07.05.2021, 18:52
Eine reine Palandtklausur. Wie auch schon am Dienstag
07.05.2021, 19:48
07.05.2021, 20:26
(07.05.2021, 19:48)Gast schrieb:(07.05.2021, 18:37)Gast schrieb: Oh sh...
ich habe das "was hätte anfänglich unternommen werden müssen" auf die Zeit bezogen, zu der auch die Mutter noch lebte und das Berliner Testament erklärt (...). Na super.
Könnte ein Fall für eine Anfechtung sein, wenn man es tatsächlich so deuten konnte.
Finde ich echt ordentlich fernliegend, dass sich die Formulierung "was anfänglich hätte unternommen werden müssen" auf einen nicht näher benannten Zeitpunkt vor dem Tod der Mutter der Mandantinnen, anstatt auf den Zeitpunkt der Begutachtung durch Rechtsanwalt W beziehen soll.
07.05.2021, 20:31
aus dem konkreten Kontext war es recht deutlich was erwartet wird
07.05.2021, 20:40
07.05.2021, 20:49
(07.05.2021, 20:40)Gast schrieb:(07.05.2021, 20:31)Gast schrieb: aus dem konkreten Kontext war es recht deutlich was erwartet wird
Erklärung wäre sehr hilfreich.
das Zitat oben ist aus dem Zusammenhang mehrer Fragen der Mandantinnen gerissen. Aus der konkreten Einbettung war es sehr deutlich, um welchen Zpkt es ging: Rechtsberatung beim alten Anwalt nach dem Tod der Mutter.
07.05.2021, 21:26
BERGFEST 4/8
07.05.2021, 21:35
Kann mir vielleicht einer sagen, wann zuletzt eine Urteilsklausur in S2 geschrieben wurde?
07.05.2021, 21:56
07.05.2021, 22:02
(07.05.2021, 17:56)NRW_Examen2021 schrieb: Ah okay, danke euch. Das mit der Schenkung habe ich zumindest auch geschrieben.. immerhin.
Habt ihr bezüglich des Tods des Vaters noch gesagt, dass noch etwas getan werden muss? ZB ein Testament oder ein Vertrag? Da wusste ich nämlich gar nicht, was man da tun sollte und es lässt mir keine Ruhe
Sie sind doch Erben aufgrund der der gesetzlichen Erbfolge geworden.
Die Mandantinnen sind die gesetzlichen Erben der ersten Ordnung, wenn der Vater von ihnen stirbt.
Nachrangige Ordnungen werden ausgeschlossen. Ich meine nach § 1930 BGB.
Es musste also nichts mehr veranlasst werden.
Zumindest habe ich das so gelöst.