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Überforderung von Justiz
Gast
Unregistered
 
#231
15.02.2021, 10:32
(15.02.2021, 09:46)Gast schrieb:  
(15.02.2021, 09:32)Gast schrieb:  
(15.02.2021, 09:20)Gast schrieb:  
(15.02.2021, 01:44)Gast schrieb:  
(14.02.2021, 18:42)Gast schrieb:  Du tust so als man als Richter Eilrechtschutz 5 Wochen liege lassen kann...völlig naiv und entspricht nicht der Realität

Weiß nicht, was du meinst. Hab selber grad 10 ER-Verfahren, die ich auch immer eng friste. Da macht man den Tag auch mal nichts Anderes, klar.


Also beim Verwaltungsgericht liegt die Durchschnittszeit eines ER bei rund 6 Monaten. Wenn ein VR aber auch 80% Asylstreitigkeiten machen muss, kein Wunder. Dann bleibt alles andere halt liegen.

Quatsch. Hier lässt niemand Eilverfahren liegen, um Asylverfahren zu bearbeiten.

Die meisten Eilverfahren SIND Asylsachen, und eben nicht besonders eilig.

§ 36 Abs. 3 Satz 5 AsylG ist aber bekannt, ne!?
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Gast
Unregistered
 
#232
15.02.2021, 10:56
(15.02.2021, 10:32)Gast schrieb:  
(15.02.2021, 09:46)Gast schrieb:  
(15.02.2021, 09:32)Gast schrieb:  
(15.02.2021, 09:20)Gast schrieb:  
(15.02.2021, 01:44)Gast schrieb:  Weiß nicht, was du meinst. Hab selber grad 10 ER-Verfahren, die ich auch immer eng friste. Da macht man den Tag auch mal nichts Anderes, klar.


Also beim Verwaltungsgericht liegt die Durchschnittszeit eines ER bei rund 6 Monaten. Wenn ein VR aber auch 80% Asylstreitigkeiten machen muss, kein Wunder. Dann bleibt alles andere halt liegen.

Quatsch. Hier lässt niemand Eilverfahren liegen, um Asylverfahren zu bearbeiten.

Die meisten Eilverfahren SIND Asylsachen, und eben nicht besonders eilig.

§ 36 Abs. 3 Satz 5 AsylG ist aber bekannt, ne!?


LOL!
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Gast
Unregistered
 
#233
15.02.2021, 15:30
(14.02.2021, 16:46)Gast schrieb:  Der Frust aufgrund von Opportunitätskosten (was würde ich woanders verdienen?) minimiert sich, wenn man sich überlegt, wo man denn sonst wirklich arbeiten würde. In der Großstadt stellt man sich die Frage jedenfalls als Berufsanfänger schon mal. Grosskanzlei kommt auch nur in Betracht in der Großstadt. Will ich ein bestimmtes Rechtsgebiet machen (und kriege das als Richter auch), muss ich erstmal gucken, wo ich das in der GK vor Ort machen kann und was ich dafür kriege. Bei mir waren das 3 Adressen, wo ich mit 80k, 85k oder 100k angefangen hätte. Jedes Jahr 5k mehr. Da ich grad neben R1 noch eine angezeigte Nebentätigkeit habe, die mich kaum Aufwand kostet, bin ich nach meiner PKV bei einem Monatsnetto im öD, wo ich in der fW mind. 80k auch verdienen müsste.
Coping-Strategien des Staatsdieners: "Wenn ich meinen Nebenjob dazurechne, komme ich eigentlich auf ein ganz gutes Monats-Netto."  Upside_down
Zitat:Und dann haben wir noch nicht über die Arbeitsbedingungen geredet. Als Einzelrichter bin ich mein eigener Herr (und mein eigener Sklave, ja), aber ich muss niemandem vorlegen und niemandem facetimen. Ich habe kein Diensthandy, weil ich es nicht brauche.

Außer wenn der Dienstvorgesetzte für die Beurteilung nachbohrt und sich Akten vorlegen lässt. Das Spiegelbild der Unabhängigkeit des Einzelrichters ist die reelle Möglichkeit, dass er gravierende Fehler macht. Wenn die jemandem auffallen, kann es für den Proberichter echt haarig werden.

Diensthandy lässt sich übrigens auch nicht verallgemeinern. Gibt am AG oder bei der StA durchaus Dezernate, wo regelmäßig am WE das Handy klingelt.
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Gast
Unregistered
 
#234
15.02.2021, 21:56
Nein? Dann hat man fest zugeteilte Wochenend-Bereitschaft, aber wenn man nicht eingeteilt ist, dann klingelt da gar nichts.

Der Teil zur "coping-Strategie" ist natürlich auch übelster Müll, weil der Richter auch mit Nebenjob weniger arbeitet als die meisten (erfolgreichen) Anwälte.
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Gast
Unregistered
 
#235
16.02.2021, 00:15
(15.02.2021, 21:56)Gast schrieb:  Nein? Dann hat man fest zugeteilte Wochenend-Bereitschaft, aber wenn man nicht eingeteilt ist, dann klingelt da gar nichts.

Der Teil zur "coping-Strategie" ist natürlich auch übelster Müll, weil der Richter auch mit Nebenjob weniger arbeitet als die meisten (erfolgreichen) Anwälte.

