18.09.2021, 15:45
(18.09.2021, 15:33)Ji Gast schrieb:(18.09.2021, 14:58)GastB schrieb:(18.09.2021, 12:15)Gast schrieb:(18.09.2021, 09:20)Gast schrieb:(17.09.2021, 16:41)Matilda91 schrieb: Im Strafrecht war es eine Anklage mit zwei Beschuldigten. Mein Kopf ist so absurd leer, dass ich es leider nicht mehr ganz zusammen bekomme. War auf jeden Fall eine Katastrophe.
Grob ging es um einen Typ, der seiner Nachbarin helfen wollte, die behauptet hat, sie hätte noch einen Anspruch auf Weihnachts und Urlaubsgeld (hatte sie aber nicht und das wusste sie auch). Der Typ ist dann mit Scheinwaffe zu dem Arbeitgeber (der aber aus Versehen der falsche war) und hat versucht, das Geld einzutreiben. Erst geschubst, dann geschlagen, dann mit ihm im Büro eingesperrt… dann hat er mit Drohung/Gewalt den Tresor öffnen lassen und sich das Geld geben lassen. Das Geld war aber nicht genug. Dann sollte er ihm sein Handy geben… Sperrcode musste er sagen, dann seine PIN (alles mit Drohung bzw Gewalt - weiß nicht mehr genau, wann was war), dann hat der Beschuldigte per online Banking das restliche Geld auf ihr Konto überwiesen. Die Kontidaten von ihr hatte er währenddessen per WhatsApp bei ihr angefragt. Dann hat er das Handy dagelassen, hat noch ein Regal vor die Tür geworfen, sodass das Opfer nicht leicht rauskommen konnte. Joah… materiell war es das grob, glaube ich. Prozessual hatte die Polizei ihr Handy Beschlagnahmt und ausgewertet wegen des Chat verlaufs und der Dolmetscher hatte angeblich zu ihm gesagt, dass er sich besser geständig zeigen sollte, weil er dann weniger Strafe bekäme.
Ach so und am Ende hat sie das Geld zurücküberwiesen und behauptet, das sei ein Versehen gewesen.
Habt ihr irgendwelche Irrtümer bezüglich J angenommen?
Ich habe auch den Verbotsirttum geprüft, weil der J mehrmals gesagt hat, dass die R ja einen Anspruch auf ihr Geld hat..
Wäre das denn richtig? Ich habe auch den Verbotsirrtum geprüft aber denke jetzt im Nachhinein, dass es eben der Tatbestandsirrtum war (es entfiel wegen des Irrtums der Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Bereicherung) und wenn man da aussteigt kommt man gar nicht mehr bis zur Schuld und zum Verbotsirrtum Oder hast du ihn nur zur Abgrenzung angeprüft und abgelehnt?
Doppelirrtum

18.09.2021, 16:01
(18.09.2021, 14:58)GastB schrieb:(18.09.2021, 12:15)Gast schrieb:(18.09.2021, 09:20)Gast schrieb:(17.09.2021, 16:41)Matilda91 schrieb: Im Strafrecht war es eine Anklage mit zwei Beschuldigten. Mein Kopf ist so absurd leer, dass ich es leider nicht mehr ganz zusammen bekomme. War auf jeden Fall eine Katastrophe.
