13.06.2018, 12:54
Nein, kein Urteil. Aber im Tenor habe ich den zweiten freigesprochen, das geht ja grds nach 354 I StPO und die Strafzumessung im Urteil des AG war falsch, da hätte man sehr viel schreiben können und müssen. TS-Höhe, Urteil Österreich, Gesamtstrafe etc.
13.06.2018, 13:55
(13.06.2018, 12:54)Gast schrieb: Nein, kein Urteil. Aber im Tenor habe ich den zweiten freigesprochen, das geht ja grds nach 354 I StPO und die Strafzumessung im Urteil des AG war falsch, da hätte man sehr viel schreiben können und müssen. TS-Höhe, Urteil Österreich, Gesamtstrafe etc.
Das sind Anträge, kein Tenor. Du kannst keinen freisprechen, das kann nur das Gericht.
13.06.2018, 14:20
(13.06.2018, 13:55)hessen schrieb:(13.06.2018, 12:54)Gast schrieb: Nein, kein Urteil. Aber im Tenor habe ich den zweiten freigesprochen, das geht ja grds nach 354 I StPO und die Strafzumessung im Urteil des AG war falsch, da hätte man sehr viel schreiben können und müssen. TS-Höhe, Urteil Österreich, Gesamtstrafe etc.
Das sind Anträge, kein Tenor. Du kannst keinen freisprechen, das kann nur das Gericht.
Also in Sachsen war die Entscheidung des Revisionsgerichts vorzuschlagen. Inwiefern das kein Tenor wäre, müsstest du mir erläutern
13.06.2018, 14:41
(13.06.2018, 14:20)Leipzig schrieb:(13.06.2018, 13:55)hessen schrieb:(13.06.2018, 12:54)Gast schrieb: Nein, kein Urteil. Aber im Tenor habe ich den zweiten freigesprochen, das geht ja grds nach 354 I StPO und die Strafzumessung im Urteil des AG war falsch, da hätte man sehr viel schreiben können und müssen. TS-Höhe, Urteil Österreich, Gesamtstrafe etc.
Das sind Anträge, kein Tenor. Du kannst keinen freisprechen, das kann nur das Gericht.
Also in Sachsen war die Entscheidung des Revisionsgerichts vorzuschlagen. Inwiefern das kein Tenor wäre, müsstest du mir erläutern
Denke mal es ging ihm um Revisionsanträge. Klang ja auch so.
13.06.2018, 16:07
Nein, es ging um die Entscheidung des RevisionsG und da sollte ein Entscheidungsvorschlag/Tenor geschrieben werden. Das RevG kann durchaus jmd freisprechen, allerdings nur unter den Vss des § 354 StPO und die lagen bei uns nicht vor, es mussten ja weitere Festellungen gemacht werden und daher war es eben "nur" zurückzuweisen.
Ich ärgere mich jetzt sooo!!:dodgy::(
Ich ärgere mich jetzt sooo!!:dodgy::(
13.06.2018, 16:52
(13.06.2018, 16:07)Gast schrieb: Nein, es ging um die Entscheidung des RevisionsG und da sollte ein Entscheidungsvorschlag/Tenor geschrieben werden. Das RevG kann durchaus jmd freisprechen, allerdings nur unter den Vss des § 354 StPO und die lagen bei uns nicht vor, es mussten ja weitere Festellungen gemacht werden und daher war es eben "nur" zurückzuweisen.
Ich ärgere mich jetzt sooo!!:dodgy::(
Also bei mir lagen die Voraussetzungen des Freispruchs für den letzten Teil sowohl bzgl A als auch bzgl B vor, ganz einfach weil beide nach den Feststellungen des Gerichts straffrei zu bleiben hatten. Würde mir da jetzt mal keinen Kopf machen
13.06.2018, 17:26
Ist ja interessant, wir sollten nur aus anwaltliche Sicht die Erfolgsaussichten der bereits eingelegten und begründeten Revision prüfen. :D
Morgen ÖR, bin auch schon gespannt, was da dran kommt.
