Urteil dazu findet, bitte mal posten
01.08.2019, 16:00
01.08.2019, 16:23
Tipps für morgen? Ra-Klausur?
01.08.2019, 16:32
(01.08.2019, 16:23)indubio(GPAHH) schrieb: Tipps für morgen? Ra-Klausur?
Irgendwas mit Pferden wäre doch mal wieder klasse. Oder vielleicht mal ordentlich Handelsrecht oder ne gemütliche AGB-Kontrolle. Vielleicht einfach mal gewohnte Fahrwasser. Autounfall hätte aber auch Charme. Aber wir werden vermutlich tiefstes Immobiliarsachenrecht bekommen :D
01.08.2019, 16:57
(01.08.2019, 15:40)indubio(GPAHH) schrieb: Ich bin über 675,280 am Ende auf 225.000 Euro gegangen...
Anrechnung der 75.000 Euro wegen öff. Urkunde und keinen geeigneten Gegenbeweis erbracht
Habs auch so gelöst. Ist aber wohl falsch. Die öffentliche Urkunde sagt nichts über die Richtigkeit des Wahrheitsinhalts der Urkunde. Sekundäre Darlegungslast dann wohl beim Beklagten, da substantiiert die Barzahlung vom Kläger bestritten wurde. Vom Beklagten kam aber nix. Deshalb wohl falsch die 75.000 Euro abzuziehen.
Ich fand die Klausur echt kacke, da sehr verschachtelte Prüfung und viel zu umfangreich. Hab mit den Entscheidungsgründen begonnen und daher quasi keinen Tatbestand mehr geschafft -_-
01.08.2019, 17:20
Ich verstehe nicht, wie man das hätte vernünftig aufbauen sollen. Wenn der Klage stattgegeben werden muss, dann kann ich nur auf die Pflichtverletzungen eingehen, die der Bekl tatsächlich begangen hat. Oder? Ich kann doch nicht in einem Urteil ewig prüfen, was dem Bekl alles vorgeworfen, aber von ihm ordnungsgemäß erledigt wurde. Dann müssten alle Vorwürfe des Kl durchgreifen. Ist das echt so? Hätte das Gericht wirklich keine Fristverlängerung gewähren müssen? Durfte der Bekl dem Termin fernbleiben? Abwegig.
Wenn ich die Klage nun abweisen will, dann MUSS ich sofort zum kausalen Schaden springen und inzidient prüfen, ob eine Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, weil das Urteil auf Fehlverhalten des Bekl beruht (und nicht auf Gesetzesverletzungen). Dann darf ich aber nur solche Verletzungen des Gesetzes prüfen, die ich auch bejahen werde. Will ich alle Aspekte ansprechen, dann müssen alle Vorwürfen des Klägers in Wirklichkeit Verstöße des Gerichts sein und der Bekl muss einwandfrei gehandelt haben. Aber ist das so, insb im Hinblick auf die fehlende Sofortige Beschwerde?
Bin völlig verwirrt.
Wenn ich die Klage nun abweisen will, dann MUSS ich sofort zum kausalen Schaden springen und inzidient prüfen, ob eine Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, weil das Urteil auf Fehlverhalten des Bekl beruht (und nicht auf Gesetzesverletzungen). Dann darf ich aber nur solche Verletzungen des Gesetzes prüfen, die ich auch bejahen werde. Will ich alle Aspekte ansprechen, dann müssen alle Vorwürfen des Klägers in Wirklichkeit Verstöße des Gerichts sein und der Bekl muss einwandfrei gehandelt haben. Aber ist das so, insb im Hinblick auf die fehlende Sofortige Beschwerde?
Bin völlig verwirrt.
01.08.2019, 18:03
(01.08.2019, 17:20)GastNRW111 schrieb: Ich verstehe nicht, wie man das hätte vernünftig aufbauen sollen. Wenn der Klage stattgegeben werden muss, dann kann ich nur auf die Pflichtverletzungen eingehen, die der Bekl tatsächlich begangen hat. Oder? Ich kann doch nicht in einem Urteil ewig prüfen, was dem Bekl alles vorgeworfen, aber von ihm ordnungsgemäß erledigt wurde. Dann müssten alle Vorwürfe des Kl durchgreifen. Ist das echt so? Hätte das Gericht wirklich keine Fristverlängerung gewähren müssen? Durfte der Bekl dem Termin fernbleiben? Abwegig.
Wenn ich die Klage nun abweisen will, dann MUSS ich sofort zum kausalen Schaden springen und inzidient prüfen, ob eine Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, weil das Urteil auf Fehlverhalten des Bekl beruht (und nicht auf Gesetzesverletzungen). Dann darf ich aber nur solche Verletzungen des Gesetzes prüfen, die ich auch bejahen werde. Will ich alle Aspekte ansprechen, dann müssen alle Vorwürfen des Klägers in Wirklichkeit Verstöße des Gerichts sein und der Bekl muss einwandfrei gehandelt haben. Aber ist das so, insb im Hinblick auf die fehlende Sofortige Beschwerde?
Bin völlig verwirrt.
Hmmm...?
Ich hab das iRv 675, 611, 280 I so gemacht:
SV: RA-Mandat
PflV: nicht-erscheinen zum einspruchstermin
- war nicht in Ordnung, weil keine Befangenheit (Richter durfte selbst entscheiden, weil offensichtlich unzulässig)
- weil: musste keine Fristverlängerung gewähren
- und Termin nicht verlegen
Kausaler Schäden:
- kausalität (+) weil wenn RA vorgetragen hätte, wäre Klage abgewiesen worden (da das ganze zur sittenwiedeigkeit...)
- Schaden nur iHv 300.000, weil mehr hätte es sonst auch nicht gegeben, weil Pflicht zur Rückzahlung der 100.000 aus 812
01.08.2019, 19:17