17.10.2025, 22:08
(17.10.2025, 21:57)RLP2025 schrieb:Ja du hast schon Recht, aber mich hat dann im Kommentar § 20 Rn.63 irritiert.(17.10.2025, 21:44)Unknown66 schrieb:(17.10.2025, 20:31)RLP2025 schrieb: Und wie habt ihr die unwirksame Klageerhebung eingeordnet?Nochmal bzgl. der Sache mit der Befangenheit nach §20 VwVfG. Ich meine im Kommentsr gelesen zu haben, dass die Mitwirkung eines befangenen Behördenmitglieds zu einem Verstoß gegen Art.3 GG führt. Also dass das dann daran aufgehangen wird. So habe ich das dann auch in meiner materiellen RMK eingebaut.
Warum Unbeachtlichkeit nach § 46? Ist das nicht so, dass die Mitwirkung eines Befangenen immer zur Rechtswidrigkeit führt?
Und zur Klageerhebung: Hab gesagt, dass auch die Klageerhebung einr Prozesshandlung ist, die Tochter als 6 jährige aber nich einmal beschränkt geschöftsfähig ist und damit nicht prozessfähig nach § 62. Hab dann gesagt, dass die Eltern als gesetzliche Vertreter die Prozesshandlung aber genehmigen können. Und dann hab ich noch gesagt, dass die Klageerhebung grds. nach § 82 zu unbestimmt ist (da stand ja nicht gegen was sie sich konkret wendet), das Gericht aber eine Nachholungsfrist nach § 82 Abs.2 gesetzt hat, die glaube ich bis zum 22.10. lief.
Hab dann noch in der Zweckmäßigkeit gesagt, dass die Eltern konkludent durch Klagebegründung die Klageerhebung genehmigen können und dann auch im Schriftsatz noch was dazu geschrieben
Zweiter und dritter Absatz hab ich auch so.
Den ersten Absatz hab ich aber komplett anders gelöst:
Die Mitwirkung ist ja kein materieller Aspekt, sondern (wie im ersten Teil der Klausur festgestellt) eine Verfahrenshandlung.
Hab daher bei formeller RM
-Zuständigkeit
-Verfahren --> verfahrensfehlerhaft wg 20vwvfg
-Form
und deswegen die formelle RW des Bescheids angenommen- was ja zur Frage des 46 führt.
Habe aber gesagt, dass 46 in Verpflichtungssituation nicht anwendbar ist, nur bei Anfechtung. Weiß aber nicht, ob das richtig ist- das wollte ich eingangs eigentlich wissen....
Hast du ein Vornahme- oder Bescheidungsurteil genommen?
Ich hab Vornahmeurteil.
Gestern, 14:38
Hallo,
Verkauft oder vermietet hier jemand noch Kommentare, die er für den Durchgang im Oktober benutzt hat?
Viel Erfolg für die Ergebnisse und die mündliche Prüfung!
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