30.11.2021, 13:50
(30.11.2021, 13:11)Gast schrieb: Was die Politik, insbesondere die FDP und Kubicki, in dieser Angelegenheit bietet, ist unglaublich.
Zu vorausschauendem Handeln ist die Politik nicht in der Lage. Die Impfzentren wurden
teilweise geschlossen, obwohl jeder wusste, was im Herbst kommt.
Warum Ausgangssperren gegen das Übermaßverbot verstoßen sollten, wird nicht gesagt.
Es wird lediglich gesagt, es gäbe mildere und gleich wirksame Mittel. Was das für Mittel sein
sollen, sagt niemand. Außerdem ist es doch überhaupt kein gravierender Eingriff, wenn untersagt
wird, zwischen 23 Uhr und 3 Uhr, zu einer Zeit, wo ein ordentlicher Bürger sowieso nicht auf
die Straße geht, die Wohnung zu verlassen. Eigentlich müsste man eine Ausgangsperre zwischen
19 Uhr und 7 Uhr verhängen, um die Lage in den Griff zu bekommen.
Der Staat hat doch die Pflicht, die Bevölkerung zu schützen. Das ergibt sich aus Art. 2 I GG.
1973 gab es in der Ölkrise autofreie Tage. Da hatte sich auch keiner aufgeregt. Von wegen
Grundrechtseingriff usw. Die Leute sollen aufhören, herum zu heulen. Besser wäre es, wenn man
die Pandemie so schnell wie möglich hinter sich bringen könnte.
Australien und Neuseeland handeln vorbildlich.
Mal unabhängig vom Ergebnis der heutigen BVerfG-Entscheidung ist ja wohl absolut unstreitig, dass eine Ausgangssperre einen schweren Grundrechtseingriff darstellt. So im Übrigen auch das BVerfG selbst.
Im Übrigen würde ich mir persönlich lieber kein Beispiel an Australien mit den Quarantäne-Camps und dem patroullierenden Militär nehmen. Der schwedische Ansatz ist mindestens genauso effektiv, bei deutlich geringerer Grundrechtsintensität.
30.11.2021, 14:28
(30.11.2021, 13:50)Gast schrieb:(30.11.2021, 13:11)Gast schrieb: Was die Politik, insbesondere die FDP und Kubicki, in dieser Angelegenheit bietet, ist unglaublich.
Zu vorausschauendem Handeln ist die Politik nicht in der Lage. Die Impfzentren wurden
teilweise geschlossen, obwohl jeder wusste, was im Herbst kommt.
Warum Ausgangssperren gegen das Übermaßverbot verstoßen sollten, wird nicht gesagt.
Es wird lediglich gesagt, es gäbe mildere und gleich wirksame Mittel. Was das für Mittel sein
sollen, sagt niemand. Außerdem ist es doch überhaupt kein gravierender Eingriff, wenn untersagt
wird, zwischen 23 Uhr und 3 Uhr, zu einer Zeit, wo ein ordentlicher Bürger sowieso nicht auf
die Straße geht, die Wohnung zu verlassen. Eigentlich müsste man eine Ausgangsperre zwischen
19 Uhr und 7 Uhr verhängen, um die Lage in den Griff zu bekommen.
Der Staat hat doch die Pflicht, die Bevölkerung zu schützen. Das ergibt sich aus Art. 2 I GG.
1973 gab es in der Ölkrise autofreie Tage. Da hatte sich auch keiner aufgeregt. Von wegen
Grundrechtseingriff usw. Die Leute sollen aufhören, herum zu heulen. Besser wäre es, wenn man
die Pandemie so schnell wie möglich hinter sich bringen könnte.
Australien und Neuseeland handeln vorbildlich.
Mal unabhängig vom Ergebnis der heutigen BVerfG-Entscheidung ist ja wohl absolut unstreitig, dass eine Ausgangssperre einen schweren Grundrechtseingriff darstellt. So im Übrigen auch das BVerfG selbst.