Ich weiß, dass man gerne reagiert. Das oben ist aber ein zur Zeit sehr hartnäckiger, eher einfach gestrickter, dümmlicher Troll.
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Gast
Unregistered
 
#236
16.02.2021, 00:40
Na, hab ich 'nen Nerv getroffen?  Wink
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Gast
Unregistered
 
#237
16.02.2021, 02:34
Für eine Nebentätigkeit muss man zeitlich flexibel sein, das ist der erfolgreiche Anwalt meist nicht oder habt ihr euch schon mal gefragt, warum die Prüfer und AG-Leiter im Ref nie aus der GK kommen... Ich muss nicht mehr verdienen als ein Anwalt, es ist schon sinnvoll, wenn mehr Steuern erwirtschaftet werden (auch durch mich natürlich), als in meinen Sold fließen. ;) 

Gibt Bereiche, in denen man selbst auswählen kann, welche Akten man zur Beurteilung vorlegt...
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
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Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
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#238
16.02.2021, 09:45
(16.02.2021, 02:34)Gast schrieb:  Für eine Nebentätigkeit muss man zeitlich flexibel sein, das ist der erfolgreiche Anwalt meist nicht oder habt ihr euch schon mal gefragt, warum die Prüfer und AG-Leiter im Ref nie aus der GK kommen... Ich muss nicht mehr verdienen als ein Anwalt, es ist schon sinnvoll, wenn mehr Steuern erwirtschaftet werden (auch durch mich natürlich), als in meinen Sold fließen. ;) 

Gibt Bereiche, in denen man selbst auswählen kann, welche Akten man zur Beurteilung vorlegt...

Was hindert einen selbstständigen Anwalt, Ref-AGs zu geben, wenn er Bock hat? Er wird seine Arbeitskraft eher in seinen Job stecken, weil ihm das anders als dem Richter oder Beamten direkten Mehrwert bringt. Trotzdem gibt es genug Anwälte, die aus Spaß an der Freude AGs geben.

Wenn Du dir als Proberichter deine vorgelegten Akten selbst aussuchen kannst, hast Du Glück. Ist aber definitiv kein Standard.
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Gast
Unregistered
 
#239
16.02.2021, 13:57
(16.02.2021, 09:45)Gast schrieb:  
(16.02.2021, 02:34)Gast schrieb:  Für eine Nebentätigkeit muss man zeitlich flexibel sein, das ist der erfolgreiche Anwalt meist nicht oder habt ihr euch schon mal gefragt, warum die Prüfer und AG-Leiter im Ref nie aus der GK kommen... Ich muss nicht mehr verdienen als ein Anwalt, es ist schon sinnvoll, wenn mehr Steuern erwirtschaftet werden (auch durch mich natürlich), als in meinen Sold fließen. ;) 

Gibt Bereiche, in denen man selbst auswählen kann, welche Akten man zur Beurteilung vorlegt...

Was hindert einen selbstständigen Anwalt, Ref-AGs zu geben, wenn er Bock hat? Er wird seine Arbeitskraft eher in seinen Job stecken, weil ihm das anders als dem Richter oder Beamten direkten Mehrwert bringt. Trotzdem gibt es genug Anwälte, die aus Spaß an der Freude AGs geben.

Wenn Du dir als Proberichter deine vorgelegten Akten selbst aussuchen kannst, hast Du Glück. Ist aber definitiv kein Standard.

Das ist definitiv Standard. Nur wenn man sich mit seiner Geschäftsstelle absolut nicht versteht (z. B. Typ Ex-GK-Schnösel, der es gewohnt ist, dass man Untergebene zur Sau macht), legt die halt irgendwas vor.
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Gast
Unregistered
 
#240
17.02.2021, 13:34
(16.02.2021, 13:57)Gast schrieb:  
(16.02.2021, 09:45)Gast schrieb:  
(16.02.2021, 02:34)Gast schrieb:  Für eine Nebentätigkeit muss man zeitlich flexibel sein, das ist der erfolgreiche Anwalt meist nicht oder habt ihr euch schon mal gefragt, warum die Prüfer und AG-Leiter im Ref nie aus der GK kommen... Ich muss nicht mehr verdienen als ein Anwalt, es ist schon sinnvoll, wenn mehr Steuern erwirtschaftet werden (auch durch mich natürlich), als in meinen Sold fließen. ;) 

Gibt Bereiche, in denen man selbst auswählen kann, welche Akten man zur Beurteilung vorlegt...

Was hindert einen selbstständigen Anwalt, Ref-AGs zu geben, wenn er Bock hat? Er wird seine Arbeitskraft eher in seinen Job stecken, weil ihm das anders als dem Richter oder Beamten direkten Mehrwert bringt. Trotzdem gibt es genug Anwälte, die aus Spaß an der Freude AGs geben.

Wenn Du dir als Proberichter deine vorgelegten Akten selbst aussuchen kannst, hast Du Glück. Ist aber definitiv kein Standard.

Das ist definitiv Standard. Nur wenn man sich mit seiner Geschäftsstelle absolut nicht versteht (z. B. Typ Ex-GK-Schnösel, der es gewohnt ist, dass man Untergebene zur Sau macht), legt die halt irgendwas vor.
Ist hier auch Standard, genauso wie man sich bei der Überhörung aussuchen kann, zu welcher Sitzung der Präsident kommen soll. Manchmal muss man zwei Alternativen angeben, aber das war es dann auch.
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