23.12.2018, 15:52
Meine Frage bezog sich auf die StA, sorry.
War auch konkret auf die o.g. Aussage bezogen, dass "7,5 Punkte nicht gestört hätten".
War auch konkret auf die o.g. Aussage bezogen, dass "7,5 Punkte nicht gestört hätten".
23.12.2018, 16:16
Achso, da gilt im Prinzip das gleich. Also in NRW ist eine Einladung unter 7,76 auch bei der StA aufgrund eines entsprechenden Erlasses ausgeschlossen. Ab 8,0 hat man Chancen auf Einladung zum AC; sicher nur ab 9,x (vgl die erwähnte Anfrage bei google). Unter 8,0 (aber jedenfalls über 7,75) und eine Einstellung dürfte eine absolute ausnahme sein, denn im zweifel gibt es doch mehr als genug Leute die bessere Noten mitbringen.
23.12.2018, 17:20
Also erstes gibt es bei der StA kein AC und zweitens sind Einstellungen zwischen 7,76 und 8,0 nicht selten.
Ich denke die Frage zielte eher darauf ab, ob man auch mit 7,5 oder 7,6 eine Chance hat. Klar es gibt den Erlass, aber habe auch schon gehört, dass es da Ausnahmen gibt. Schließe mich NRW da an - Infos wären toll, falls jemand dazu welche hat.
Ich denke die Frage zielte eher darauf ab, ob man auch mit 7,5 oder 7,6 eine Chance hat. Klar es gibt den Erlass, aber habe auch schon gehört, dass es da Ausnahmen gibt. Schließe mich NRW da an - Infos wären toll, falls jemand dazu welche hat.
23.12.2018, 19:17
(23.12.2018, 17:20)Gast NRW schrieb: Also erstes gibt es bei der StA kein AC und zweitens sind Einstellungen zwischen 7,76 und 8,0 nicht selten.
Ich denke die Frage zielte eher darauf ab, ob man auch mit 7,5 oder 7,6 eine Chance hat. Klar es gibt den Erlass, aber habe auch schon gehört, dass es da Ausnahmen gibt. Schließe mich NRW da an - Infos wären toll, falls jemand dazu welche hat.
Nochmal: der LOStA persönlich hat bei einer Veranstaltung für Referendare in Köln im Herbst 2018 gesagt, dass unter 7,76 nicht eingeladen werden DARF. Ausnahmen gibt es nur für die Schwerbehinderung.
27.12.2018, 12:39
[quote pid='19813' dateline='1545585428']
Nochmal: der LOStA persönlich hat bei einer Veranstaltung für Referendare in Köln im Herbst 2018 gesagt, dass unter 7,76 nicht eingeladen werden DARF. Ausnahmen gibt es nur für die Schwerbehinderung.
[/quote]
Das kann ich prinzipiell aus Gesprächen bestätigen. Allerdings überrascht mich dein letzter Satz. Ich bin nämlich quasi "Betroffener" und von Ausnahmen bzgl. Schwerbehinderung in NRW habe ich bisher nichts gehört/gelesen. Hat der LOStA das in der Veranstaltung gesagt?
Nochmal: der LOStA persönlich hat bei einer Veranstaltung für Referendare in Köln im Herbst 2018 gesagt, dass unter 7,76 nicht eingeladen werden DARF. Ausnahmen gibt es nur für die Schwerbehinderung.
[/quote]
Das kann ich prinzipiell aus Gesprächen bestätigen. Allerdings überrascht mich dein letzter Satz. Ich bin nämlich quasi "Betroffener" und von Ausnahmen bzgl. Schwerbehinderung in NRW habe ich bisher nichts gehört/gelesen. Hat der LOStA das in der Veranstaltung gesagt?
27.12.2018, 13:51
Hallo,
darf ich fragen, wie ihr die Chancen für folgenden Bewerber einschätzen würdet?
6,11/9,X, keine Promotion oder LLM, aber (immerhin) gute Fremdsprachenkenntnisse, zudem ein GdB von 60, falls das eine Rolle spielt. Konkret ginge es mir um den Südwesten.
Danke für alle Beiträge!
darf ich fragen, wie ihr die Chancen für folgenden Bewerber einschätzen würdet?
6,11/9,X, keine Promotion oder LLM, aber (immerhin) gute Fremdsprachenkenntnisse, zudem ein GdB von 60, falls das eine Rolle spielt. Konkret ginge es mir um den Südwesten.
Danke für alle Beiträge!
27.12.2018, 14:00
Wir Die Chancen sind sehr gut zu Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, da es allein auf das Prödikat im zweiten Examen ankommt. Eine Voraussetzung, die du mit 9,x erfüllst.
Allerdings wird das Gros der anderen Bewerber wohl zumindest formal besser dastehen (insb besseres erstes Examen und/ oder ggf Dr.) sodass du dich vorher sehr gut mit dem Bewerbungegespäche und insb mit Fragen zu deiner Motivation auseinandersetzen solltest, damit du dort überzeugen kannst. Fremdsprachenkenntnisse sind dabei schön, bringen aber nur geringen „Mehrwert“ in der Justiz.
Allerdings wird das Gros der anderen Bewerber wohl zumindest formal besser dastehen (insb besseres erstes Examen und/ oder ggf Dr.) sodass du dich vorher sehr gut mit dem Bewerbungegespäche und insb mit Fragen zu deiner Motivation auseinandersetzen solltest, damit du dort überzeugen kannst. Fremdsprachenkenntnisse sind dabei schön, bringen aber nur geringen „Mehrwert“ in der Justiz.