Im Übrigen würde ich mir persönlich lieber kein Beispiel an Australien mit den Quarantäne-Camps und dem patroullierenden Militär nehmen. Der schwedische Ansatz ist mindestens genauso effektiv, bei deutlich geringerer Grundrechtsintensität.
Wie viele Menschen wohnen in Schweden? Wie viele auf ähnlichem Raum in Deutschland?
Wir hätten keine Chance das im Griff zu behalten.
30.11.2021, 15:01
(30.11.2021, 14:28)Gast schrieb:(30.11.2021, 13:50)Gast schrieb:(30.11.2021, 13:11)Gast schrieb: Was die Politik, insbesondere die FDP und Kubicki, in dieser Angelegenheit bietet, ist unglaublich.
Zu vorausschauendem Handeln ist die Politik nicht in der Lage. Die Impfzentren wurden
teilweise geschlossen, obwohl jeder wusste, was im Herbst kommt.
Warum Ausgangssperren gegen das Übermaßverbot verstoßen sollten, wird nicht gesagt.
Es wird lediglich gesagt, es gäbe mildere und gleich wirksame Mittel. Was das für Mittel sein
sollen, sagt niemand. Außerdem ist es doch überhaupt kein gravierender Eingriff, wenn untersagt
wird, zwischen 23 Uhr und 3 Uhr, zu einer Zeit, wo ein ordentlicher Bürger sowieso nicht auf
die Straße geht, die Wohnung zu verlassen. Eigentlich müsste man eine Ausgangsperre zwischen
19 Uhr und 7 Uhr verhängen, um die Lage in den Griff zu bekommen.
Der Staat hat doch die Pflicht, die Bevölkerung zu schützen. Das ergibt sich aus Art. 2 I GG.
1973 gab es in der Ölkrise autofreie Tage. Da hatte sich auch keiner aufgeregt. Von wegen
Grundrechtseingriff usw. Die Leute sollen aufhören, herum zu heulen. Besser wäre es, wenn man
die Pandemie so schnell wie möglich hinter sich bringen könnte.
Australien und Neuseeland handeln vorbildlich.
Mal unabhängig vom Ergebnis der heutigen BVerfG-Entscheidung ist ja wohl absolut unstreitig, dass eine Ausgangssperre einen schweren Grundrechtseingriff darstellt. So im Übrigen auch das BVerfG selbst.
Im Übrigen würde ich mir persönlich lieber kein Beispiel an Australien mit den Quarantäne-Camps und dem patroullierenden Militär nehmen. Der schwedische Ansatz ist mindestens genauso effektiv, bei deutlich geringerer Grundrechtsintensität.
Wie viele Menschen wohnen in Schweden? Wie viele auf ähnlichem Raum in Deutschland?
Wir hätten keine Chance das im Griff zu behalten.
Und Australien/Neuseeland sind mit Deutschland "vergleichbarer" als Schweden?

Aber meinetwegen, dann lass uns eben München mit Stockholm vergleichen. In München lagen zum Höhepunkt der Welle vor einigen Tagen weit über hundert Menschen auf Intensiv. In Stockholm waren es zur gleichen Zeit >>7<<.
Die Landeshauptstadt von "Team Vorsicht" sollte wohl nicht München, sondern Stockholm sein.
30.11.2021, 15:33
(30.11.2021, 14:28)Gast schrieb:(30.11.2021, 13:50)Gast schrieb:(30.11.2021, 13:11)Gast schrieb: Was die Politik, insbesondere die FDP und Kubicki, in dieser Angelegenheit bietet, ist unglaublich.
Zu vorausschauendem Handeln ist die Politik nicht in der Lage. Die Impfzentren wurden
teilweise geschlossen, obwohl jeder wusste, was im Herbst kommt.
Warum Ausgangssperren gegen das Übermaßverbot verstoßen sollten, wird nicht gesagt.
