13.12.2016, 21:49
(13.12.2016, 21:24)Gast schrieb:(13.12.2016, 18:49)Gast BW schrieb:(13.12.2016, 16:24)Gast schrieb: BW
Urteil im Straßenrecht
Ich habe die Klage abgewiesen.
Klageart: Anfechtungsklage für alle fünf Verwaltungsakte (FFK ist es nicht, weil sich die Zwangsmittel jeweils auf den Grund-VA beziehen und dieser daher nicht erledigt sein kann).
Zwischen Zulässigkeit und Begründetheit geprüft:
- Anspruchshäufung nach 44 VwGO
- Ruhen des Verfahrens nach 167 (?) i.V.m. 251 ZPO
Begründetheit:
1. VA: (+) Ermächtigungsgrundlage ist 16 VIII StrG, also eine Sondernutzung für die der Kläger keine Erlaubnis hatte.
2. VA: (+) 20 LVwVG Zwangsgeldandrohung war in Ordnung.
3. VA: (+) 23 LVwVG Zwangsgeldfestsetzung in Ordnung.
4. VA: (+) 20 LVwVG Ersatzandrohung in Ordnung. Dass 4000€ und nicht 10600€ angegeben ist unschädlich, weil es keine Willkür war. Die Prognose der Gemeinde war in Ordnung.
5. VA: 25 LVwVG (+) Kostenbescheid war in Ordnung. Hier konnte man die einzelnen Kostenposten diskutieren. Ich fand alle angemessen. Die Bagger waren zwar mitursächlich an dem schlechten zustand des Weges, allerdings mussten diese zur Erdabtragung eingesetzt werden und in soweit war der Kläger dafür ursächlich. 2000€ für Schotterung wurden von der Gemeinde nicht mit einberechnet.
100€ der Gemeinde aber über 4 I LGebG, da es ja keine Kosten der Ersatzvornahme sind, sondern Gebühren, die ihr in Folge der Ersatzvornahme entstehen.
Ich habe für die Beseitigungsanordnung 1,3 PolG als Rechtsgurndlage. Habe da aber echt super lange überlegt. Ansonsten war es ähnlich. Halt viel VwVG
Aber 16 viii geht 1,3 polG doch vor? Wie hast du 16 viii StrG dann abgelehnt?
Bei mir war das einfach keine Sondernutzung :D
Aber wie gesagt, habe sehr lange überlegt und echt gezweifelt...
13.12.2016, 23:45
(13.12.2016, 16:13)Gast schrieb: Im GPA kam : http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayU...7AD3EF3%7D
Livebildübertragung von Versammlungen..
Nach den ganzen Drecksklausuren im GPA war die heute mal ein Segen :)
ich gehe mich betrinken, frohe Weihnachten euch allen
Ich fand es nicht gut.... SV war irreführend das ist gemein.
14.12.2016, 00:17
(13.12.2016, 23:45)kiel schrieb:Was meinst du damit genau?(13.12.2016, 16:13)Gast schrieb: Im GPA kam : http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayU...7AD3EF3%7D
Livebildübertragung von Versammlungen..
Nach den ganzen Drecksklausuren im GPA war die heute mal ein Segen :)
ich gehe mich betrinken, frohe Weihnachten euch allen
Ich fand es nicht gut.... SV war irreführend das ist gemein.
14.12.2016, 00:51
naja so viel wie da zum widerspruch stand hätte man an eine FFK denken können. hat mich unmengen an zeit gekostet zu überlegen was die hinweise sollen. am ende zum glück für FK entschieden.
14.12.2016, 01:12
(14.12.2016, 00:51)Gast schrieb: naja so viel wie da zum widerspruch stand hätte man an eine FFK denken können. hat mich unmengen an zeit gekostet zu überlegen was die hinweise sollen. am ende zum glück für FK entschieden.
Da stand doch nicht viel? Ein Satz dass er vorsorglich Widerspruch einlegt und um
Widerspruchsbescheid bittet.
Aber stimmt schon. Hab auch gebrütet ob es nicht vllt doch FFK ist.
14.12.2016, 01:24
Ich habe auch die FK genommen, aber die FFK wäre genauso vertretbar gewesen. Die Abgrenzung Realakt/VA bei Maßnahnen der Polizei ist bekanntlich umstritten.
14.12.2016, 11:01
(13.12.2016, 17:58)Gast schrieb: NRW http://openjur.de/u/622393.html
Ist jetzt nicht 1:1 der Fall. Im Klausurfall gab es ja noch das Problem, dass die Verurteilung bei Erlass der Erlaubnis bereits vorlag. Fand ich schwierig zu umschiffen.
14.12.2016, 11:50
In NRW gabs dann noch das Problem, dass der (einzig sachkundige) Prokurist der von Anfang an unzuverlässige war und es sich um eine GmbH gehandelt hat, bei der man ja grundsätzlich auf die Zuverlässigkeit des Geschäftsführers abstellt. Da müsste man m.E. zunächst herausarbeiten, dass es in diesem Fall auf den Prokuristen ankommen muss, da ohne diesen der Laden garnicht genehmigt werden könnte.
14.12.2016, 13:28
Wie habt ihr denn das Problem mit den nachträglichen Tatsachen und der Tatsache, dass die Verurteilung schon bei Erlass vorlag, gelöst?
14.12.2016, 13:52
Ich habe das über 48 gelöst und dann nachschieben von Gründen in Form des Austausches der Rechtsgrundlage.