13.07.2023, 15:09
In NRW auch mit 4 Anträgen. Zeitlich nicht machbar.
13.07.2023, 15:15
Habt ihr alle die Versammlung abgelehnt?
13.07.2023, 15:17
(13.07.2023, 15:15)Ref0211 schrieb: Habt ihr alle die Versammlung abgelehnt?Hab sie bei weit ausgelegtem Versammlungsbegriff bejaht und von der bloßen Ansammlung abgegrenzt. Scheint vertretbar zu sein. Habe aber leider auch eine Auflösung bejaht und das scheint dafür wohl nicht ausdrücklich genug gewesen zu sein. Hoffe das killt mich nicht. Hab danach ja trotzdem die NPOG Maßnahmen prüfen können und eine KE geschrieben.
13.07.2023, 15:19
Ich verlor noch extra Zeit, indem ich mich eine Weile nicht zwischen dem Versammlungsrecht und Polizeirecht entscheiden konnte. Argumentierte zwar viel für die Anwendbarkeit vom Versammlungsrecht, aber ohne auf die Verhindernungsproblematik einzugehen - dazu nur kurz bei der Angemessenheitsprüfung:
[nicht dezidiert herausgearbeitet; nicht gesehen; der Verfasser argumentiert zu oberflächlich und übersieht die Hauptprobleme des Falles].
[nicht dezidiert herausgearbeitet; nicht gesehen; der Verfasser argumentiert zu oberflächlich und übersieht die Hauptprobleme des Falles].
13.07.2023, 15:20
(13.07.2023, 15:15)Ref0211 schrieb: Habt ihr alle die Versammlung abgelehnt?
Ich hab die Versammlung angenommen und alles als rechtswidrig erachtet außer die ingewahrsamnahme. Allerdings hab ich mir alles aus den Fingern gesaugt weil ich nix mehr ausm ersten Examen weiß und nicht so richtig bedacht hab, dass es dafür keine Kommentare gibt ?
13.07.2023, 15:25
Habe die Abgrenzung zwischen Verhinderungsblockade und demonstrative Blockade gemacht und mich für letzteres entschieden, daher Versammlungsrecht angewendet. Ist denke ich argumentationssache.
Bei mir waren alle Maßnahmen rechtmäßig, sodass die Klage abgewiesen wurde.
Bei mir waren alle Maßnahmen rechtmäßig, sodass die Klage abgewiesen wurde.
13.07.2023, 15:27
13.07.2023, 15:34
(13.07.2023, 15:27)AberratioInvictus schrieb:(13.07.2023, 15:15)Ref0211 schrieb: Habt ihr alle die Versammlung abgelehnt?
Ebenso bejaht und dann aufgelöst. Und dann einen Platzverweis bejaht und weitergeprüft auf der Grundlage.
Habe ich auch. Pfefferspray-Anwendung war als unmittelbarer Zwang okay, Schmerzgriff mangels Androhung und Ausnahme nicht. Gewahrsamnahme war bei mir auch unzulässig weil faktisch Polizeikessel und dafür keine EGL. Habe Räumung als FFK und die Gewahrsamnahme auch. Die Zwangsmittel waren bei mir FK. Vorprozessuales habe ich nichts, außer das nicht auf Einzelrichter übertragen werden könnte.
Der TB ist bei mir nicht mehr fertig geworden.
Mich hat Versammlungsrecht kalt erwischt, da ich das wegen dem hessVersG eigentlich ausgeschlossen hatte (ist noch nicht in der Landesrechtsammlung).
13.07.2023, 15:40
Habe für alle Anträge VA angenommen, daher FFK.
Einzelne RGL:
- 13 II S.1 Alt.2 VersG NRW bzgl Auflösung
- 57 ff. PolG NRW bzgl Pfefferspray (unmittelbarer Zwang)
- 35 I PolG NRW bzgl Ingewahrsamnahme
Und keinen TB geschafft …
Einzelne RGL:
- 13 II S.1 Alt.2 VersG NRW bzgl Auflösung
- 57 ff. PolG NRW bzgl Pfefferspray (unmittelbarer Zwang)
- 35 I PolG NRW bzgl Ingewahrsamnahme
Und keinen TB geschafft …
13.07.2023, 15:45
Mal kurz etwas anderes: Was schaut ihr euch noch für morgen an? Eher Anwalts- oder Behördenklausur? Bisher kam ja fast nur Anwaltsklausur. MateriellR kann ich mir im Moment auch gar nix mehr ausmalen. Habe das Gefühl, dass einstweiliger RS drankommen könnte. Aber ansonsten…
Und morgen ist es geschafft, Leute!!! Haltet durch!
Und morgen ist es geschafft, Leute!!! Haltet durch!