Es wird lediglich gesagt, es gäbe mildere und gleich wirksame Mittel. Was das für Mittel sein
sollen, sagt niemand. Außerdem ist es doch überhaupt kein gravierender Eingriff, wenn untersagt
wird, zwischen 23 Uhr und 3 Uhr, zu einer Zeit, wo ein ordentlicher Bürger sowieso nicht auf
die Straße geht, die Wohnung zu verlassen. Eigentlich müsste man eine Ausgangsperre zwischen
19 Uhr und 7 Uhr verhängen, um die Lage in den Griff zu bekommen.
Der Staat hat doch die Pflicht, die Bevölkerung zu schützen. Das ergibt sich aus Art. 2 I GG.
1973 gab es in der Ölkrise autofreie Tage. Da hatte sich auch keiner aufgeregt. Von wegen
Grundrechtseingriff usw. Die Leute sollen aufhören, herum zu heulen. Besser wäre es, wenn man
die Pandemie so schnell wie möglich hinter sich bringen könnte.
Australien und Neuseeland handeln vorbildlich.
Mal unabhängig vom Ergebnis der heutigen BVerfG-Entscheidung ist ja wohl absolut unstreitig, dass eine Ausgangssperre einen schweren Grundrechtseingriff darstellt. So im Übrigen auch das BVerfG selbst.
Im Übrigen würde ich mir persönlich lieber kein Beispiel an Australien mit den Quarantäne-Camps und dem patroullierenden Militär nehmen. Der schwedische Ansatz ist mindestens genauso effektiv, bei deutlich geringerer Grundrechtsintensität.
Wie viele Menschen wohnen in Schweden? Wie viele auf ähnlichem Raum in Deutschland?
Wir hätten keine Chance das im Griff zu behalten.
Die absolute Einwohnerzahl ist irrelevant.
Schweden hat einen höheren Urbanisierungsgrad als Deutschland. Sprich, dort leben mehr Menschen auf engem Raum zusammen als in Deutschland.
30.11.2021, 18:17
(30.11.2021, 15:33)Satoshi schrieb:(30.11.2021, 14:28)Gast schrieb:(30.11.2021, 13:50)Gast schrieb:(30.11.2021, 13:11)Gast schrieb: Was die Politik, insbesondere die FDP und Kubicki, in dieser Angelegenheit bietet, ist unglaublich.
Zu vorausschauendem Handeln ist die Politik nicht in der Lage. Die Impfzentren wurden
teilweise geschlossen, obwohl jeder wusste, was im Herbst kommt.
Warum Ausgangssperren gegen das Übermaßverbot verstoßen sollten, wird nicht gesagt.
Es wird lediglich gesagt, es gäbe mildere und gleich wirksame Mittel. Was das für Mittel sein
sollen, sagt niemand. Außerdem ist es doch überhaupt kein gravierender Eingriff, wenn untersagt
wird, zwischen 23 Uhr und 3 Uhr, zu einer Zeit, wo ein ordentlicher Bürger sowieso nicht auf
die Straße geht, die Wohnung zu verlassen. Eigentlich müsste man eine Ausgangsperre zwischen
19 Uhr und 7 Uhr verhängen, um die Lage in den Griff zu bekommen.
Der Staat hat doch die Pflicht, die Bevölkerung zu schützen. Das ergibt sich aus Art. 2 I GG.
1973 gab es in der Ölkrise autofreie Tage. Da hatte sich auch keiner aufgeregt. Von wegen
Grundrechtseingriff usw. Die Leute sollen aufhören, herum zu heulen. Besser wäre es, wenn man
die Pandemie so schnell wie möglich hinter sich bringen könnte.
Australien und Neuseeland handeln vorbildlich.
Mal unabhängig vom Ergebnis der heutigen BVerfG-Entscheidung ist ja wohl absolut unstreitig, dass eine Ausgangssperre einen schweren Grundrechtseingriff darstellt. So im Übrigen auch das BVerfG selbst.
Im Übrigen würde ich mir persönlich lieber kein Beispiel an Australien mit den Quarantäne-Camps und dem patroullierenden Militär nehmen. Der schwedische Ansatz ist mindestens genauso effektiv, bei deutlich geringerer Grundrechtsintensität.
Wie viele Menschen wohnen in Schweden? Wie viele auf ähnlichem Raum in Deutschland?
Wir hätten keine Chance das im Griff zu behalten.