Grob ging es um einen Typ, der seiner Nachbarin helfen wollte, die behauptet hat, sie hätte noch einen Anspruch auf Weihnachts und Urlaubsgeld (hatte sie aber nicht und das wusste sie auch). Der Typ ist dann mit Scheinwaffe zu dem Arbeitgeber (der aber aus Versehen der falsche war) und hat versucht, das Geld einzutreiben. Erst geschubst, dann geschlagen, dann mit ihm im Büro eingesperrt… dann hat er mit Drohung/Gewalt den Tresor öffnen lassen und sich das Geld geben lassen. Das Geld war aber nicht genug. Dann sollte er ihm sein Handy geben… Sperrcode musste er sagen, dann seine PIN (alles mit Drohung bzw Gewalt - weiß nicht mehr genau, wann was war), dann hat der Beschuldigte per online Banking das restliche Geld auf ihr Konto überwiesen. Die Kontidaten von ihr hatte er währenddessen per WhatsApp bei ihr angefragt. Dann hat er das Handy dagelassen, hat noch ein Regal vor die Tür geworfen, sodass das Opfer nicht leicht rauskommen konnte. Joah… materiell war es das grob, glaube ich. Prozessual hatte die Polizei ihr Handy Beschlagnahmt und ausgewertet wegen des Chat verlaufs und der Dolmetscher hatte angeblich zu ihm gesagt, dass er sich besser geständig zeigen sollte, weil er dann weniger Strafe bekäme.
Ach so und am Ende hat sie das Geld zurücküberwiesen und behauptet, das sei ein Versehen gewesen.
Habt ihr irgendwelche Irrtümer bezüglich J angenommen?
Ich habe auch den Verbotsirttum geprüft, weil der J mehrmals gesagt hat, dass die R ja einen Anspruch auf ihr Geld hat..
Wäre das denn richtig? Ich habe auch den Verbotsirrtum geprüft aber denke jetzt im Nachhinein, dass es eben der Tatbestandsirrtum war (es entfiel wegen des Irrtums der Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Bereicherung) und wenn man da aussteigt kommt man gar nicht mehr bis zur Schuld und zum Verbotsirrtum Oder hast du ihn nur zur Abgrenzung angeprüft und abgelehnt?
Leider hab ich den Tatbestandsirrtum im Rahmen der Rechtswidrigkeit der Bereicherung übersehen. Bin daher in der Schuld auf den Verbotsirrtum eingegangen und hab den als Vermeidbar eingestuft.
18.09.2021, 16:20
(18.09.2021, 16:01)Gast schrieb:Genauso ging es mir auch. Als ich kurz vor Ende den „Fehler“ bemerkt hatte, war es schon zu spät, um das Ruder zu drehen…ich hoffe nur, dass gnädig benotet wird. Ich bin nicht einmal fertig geworden :((18.09.2021, 14:58)GastB schrieb:(18.09.2021, 12:15)Gast schrieb:(18.09.2021, 09:20)Gast schrieb:(17.09.2021, 16:41)Matilda91 schrieb: Im Strafrecht war es eine Anklage mit zwei Beschuldigten. Mein Kopf ist so absurd leer, dass ich es leider nicht mehr ganz zusammen bekomme. War auf jeden Fall eine Katastrophe.
Grob ging es um einen Typ, der seiner Nachbarin helfen wollte, die behauptet hat, sie hätte noch einen Anspruch auf Weihnachts und Urlaubsgeld (hatte sie aber nicht und das wusste sie auch). Der Typ ist dann mit Scheinwaffe zu dem Arbeitgeber (der aber aus Versehen der falsche war) und hat versucht, das Geld einzutreiben. Erst geschubst, dann geschlagen, dann mit ihm im Büro eingesperrt… dann hat er mit Drohung/Gewalt den Tresor öffnen lassen und sich das Geld geben lassen. Das Geld war aber nicht genug. Dann sollte er ihm sein Handy geben… Sperrcode musste er sagen, dann seine PIN (alles mit Drohung bzw Gewalt - weiß nicht mehr genau, wann was war), dann hat der Beschuldigte per online Banking das restliche Geld auf ihr Konto überwiesen. Die Kontidaten von ihr hatte er währenddessen per WhatsApp bei ihr angefragt. Dann hat er das Handy dagelassen, hat noch ein Regal vor die Tür geworfen, sodass das Opfer nicht leicht rauskommen konnte. Joah… materiell war es das grob, glaube ich. Prozessual hatte die Polizei ihr Handy Beschlagnahmt und ausgewertet wegen des Chat verlaufs und der Dolmetscher hatte angeblich zu ihm gesagt, dass er sich besser geständig zeigen sollte, weil er dann weniger Strafe bekäme.
