18.10.2016, 22:27
Wir hatten auch den Fall, aber Gutachten und Rechtsmittel auf einstweiligen Rechtsschutz beschränkt.
Warum denkst du denn, dass der alte Bescheid auflebt? Der vom 5.8. War doch auflösend bedingt. Außerdem bringt der Widerspruch doch keine Recht die Schule zu besuchen.
Ganz klar ging nur 123 mit der Anordnung ab Montag zum Unterricht gehen zu dürfen. Mit 80 V hat sie ja nix im einstweiligen Rechtsschutz außer Zeit verloren.
:P
Warum denkst du denn, dass der alte Bescheid auflebt? Der vom 5.8. War doch auflösend bedingt. Außerdem bringt der Widerspruch doch keine Recht die Schule zu besuchen.
Ganz klar ging nur 123 mit der Anordnung ab Montag zum Unterricht gehen zu dürfen. Mit 80 V hat sie ja nix im einstweiligen Rechtsschutz außer Zeit verloren.
:P
18.10.2016, 22:49
Ich hab auch 123 auf Aufnahme in den Unterricht angenommen. In der Hauptsache war eine v-Klage für mich unzulässig, weil ich angenommen habe, dass erst noch ein widerspruchsverfahren gegen den ablehnungsbescheid durchgeführt werden muss
18.10.2016, 23:02
Dann müsste aber auch dein 123Antrag unzulässig sein
DENN AUS EINER UNZULÄSSIGEN VERPLICHTUNGSKLAGE DARF KEINE
ZULÄSSIGE IM EINSTWEILIGEN RECHTSSCHUTZ WERDEN
SONST KÖNNTE MAN JA AUF DIESEM WEGE IMMER EINE UNZULÄSSIGE AK UND VK UMGEHEN
DENN AUS EINER UNZULÄSSIGEN VERPLICHTUNGSKLAGE DARF KEINE
ZULÄSSIGE IM EINSTWEILIGEN RECHTSSCHUTZ WERDEN
SONST KÖNNTE MAN JA AUF DIESEM WEGE IMMER EINE UNZULÄSSIGE AK UND VK UMGEHEN
18.10.2016, 23:06
Heute stand doch im Bearbeitervermerk
dass man einstweilen Rechtsschutz
und/oder eine Hauptsacheklage prüfen soll
Oder irre ich mich??
dass man einstweilen Rechtsschutz
und/oder eine Hauptsacheklage prüfen soll
Oder irre ich mich??
18.10.2016, 23:09
Glaube schon also in NRW
18.10.2016, 23:14
(18.10.2016, 23:02)Gast schrieb: Dann müsste aber auch dein 123Antrag unzulässig sein
DENN AUS EINER UNZULÄSSIGEN VERPLICHTUNGSKLAGE DARF KEINE
ZULÄSSIGE IM EINSTWEILIGEN RECHTSSCHUTZ WERDEN
SONST KÖNNTE MAN JA AUF DIESEM WEGE IMMER EINE UNZULÄSSIGE AK UND VK UMGEHEN
123 ist doch vor klageerhebung zulässig. Und wenn die Klage nicht zulässig erhoben werden kann, weil zB noch ein Widerspruch durchgeführt werden muss, kann das Gericht auf Antrag des Gegners dazu anhalten, diesen vorher durchzuführen.
Aber ich frag mich, wie man über das vorverfahren hinweg kam?
18.10.2016, 23:15
Nein
18.10.2016, 23:15
18.10.2016, 23:16
Nein was????
18.10.2016, 23:20
Punktuell die spätere Ablehnung angreifen damit der alte dann "wieder auflebt"... So hieß es immer bei uns im Rep.
Ist am effektivsten.
Der alte formelle Bescheid ist unanfechtbar und dauerhaft wirksam. Der zerfällt nicht in Staub nur der Inhalt war aufschiebend bedingt. So hab ich mir das gedacht.
Der alte Bescheid der auflebt nannte sich endgültige Zusage.". Wenn ich eine endgültige wirksame Zusage habe dann darf ich kommen.
Ist bestimmt vieles vertretbar, bin froh dass ich nicht als Einziger auf Widerspruch bin. Scheint ja dann richtig zu sein. War verwirrend weil überall "Gerichtlich" stand.
Ob ihr jetzt 123 habt oder ich weil die arm ist der Behörde gesagt habe dass sie sich an ihren Bescheid halten müssen wegen 80 Abs. 1 Vwgo ist denke ich beides vertretbar.
Ich wäre auf 123 wenn die Schule gemeint hätte, das Mädchen darf auf keinen Fall teilnehmen. Dann schnell 123.
Ja stand Gericht ODER Mandant. Hab dann Mandant mit integriertem Entwurf für Widerspruch. Mit der Bitte um Freigabe.
Ist am effektivsten.
Der alte formelle Bescheid ist unanfechtbar und dauerhaft wirksam. Der zerfällt nicht in Staub nur der Inhalt war aufschiebend bedingt. So hab ich mir das gedacht.
Der alte Bescheid der auflebt nannte sich endgültige Zusage.". Wenn ich eine endgültige wirksame Zusage habe dann darf ich kommen.
Ist bestimmt vieles vertretbar, bin froh dass ich nicht als Einziger auf Widerspruch bin. Scheint ja dann richtig zu sein. War verwirrend weil überall "Gerichtlich" stand.
Ob ihr jetzt 123 habt oder ich weil die arm ist der Behörde gesagt habe dass sie sich an ihren Bescheid halten müssen wegen 80 Abs. 1 Vwgo ist denke ich beides vertretbar.
Ich wäre auf 123 wenn die Schule gemeint hätte, das Mädchen darf auf keinen Fall teilnehmen. Dann schnell 123.
Ja stand Gericht ODER Mandant. Hab dann Mandant mit integriertem Entwurf für Widerspruch. Mit der Bitte um Freigabe.