Die absolute Einwohnerzahl ist irrelevant.
Schweden hat einen höheren Urbanisierungsgrad als Deutschland. Sprich, dort leben mehr Menschen auf engem Raum zusammen als in Deutschland.
Quelle?
30.11.2021, 18:18
(30.11.2021, 12:57)Gast schrieb:(30.11.2021, 12:38)Gast schrieb:(30.11.2021, 12:32)Gast schrieb: Es sind 100.000 Menschen "an oder mit" Corona gestorben, wie es so schön heißt. Viele waren sehr alt und krank und wären sowieso gestorben. Ausschlaggebend ist alleine die "Übersterblichkeit", also der Vergleich der Todesfälle mit denjenigen der Vorjahre und da ist nicht klar, dass überhaupt signifikant mehr Menschen gestorben sind als vor bzw. ohne Corona. So ehrlich muss man sein.
Fake News. Die Zahlen sind eindeutig:
https://de.statista.com/infografik/21523...utschland/
Diese Zahlen sind nicht demographisch bereinigt, insofern verbietet sich auf Basis dieser Rohdaten jede Aussage über etwaige Übersterblichkeiten.
Natürlich nicht. Bundesbehörden und ihre Merkel Propaganda.
Das war doch deine eigentliche Aussage?
30.11.2021, 18:24
Haben die ganzen Coronaleugner schon dieses Forum gekapert?

30.11.2021, 20:12
(30.11.2021, 11:07)Gast schrieb:(30.11.2021, 10:48)Gast schrieb: Tja. Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und Schulschließungen waren uneingeschränkt verfassungsgemäß.
Ein Virus mit 99,98% Überlebensrate stellt für das BVerfG eine "äußerste Gefahrenlage" dar, die heftigste Grundrechtseingriffe rechtfertigt. Mit so einer Entscheidung hätte ich im Traum nicht gerechnet.
Na dann mal gute Nacht.. Es wird nicht besser mit dem BVerfG
Das hatte ich mir auch schon gedacht. Wenn man aber zulässt, dass Medien und vor allem oberste Gericht so mit völlig von der Politik abhängigem Personal besetzt sind, kommt eben so etwas raus.
Das diese massivsten Grundrechtseingriffe zum Großteil sehr wohl unverhältnismäßig sind, schon anhand der sehr geringen Sterblichkeit, welche sich durch regelmäßige Impfungen und Masketragen noch weiter reduzieren lässt, dazu braucht man kein Prädikatsjurist zu sein. Wie kommt man überhaupt darauf, als Argument für immer neue härteste Maßnahmen die immer weiter abgebaute Intensivbetten oder durch mangelnde Impfung verursachte Krankenhausaufenthalte zu bringen? Obwohl man seit 2 Jahren Zeit hatte, die Kapazitäten zu erhöhen, werden stattdessen "ungeimpfte" Pfleger und Ärzte entlassen, Betten abgebaut, Kliniken geschlossen, um dann als Argument zu bringen, es gäbe zu wenige.
Im Endeffekt ist dieses Urteil nicht nur immanent rechtswidrig, sondern ein absoluter Tiefpunkt der Geschichte einer "unabhängigen" Judikative, ein Einknicken vor Politik und dem durch diese medial erzeugtem Zeitgeist.
Ja, ich weiß, Schwurbler usw.
30.11.2021, 20:58
(30.11.2021, 20:12)der_david schrieb:(30.11.2021, 11:07)Gast schrieb:(30.11.2021, 10:48)Gast schrieb: Tja. Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und Schulschließungen waren uneingeschränkt verfassungsgemäß.
Ein Virus mit 99,98% Überlebensrate stellt für das BVerfG eine "äußerste Gefahrenlage" dar, die heftigste Grundrechtseingriffe rechtfertigt. Mit so einer Entscheidung hätte ich im Traum nicht gerechnet.
Na dann mal gute Nacht.. Es wird nicht besser mit dem BVerfG
Das hatte ich mir auch schon gedacht. Wenn man aber zulässt, dass Medien und vor allem oberste Gericht so mit völlig von der Politik abhängigem Personal besetzt sind, kommt eben so etwas raus.