Hatte jemand ÖR als wahlklausur und kann sich noch dran erinnern, was da dran kam?
Morgen ÖR, bin auch schon gespannt, was da dran kommt.
Hatte jemand ÖR als wahlklausur und kann sich noch dran erinnern, was da dran kam?
13.06.2018, 17:49
Hab Teilaufhebung des Urteils bzgl. 315c und 305a beantrag. Hinsichtlich 316 mit Rad(1,6 als Grenzwert nicht erreich wg. Ruckrechnung + sicherheitszuschlag) freispruch durch Revisionsgericht beantrag.
13.06.2018, 18:42
Wahlklausur in Berlin/Bbg war eine Gerichtsklausur:
Nachbarin hat die Baugenehmigung für eine Flüchtlingsunterkunft im vorläufigen Rechtsschutz angegriffen.
Nachbarin hat die Baugenehmigung für eine Flüchtlingsunterkunft im vorläufigen Rechtsschutz angegriffen.
14.06.2018, 15:10
Heute ÖR in BW: Anwaltskalusr, Gutachten:
Die Mandantin hat ein Haus gekauft, aber Eigentümer Grundstück ist ein anderer, von dem sie das Grundstück gepachtet hat. Außenbereich, das kleine Haus steht seit fast 100 Jahren. War dauerhaft bewohnt, außer ein paar Jahre bevor sie rein ist. Nachdem sie ein Jahr da wohnt, renoviert sie. Macht eine Außenwand raus um sie neu zu machen und das Dach. Will einen Schuppen eine Wand anbauen und nen Druchgang vom Wohnzimmer dahin für Fahrräder. Dann Baustopp, dagegen macht sie nichts, beantragt kurz darauf beim LRA ne Baugenehmigung. Bekommt sie nicht, Gemeinde verweigert Einvernehmen, Abrissverfügung oben drauf. Widerspruch ohne Erfolg. In der Umgebung sind auch so kleine Häuser, die werden alle geduldet, sind wohl so landschaftstypische. Jetzt will sie klagen, auch wenn sie nicht sicher ist ob sie eine Genehmigung braucht, aber will das geklärt haben.
Dann war noch ein Vergleichsvorschlag mit dem LRA, das vergleichsbereit ist, zu formulieren und ob da die Gemeinde mitwirken muss. Weiterhin ob die Mandantin Ansprüche gegen den Architekten oder Verkäufer hat und ob da die Gemeinde auch verklagt werden kann.
Die Mandantin hat ein Haus gekauft, aber Eigentümer Grundstück ist ein anderer, von dem sie das Grundstück gepachtet hat. Außenbereich, das kleine Haus steht seit fast 100 Jahren. War dauerhaft bewohnt, außer ein paar Jahre bevor sie rein ist. Nachdem sie ein Jahr da wohnt, renoviert sie. Macht eine Außenwand raus um sie neu zu machen und das Dach. Will einen Schuppen eine Wand anbauen und nen Druchgang vom Wohnzimmer dahin für Fahrräder. Dann Baustopp, dagegen macht sie nichts, beantragt kurz darauf beim LRA ne Baugenehmigung. Bekommt sie nicht, Gemeinde verweigert Einvernehmen, Abrissverfügung oben drauf. Widerspruch ohne Erfolg. In der Umgebung sind auch so kleine Häuser, die werden alle geduldet, sind wohl so landschaftstypische. Jetzt will sie klagen, auch wenn sie nicht sicher ist ob sie eine Genehmigung braucht, aber will das geklärt haben.
Dann war noch ein Vergleichsvorschlag mit dem LRA, das vergleichsbereit ist, zu formulieren und ob da die Gemeinde mitwirken muss. Weiterhin ob die Mandantin Ansprüche gegen den Architekten oder Verkäufer hat und ob da die Gemeinde auch verklagt werden kann.