Ach so und am Ende hat sie das Geld zurücküberwiesen und behauptet, das sei ein Versehen gewesen.
Habt ihr irgendwelche Irrtümer bezüglich J angenommen?
Ich habe auch den Verbotsirttum geprüft, weil der J mehrmals gesagt hat, dass die R ja einen Anspruch auf ihr Geld hat..
Wäre das denn richtig? Ich habe auch den Verbotsirrtum geprüft aber denke jetzt im Nachhinein, dass es eben der Tatbestandsirrtum war (es entfiel wegen des Irrtums der Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Bereicherung) und wenn man da aussteigt kommt man gar nicht mehr bis zur Schuld und zum Verbotsirrtum Oder hast du ihn nur zur Abgrenzung angeprüft und abgelehnt?
Leider hab ich den Tatbestandsirrtum im Rahmen der Rechtswidrigkeit der Bereicherung übersehen. Bin daher in der Schuld auf den Verbotsirrtum eingegangen und hab den als Vermeidbar eingestuft.
18.09.2021, 16:54
(18.09.2021, 16:01)Gast schrieb:(18.09.2021, 14:58)GastB schrieb:(18.09.2021, 12:15)Gast schrieb:(18.09.2021, 09:20)Gast schrieb:(17.09.2021, 16:41)Matilda91 schrieb: Im Strafrecht war es eine Anklage mit zwei Beschuldigten. Mein Kopf ist so absurd leer, dass ich es leider nicht mehr ganz zusammen bekomme. War auf jeden Fall eine Katastrophe.
Grob ging es um einen Typ, der seiner Nachbarin helfen wollte, die behauptet hat, sie hätte noch einen Anspruch auf Weihnachts und Urlaubsgeld (hatte sie aber nicht und das wusste sie auch). Der Typ ist dann mit Scheinwaffe zu dem Arbeitgeber (der aber aus Versehen der falsche war) und hat versucht, das Geld einzutreiben. Erst geschubst, dann geschlagen, dann mit ihm im Büro eingesperrt… dann hat er mit Drohung/Gewalt den Tresor öffnen lassen und sich das Geld geben lassen. Das Geld war aber nicht genug. Dann sollte er ihm sein Handy geben… Sperrcode musste er sagen, dann seine PIN (alles mit Drohung bzw Gewalt - weiß nicht mehr genau, wann was war), dann hat der Beschuldigte per online Banking das restliche Geld auf ihr Konto überwiesen. Die Kontidaten von ihr hatte er währenddessen per WhatsApp bei ihr angefragt. Dann hat er das Handy dagelassen, hat noch ein Regal vor die Tür geworfen, sodass das Opfer nicht leicht rauskommen konnte. Joah… materiell war es das grob, glaube ich. Prozessual hatte die Polizei ihr Handy Beschlagnahmt und ausgewertet wegen des Chat verlaufs und der Dolmetscher hatte angeblich zu ihm gesagt, dass er sich besser geständig zeigen sollte, weil er dann weniger Strafe bekäme.
Ach so und am Ende hat sie das Geld zurücküberwiesen und behauptet, das sei ein Versehen gewesen.
Habt ihr irgendwelche Irrtümer bezüglich J angenommen?
Ich habe auch den Verbotsirttum geprüft, weil der J mehrmals gesagt hat, dass die R ja einen Anspruch auf ihr Geld hat..
Wäre das denn richtig? Ich habe auch den Verbotsirrtum geprüft aber denke jetzt im Nachhinein, dass es eben der Tatbestandsirrtum war (es entfiel wegen des Irrtums der Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Bereicherung) und wenn man da aussteigt kommt man gar nicht mehr bis zur Schuld und zum Verbotsirrtum Oder hast du ihn nur zur Abgrenzung angeprüft und abgelehnt?
