16.03.2020, 17:11
(16.03.2020, 17:06)Gast Nrw schrieb:(16.03.2020, 16:55)Gast schrieb: Ich hab 252 auch bejaht, gab Fischer her meiner Meinung nach
Wie sieht ihr dann mit dem Mord umgegangen?
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/16/3-453-16.php
16.03.2020, 17:12
Wie habt ihr denn die beuteerhaltungsabsicht begründet
16.03.2020, 17:13
Gar nicht, war für mich ebenso wie Habgier nicht gegeben.
War die E wegen des fehlenden Strafantrages komplett raus?
War die E wegen des fehlenden Strafantrages komplett raus?
16.03.2020, 17:14
(16.03.2020, 17:12)NRW schrieb: Wie habt ihr denn die beuteerhaltungsabsicht begründet
hab da bisschen argumentiert, dass er das Geld ja behalten hat und sie es später verstecken wollten, also zumindest den gewahrsam nicht aufgeben wollten, im kommentar stand, dass die absicht nict nur deshalb abgelehnt werden kann weil der beschuldigte vordergründig feststellungen seiner person verhindern wollte.. ich dachte halt auch als staatsanwalt klagt man ja immer mal eher an :-/
16.03.2020, 17:17
(16.03.2020, 17:14)Gast schrieb:(16.03.2020, 17:12)NRW schrieb: Wie habt ihr denn die beuteerhaltungsabsicht begründetBei uns hat er die Kohle nachdem er das Haus verlassen hat, an seine Freundin abgegeben.
hab da bisschen argumentiert, dass er das Geld ja behalten hat und sie es später verstecken wollten, also zumindest den gewahrsam nicht aufgeben wollten, im kommentar stand, dass die absicht nict nur deshalb abgelehnt werden kann weil der beschuldigte vordergründig feststellungen seiner person verhindern wollte.. ich dachte halt auch als staatsanwalt klagt man ja immer mal eher an :-/
16.03.2020, 17:18
16.03.2020, 17:23
(16.03.2020, 17:18)Gast schrieb:Bei uns in NRW, gaben die vorhandenen Beweismittel eine Nachweisbarkeit, hinsichtlich eines 252 nach meiner Auffassung nichts her.(16.03.2020, 17:13)GastHE schrieb: Gar nicht, war für mich ebenso wie Habgier nicht gegeben.
War die E wegen des fehlenden Strafantrages komplett raus?
So habe ich es auch gemacht
252 -
211 Habgier - Verdeckungsabsicht +
Bzgl E: Einstellung und Haftfreilassung
16.03.2020, 17:26
Wie habt ihr denn den Vorsatz bzgl alledem nachgewiesen? Bei mir war das was die E gesagt hat irgendwie eher zu dünn für die "schwereren" Delikte.
16.03.2020, 17:29
(16.03.2020, 17:26)GastHE schrieb: Wie habt ihr denn den Vorsatz bzgl alledem nachgewiesen? Bei mir war das was die E gesagt hat irgendwie eher zu dünn für die "schwereren" Delikte.
Hab mich auch etwas schwer getan. Aber als ich mich dafür entschieden habe, dass die E als Zeugin her halten kann, dachte ich "jetzt Vollgas". Wenn bewiesen is, dass jemand eine Schlinge um den Hals gelegt wurde, kann man schwer von was anderem außer Vorsatz ausgehen.
16.03.2020, 17:30
Der Bademantelgürtel war verwertbar. Und dann § 256 I Nr. 1a) verlesbar. Das reicht doch dicke