Das diese massivsten Grundrechtseingriffe zum Großteil sehr wohl unverhältnismäßig sind, schon anhand der sehr geringen Sterblichkeit, welche sich durch regelmäßige Impfungen und Masketragen noch weiter reduzieren lässt, dazu braucht man kein Prädikatsjurist zu sein. Wie kommt man überhaupt darauf, als Argument für immer neue härteste Maßnahmen die immer weiter abgebaute Intensivbetten oder durch mangelnde Impfung verursachte Krankenhausaufenthalte zu bringen? Obwohl man seit 2 Jahren Zeit hatte, die Kapazitäten zu erhöhen, werden stattdessen "ungeimpfte" Pfleger und Ärzte entlassen, Betten abgebaut, Kliniken geschlossen, um dann als Argument zu bringen, es gäbe zu wenige.
Im Endeffekt ist dieses Urteil nicht nur immanent rechtswidrig, sondern ein absoluter Tiefpunkt der Geschichte einer "unabhängigen" Judikative, ein Einknicken vor Politik und dem durch diese medial erzeugtem Zeitgeist.
Ja, ich weiß, Schwurbler usw.
sehe ich auch so.
Interessant, dass mein Beitrag gelöscht wurde. Darin habe ich lediglich auf das gemeinsame Mittagessen mit den Richtern auf Einladung Frau Merkels hingewiesen.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts war CDU-Fraktionsvorsitzender.
Corporate Compliance heißt: Mittagessen, gemeinsame Champions League-Besuche etc. von Auftraggeber und potentiellem Auftragnehmer sind unzulässig.
BVerfG Compliance heißt: Richter sind von der Regierung bestellt, dinieren gemeinsam und entscheiden anschließend über die Rechtmäßigkeit der von der Regierung beschlossenen und in diversen juristischen Aufsätzen äußerst kritisch beurteilten Maßnahmen.
Darf man diese tatsächlichen Umstände (nicht ein mal meine Meinung) nicht in einem Forum schreiben? Kann ich Fußnoten und Quellenangaben nachliefern?
30.11.2021, 21:50
(30.11.2021, 12:38)Gast schrieb:(30.11.2021, 12:32)Gast schrieb:(30.11.2021, 11:30)guga schrieb:(30.11.2021, 11:21)Gast schrieb:(30.11.2021, 11:19)guga schrieb: Was seid ihr für Schwurbler? Trotz Lockdown und Impfungen sind bereits 100 000 Menschen an Corona gestorben in Deutschland.
Nur zur Einordnung: Bei 9.11 starben 2700 Menschen.
Es sind 100.000 Menschen "an oder mit" Corona gestorben, wie es so schön heißt. Viele waren sehr alt und krank und wären sowieso gestorben. Ausschlaggebend ist alleine die "Übersterblichkeit", also der Vergleich der Todesfälle mit denjenigen der Vorjahre und da ist nicht klar, dass überhaupt signifikant mehr Menschen gestorben sind als vor bzw. ohne Corona. So ehrlich muss man sein.
Fake News. Die Zahlen sind eindeutig:
https://de.statista.com/infografik/21523...utschland/
1. 2020 gab es keine signifikante Übersterblichkeit.
2. 2021 gab es erst ab Mai eine schleichende und seit September eine erhebliche Übersterblichkeit - trotz Impfquote von 60-70% und flächendeckend 2G. Dabei gingen die Covid-Todeszahlen ab Mai 2021 signifkant zurück:
https://www.google.de/search?q=corona+to...nt=gws-wiz
Die Übersterblichkeit über den Sommer lässt sich also schwer auf das Coronavirus zurückführen.
3. Nach dem Deutschen Bundesamt für Statistik machten die Coronatoten in der KW 44 (letzter Zeitpunkt der Erhebung) lediglich 1/20 (ca. 1000 von ca. 20.000) der Gesamtzahl der Toten aus. Die Übersterblichkeit lag aber bei 1.500-3.000, weshalb andere Ursachen der Übersterblichkeit nicht auszuschließen sind.