10.05.2016, 16:29
Ich bin ja schon mit 14 Seiten nicht klar gekommen. Ist das asozial.
10.05.2016, 16:36
Ja dann liefen also einfach unterschiedliche Klausur in Hessen und NRW
10.05.2016, 16:39
Ich hab angeklagt 267 i Alt 1,3, 263 I, II, 22, 23I, 223, 224 I Nr 2,5.
Hab mich sehr aufgehalten mit den UrkundD, hab gesagt Urkundenfälschung liegt bereits mit Vorlage zur Berglaubigung vor, keine mittelbare Falschbeurkundung. Bei der Bewerbung habe ich es verneint, weil im Kommentar stand - beglaubigte Kopie sei keine Urlunde. Ich glaube, das ist falsch...
Dann Betrug ggü Zeuge Schmitt zu Lasten des anderen Bewerbers, der nicht genommen wurde - aber (-) und dann 263 ggü Schmitt zu Lasten Uni, mangels Vermögensschaden (-), weil Arbeitsleistung grds gut war und Äquivalent darstellt, daher nur Versuch.
Datei war verwertbar, 103, 105 StPO
Dann 211,212, 22, 23 (-), da kein Vorsatz nachweisbar. In dubio pro reo.
Deshalb nur die gev. KV
Anklage AG Strafrichter Münster, Verteidiger hatte er schon, 407 - zur Einwirkung auf den Täter. Die Anklageschrift nur abstraktum...keine Zeit für mehr.
Hab mich sehr aufgehalten mit den UrkundD, hab gesagt Urkundenfälschung liegt bereits mit Vorlage zur Berglaubigung vor, keine mittelbare Falschbeurkundung. Bei der Bewerbung habe ich es verneint, weil im Kommentar stand - beglaubigte Kopie sei keine Urlunde. Ich glaube, das ist falsch...
Dann Betrug ggü Zeuge Schmitt zu Lasten des anderen Bewerbers, der nicht genommen wurde - aber (-) und dann 263 ggü Schmitt zu Lasten Uni, mangels Vermögensschaden (-), weil Arbeitsleistung grds gut war und Äquivalent darstellt, daher nur Versuch.
Datei war verwertbar, 103, 105 StPO
Dann 211,212, 22, 23 (-), da kein Vorsatz nachweisbar. In dubio pro reo.
Deshalb nur die gev. KV
Anklage AG Strafrichter Münster, Verteidiger hatte er schon, 407 - zur Einwirkung auf den Täter. Die Anklageschrift nur abstraktum...keine Zeit für mehr.
10.05.2016, 16:51
(10.05.2016, 16:28)Gast schrieb:(10.05.2016, 16:23)Elfigo schrieb: 21 Seiten? In NRW waren es nur 14 oder habe ich mich verzählt?
Wahrscheinlich nicht...Hessen muss ja wieder übertreiben! Genau wie letzten Montag...War auch ein kompletter Anspruch mehr. Ach ich hab echt keine Lust mehr...
Naja dafür war im dee Z 4 der praktische Teil erlassen denke wir sitzen alle im selben Boot!
10.05.2016, 17:00
(10.05.2016, 16:51)Gast schrieb:(10.05.2016, 16:28)Gast schrieb:(10.05.2016, 16:23)Elfigo schrieb: 21 Seiten? In NRW waren es nur 14 oder habe ich mich verzählt?
Wahrscheinlich nicht...Hessen muss ja wieder übertreiben! Genau wie letzten Montag...War auch ein kompletter Anspruch mehr. Ach ich hab echt keine Lust mehr...
Naja dafür war im dee Z 4 der praktische Teil erlassen denke wir sitzen alle im selben Boot!
Gar nix war da erlassen! Hab ich was verpasst?! Mussten alles ins Mandantenschreiben quetschen...Wo ist denn da der Unterschied. Im Gegensatz zu nem kompletten tatkomplex von 7 seiten?!
10.05.2016, 17:13
Z4 war nur Gutachten. Nix mit Mandantenschreiben.
10.05.2016, 17:57
10.05.2016, 18:02
Würde jemand bitte seine Lösung nennen?
10.05.2016, 18:07
In der Zweckmäßigkeit. In den Bearbeitervermerk hätte sonst doch sonst gestanden, dass ein Schriftsatz an den Mandanten verfasst werden soll.
In den Übungsklausuren was das immer der Fall, wenns gefordert war.
In den Übungsklausuren was das immer der Fall, wenns gefordert war.
10.05.2016, 18:10
(10.05.2016, 17:13)Hessen schrieb: Z4 war nur Gutachten. Nix mit Mandantenschreiben.
Ich hab auch kein Mandantenschreiben. Aber darüber herrscht auch unter meinen Mitschreibern Uneinigkeit.
Ich schreibe übrigens auch in Hessen. Weiß zwar auch nicht mehr genau wie viele Seiten der Sachverhalt heute hatte, aber 21 waren es sicher nicht!
Zur Lösung der heutigen Klausur kann ich leider nix beitragen... :P