15.12.2016, 01:30
Hm also ich hab in Berlin die Widerspruchsklausur geschrieben.
War die Rücknahme/Widerruf nicht ziemlich eindeutig präkludiert wg Jahresfrist seit Kenntnis schon hinsichtlich des Ausgangsbescheids rum? § 48 IV? Oder wie habt ihr das gerettet? War meiner Meinung nach schon sehr drauf angelegt dass es irgendwie klargehen muss das Teil zu kassieren aber die Präklusion hab ich nicht weggekriegt..
War die Rücknahme/Widerruf nicht ziemlich eindeutig präkludiert wg Jahresfrist seit Kenntnis schon hinsichtlich des Ausgangsbescheids rum? § 48 IV? Oder wie habt ihr das gerettet? War meiner Meinung nach schon sehr drauf angelegt dass es irgendwie klargehen muss das Teil zu kassieren aber die Präklusion hab ich nicht weggekriegt..
15.12.2016, 01:58
War ein Fall von 48 und nicht 49; zwischen den beiden kann man später noch tauschen, weil beide Ermessensnormen sind. Das sollte man klarstellen.
Die Jahresfrist ist ja eine Entscheidungsfrist, die mit Kenntnis ALLER zur Entscheidung relevanten Tatsachen erst beginnt. In NRW wurde im August 2015 von der Straftat erfahren und danach die Klägerin nochmal angehört; Ihre Antwort ging am 10.10.2015 ein (erst damit lagen alle relevanten Tatsachen vor, da sie ja beispielsweise noch einen anderen sachkundigen Mitarbeiter hätte "nachernennen" können und wozu sie auch aufgefordert worden war). Die Rücknahme wurde am 21.09.2016 ausgesprochen und damit innerhalb der Jahresfrist.
Die Jahresfrist ist ja eine Entscheidungsfrist, die mit Kenntnis ALLER zur Entscheidung relevanten Tatsachen erst beginnt. In NRW wurde im August 2015 von der Straftat erfahren und danach die Klägerin nochmal angehört; Ihre Antwort ging am 10.10.2015 ein (erst damit lagen alle relevanten Tatsachen vor, da sie ja beispielsweise noch einen anderen sachkundigen Mitarbeiter hätte "nachernennen" können und wozu sie auch aufgefordert worden war). Die Rücknahme wurde am 21.09.2016 ausgesprochen und damit innerhalb der Jahresfrist.
15.12.2016, 09:21
Weiß jemand ob es schwierig ist beim GPA Hamburg einen dritten Versuch zu bekommen?
15.12.2016, 11:21
(15.12.2016, 09:21)Gast schrieb: Weiß jemand ob es schwierig ist beim GPA Hamburg einen dritten Versuch zu bekommen?
soweit mir bekannt ist, kann man nur Glück haben, wenn man mindestens eine Prüfung angegriffen hat und dann "vorsorglich" den 3. Versuch will. Ansonsten hab ich noch nicht von erfolgreichen Anträgen gehört.
15.12.2016, 17:01
(15.12.2016, 11:21)Gast schrieb:(15.12.2016, 09:21)Gast schrieb: Weiß jemand ob es schwierig ist beim GPA Hamburg einen dritten Versuch zu bekommen?
soweit mir bekannt ist, kann man nur Glück haben, wenn man mindestens eine Prüfung angegriffen hat und dann "vorsorglich" den 3. Versuch will. Ansonsten hab ich noch nicht von erfolgreichen Anträgen gehört.
Wirklich? Ich dachte beim GPA ist es nicht so schlimm wie bei anderen Bundesländern?
Weswegen wurden die denn alle abgelehnt die du kennst?
16.12.2016, 00:18
20.12.2016, 10:54
Stimmt es eigentlich, dass die erste ÖffR Klausur einigen bekannt war, da sie vor ein paar Monaten schon versehentlich im GPA ausgeteilt wurde und wieder eingesammelt wurde?
Fände ich ein starkes Stück, die dann so kurz später wieder auszuteilen.
Fände ich ein starkes Stück, die dann so kurz später wieder auszuteilen.
21.12.2016, 22:20
kA aber es jam ja auch eine die im April luef im ZR ;)
16.02.2017, 00:48
Hat schon jemand was gehört wie es ausgefallen ist? v.a. im Bereich GPA? Es geht ja das Gerücht um, dass alles bis 18.01. korrigiert werden musste. Vielleicht kennt ja jemand Korrektoren aus AGs etc. und hat Rückmeldung bekommen? Sitze auf Kohlen :s:s:s:s:s:s
16.02.2017, 09:57
Genau...Und weil alles bis zum 18.1.2017 korrigiert werden musste kommen die Noten auch erst Mitte März. Glaubt doch nicht immer alles...