27.12.2018, 16:12
(27.12.2018, 12:39)NRW schrieb: [quote pid='19813' dateline='1545585428']
Nochmal: der LOStA persönlich hat bei einer Veranstaltung für Referendare in Köln im Herbst 2018 gesagt, dass unter 7,76 nicht eingeladen werden DARF. Ausnahmen gibt es nur für die Schwerbehinderung.
Das kann ich prinzipiell aus Gesprächen bestätigen. Allerdings überrascht mich dein letzter Satz. Ich bin nämlich quasi "Betroffener" und von Ausnahmen bzgl. Schwerbehinderung in NRW habe ich bisher nichts gehört/gelesen. Hat der LOStA das in der Veranstaltung gesagt?
[/quote]
Das hab ich von meiner Staatsanwältin (selbst auch betroffen). Ich würde da aber mal nachhaken, die Ansprechpartner sind wirklich sehr nett.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
27.12.2018, 20:42
(27.12.2018, 12:39)NRW schrieb: [quote pid='19813' dateline='1545585428']
Nochmal: der LOStA persönlich hat bei einer Veranstaltung für Referendare in Köln im Herbst 2018 gesagt, dass unter 7,76 nicht eingeladen werden DARF. Ausnahmen gibt es nur für die Schwerbehinderung.
Das kann ich prinzipiell aus Gesprächen bestätigen. Allerdings überrascht mich dein letzter Satz. Ich bin nämlich quasi "Betroffener" und von Ausnahmen bzgl. Schwerbehinderung in NRW habe ich bisher nichts gehört/gelesen. Hat der LOStA das in der Veranstaltung gesagt?
[/quote]
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoer.../index.php
"Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IV sind daher ausdrücklich erwünscht. Eine Einladung erfolgt insoweit bereits ab einem Punktwert von 7,76 im 2. Staatsexamen."
Die Ausnahme ist, dass bei schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Bewerbern ab 7,76 im Zweiten unabhängig von den sonstigen Qualifikationen und der Bewerberlage eingeladen wird. Darunter können sie nicht gehen, weil es weder im Gesetz noch im Erlass vorgesehen ist.
01.01.2019, 13:48
[quote pid='19851' dateline='1545911485']
Hallo,
darf ich fragen, wie ihr die Chancen für folgenden Bewerber einschätzen würdet?
6,11/9,X, keine Promotion oder LLM, aber (immerhin) gute Fremdsprachenkenntnisse, zudem ein GdB von 60, falls das eine Rolle spielt. Konkret ginge es mir um den Südwesten.
Danke für alle Beiträge!
[/quote]
Hi Gast,
herzlichen Glückwunsch zum VB im Zweiten. Das vermittelt Dir jedenfalls Chancen in RLP (https://jm.rlp.de/de/ministerium/karrier...er-dienst/) und im Saarland (https://www.saarland.de/3803.htm). In Bayern kommt es darauf an, wie sich die Note nach der Umrechnung gestaltet (https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-...sanwaelte/). In BaWü dürftest Du es schwer haben, da dort 8 aus beiden als Mindestvoraussetzungen genannt sind (https://www.mit-recht-in-die-zukunft.de/...bewerbung/) -ggfs. macht es aber Sinn, sich wegen dem VB und dem GdB mal telefonisch zu erkundigen.
Bei den Fremdsprachenkenntnissen ist es in der Justiz in der Tat so eine Sache... Gerichtssprache ist deutsch, aber bei Fällen mit Auslandsbezug schaden konversations- und insb. verhandlungssichere Sprachkenntnisse nicht. Englisch bringen aber fast alle qualifizierten Bewerber heute mit. Dadurch allein hebt man sich nicht unbedingt ab. Im Südwesten könnte aber ggf. Französisch ganz spannend sein.
Hallo,
darf ich fragen, wie ihr die Chancen für folgenden Bewerber einschätzen würdet?
6,11/9,X, keine Promotion oder LLM, aber (immerhin) gute Fremdsprachenkenntnisse, zudem ein GdB von 60, falls das eine Rolle spielt. Konkret ginge es mir um den Südwesten.
Danke für alle Beiträge!
[/quote]
Hi Gast,
herzlichen Glückwunsch zum VB im Zweiten. Das vermittelt Dir jedenfalls Chancen in RLP (https://jm.rlp.de/de/ministerium/karrier...er-dienst/) und im Saarland (https://www.saarland.de/3803.htm). In Bayern kommt es darauf an, wie sich die Note nach der Umrechnung gestaltet (https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-...sanwaelte/). In BaWü dürftest Du es schwer haben, da dort 8 aus beiden als Mindestvoraussetzungen genannt sind (https://www.mit-recht-in-die-zukunft.de/...bewerbung/) -ggfs. macht es aber Sinn, sich wegen dem VB und dem GdB mal telefonisch zu erkundigen.
Bei den Fremdsprachenkenntnissen ist es in der Justiz in der Tat so eine Sache... Gerichtssprache ist deutsch, aber bei Fällen mit Auslandsbezug schaden konversations- und insb. verhandlungssichere Sprachkenntnisse nicht. Englisch bringen aber fast alle qualifizierten Bewerber heute mit. Dadurch allein hebt man sich nicht unbedingt ab. Im Südwesten könnte aber ggf. Französisch ganz spannend sein.