Leider hab ich den Tatbestandsirrtum im Rahmen der Rechtswidrigkeit der Bereicherung übersehen. Bin daher in der Schuld auf den Verbotsirrtum eingegangen und hab den als Vermeidbar eingestuft.
Ausspähung der Daten war zu prüfen oder?
18.09.2021, 17:01
Geht ihr eigentlich wählen am 26. September oder lieber lernen?^^

18.09.2021, 18:14
(18.09.2021, 16:54)Gast schrieb:(18.09.2021, 16:01)Gast schrieb:(18.09.2021, 14:58)GastB schrieb:(18.09.2021, 12:15)Gast schrieb:(18.09.2021, 09:20)Gast schrieb: Habt ihr irgendwelche Irrtümer bezüglich J angenommen?
Ich habe auch den Verbotsirttum geprüft, weil der J mehrmals gesagt hat, dass die R ja einen Anspruch auf ihr Geld hat..
Wäre das denn richtig? Ich habe auch den Verbotsirrtum geprüft aber denke jetzt im Nachhinein, dass es eben der Tatbestandsirrtum war (es entfiel wegen des Irrtums der Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Bereicherung) und wenn man da aussteigt kommt man gar nicht mehr bis zur Schuld und zum Verbotsirrtum Oder hast du ihn nur zur Abgrenzung angeprüft und abgelehnt?
Leider hab ich den Tatbestandsirrtum im Rahmen der Rechtswidrigkeit der Bereicherung übersehen. Bin daher in der Schuld auf den Verbotsirrtum eingegangen und hab den als Vermeidbar eingestuft.
Ausspähung der Daten war zu prüfen oder?
Also, wenn man den gesehen hat unter dem Stress, dann puhh ?
19.09.2021, 13:34
(18.09.2021, 16:54)Gast schrieb:(18.09.2021, 16:01)Gast schrieb:(18.09.2021, 14:58)GastB schrieb:(18.09.2021, 12:15)Gast schrieb:(18.09.2021, 09:20)Gast schrieb: Habt ihr irgendwelche Irrtümer bezüglich J angenommen?
Ich habe auch den Verbotsirttum geprüft, weil der J mehrmals gesagt hat, dass die R ja einen Anspruch auf ihr Geld hat..
Wäre das denn richtig? Ich habe auch den Verbotsirrtum geprüft aber denke jetzt im Nachhinein, dass es eben der Tatbestandsirrtum war (es entfiel wegen des Irrtums der Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Bereicherung) und wenn man da aussteigt kommt man gar nicht mehr bis zur Schuld und zum Verbotsirrtum Oder hast du ihn nur zur Abgrenzung angeprüft und abgelehnt?
Leider hab ich den Tatbestandsirrtum im Rahmen der Rechtswidrigkeit der Bereicherung übersehen. Bin daher in der Schuld auf den Verbotsirrtum eingegangen und hab den als Vermeidbar eingestuft.
Ausspähung der Daten war zu prüfen oder?
Wer soll denn wessen Daten ausgespäht haben? Der F hat dem I seine Daten doch "freiwillig" gegeben und mit dem Handy hat der I ja "nur" die Überweisung ausgeführt und sonst nichts weiter gemacht
19.09.2021, 14:51
Kann jemand noch etwas zu ÖffR sagen? Danke
20.09.2021, 16:51
In Berlin lief heute Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Ersatz von Verwendungen in allen Varianten. Dazu 1000 + 1003 BGB, Parteiwechsel, Widerklage und die Frage ob der Eigentümer für einen durch einen Dritten zerstörten Gegenstand den vom Dritten an den Besitzer gezahlten Schadensersatz zurück bekommt.
20.09.2021, 17:08
Also klassisches Sachenrecht mit §§ 929 ff., 932 ff. BGB, EBV und Widerklage? Klingt nicht allzu grausam!