19.05.2020, 14:40
(19.05.2020, 14:19)Gast schrieb:Und Du meinst nicht, dass ein Großteil der Überstundenabgeltungsklauseln und Arbeitszeitregelungen unwirksam ist, ja? Selbst die GK-Arbeitszeitregelungen (nicht Abgeltung mit Gehalt) sind idR unwirksam, weil sie gg das Arbeitszeitgesetz verstoßen, das (noch) auch für GK gilt. Entsprechend kann ich auch entsprechende dienstlichen Anordnungen der zuständigen Behörde mitteilen und meinem AG ziemlichen Ärger machen bzw. die Arbeit ohne rechtliche Konsequenzen verweigern.(19.05.2020, 14:06)Gast schrieb:(19.05.2020, 13:29)Gast schrieb:Ich habe mich im Tonfall Deinem Niveau angenähert, damit Du es besser verstehst. Noch weiter runter zu Dir möchte ich dann aber doch nicht, so dass ich auf den Rest Deiner dummen Unterstellungen oder Fehlinterpretationen nicht eingehen möchte.(19.05.2020, 13:17)Gast schrieb:(19.05.2020, 09:05)Gast schrieb: Fehlt dir irgendwie bisschen Kreativität?
Das kann Absicht gewesen sein. Man verpasst seinem Mitarbeiter die Klausel, die man vom BAG geprüft haben will und lässt ihn klagen.
Zum Vollhorst machen sich dann nur Leute, die das nicht blicken.
Du magst kreativer sein, aber von praktischer Juristerei, insbesondere im Arbeitsrecht, habe ich sicher mehr Ahnung als Du. Und dieser Gedankengang von Dir ist vor allem dumm. Das macht keine Gewerkschaft aus dem von Dir genannten Grund, denn das, was das an negativer Reputation gab, können die absolut nicht brauchen. Bei einem normalen Unternehmen wäre das kein Problem und keiner hätte das gemerkt, aber eben nicht dort. Aber Du weißt offenbar nicht, was der DGB ist bzw. macht.
Vielleicht mal eine Stufe runterschalten, bevor Du Dich hier so aufplusterst, ohne Ahnung zu haben.
Wer plustert sich auf? Sehr ironische Aussage. Erst rumprahlen wie dumm die DGB ist. Alle angeblich unfähig und inkompetent. Argumente von dir bisher? Null. Nichts als Beleidigungen. Natürlich plustern sich die anderen auf, denn du bist ja unfehlbar... hahaha.
Gewerkschaften haben das schon öfter so gemacht, dass sie sich von eigenen Arbeitnehmern verklagen ließen, um eine BAG Entscheidung zu kriegen. Normale Arbeitnehmer gehen nicht vor den BAG, wenn der Arbeitgeber in der 2. Instanz merkt, dass es kritisch wird und das Säckle öffnet. Aber du weißt es natürlich besser durch die Lektüre der BILD. Das Image der Gewerkschaften hängt an den Tarifverträgen. Ob der DGB mal einen Fall verliert, juckt absolut keinen normalen Arbeitnehmer.
Geh doch bitte irgendwo anders hin, wenn Du herumkrakelen möchtest.
Es ist halt absoluter Blödsinn, dass Arbeitnehmer nicht bis zum BAG gehen würden. Der skizzierte Weg eines "absichtlichen" fehlerhaften Arbeitsvertrags ist so weit weg von der Realität, dass es fast schon wieder witzig ist.
Solange ich kein Problem mit einer Regelung habe, klage ich aber nicht und dann ist es natürlich völlig egal. Darum gibt es in der Praxis auch keine (bekanntgewordenen) Maßnahmen gg. GK wg. Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz. Auch, wer heute noch einfach reinschreibt, der Urlaub muss bis Jahresende genommen werden, sonst verfällt er, sollte inzwischen wissen, dass das so nicht stimmt. Nur mal 2 einfache und sehr häufige Beispiele, die man sehr oft sieht.
Und natürlich gibt es Arbeitgeber, die aus Unkenntnis unwirksame Klauseln drin haben, aber auch genug, die das bewusst machen, weil eben der Großteil es hinnimmt. Sei es, weil er es nicht besser weiß oder weil ihn die Regelung nicht stört. Aber der Großteil der AN, die entsprechend klagen, bleiben nach dem Verfahren auch nicht bei dem AG bzw. haben schon vorher gekündigt.
Du unterstellst bzw. fehlinterpretierst so viel in meine Aussagen. Das ist wirklich nicht zu fassen. Vermutlich kommen jetzt auch nur wieder unsachliche Anwürfe, weil Du nichts Vernünftiges beiträgst - was Du lächerlicherweise mir vorwirfst. Für mich war es das hiermit.
19.05.2020, 15:51
„Der skizzierte Weg eines "absichtlichen" fehlerhaften Arbeitsvertrags ist so weit weg von der Realität, dass es fast schon wieder witzig ist.“
Nein, ist es nicht. Dem Mangoldt-Urteil des EuGH lag z.B. auch ein konstruierter Fall zugrunde.
Gleiches gilt für eine Vielzahl von Entscheidungen zu verfahrensrechtlichen Fragen im Grundbuch- oder Registerrecht.
Konstruierte Fälle gibt es in der Praxis weit häufiger als der durchschnittliche Stud. iur. annimmt,
Nein, ist es nicht. Dem Mangoldt-Urteil des EuGH lag z.B. auch ein konstruierter Fall zugrunde.
Gleiches gilt für eine Vielzahl von Entscheidungen zu verfahrensrechtlichen Fragen im Grundbuch- oder Registerrecht.
Konstruierte Fälle gibt es in der Praxis weit häufiger als der durchschnittliche Stud. iur. annimmt,
19.05.2020, 16:09
Klar und in dem Fall nimmt die Gewerkschaft den PR-Gau auf ihren Nacken und sagt nix dazu
19.05.2020, 17:42
(19.05.2020, 15:51)RechtsanwaltII schrieb: „Der skizzierte Weg eines "absichtlichen" fehlerhaften Arbeitsvertrags ist so weit weg von der Realität, dass es fast schon wieder witzig ist.“
Nein, ist es nicht. Dem Mangoldt-Urteil des EuGH lag z.B. auch ein konstruierter Fall zugrunde.
Gleiches gilt für eine Vielzahl von Entscheidungen zu verfahrensrechtlichen Fragen im Grundbuch- oder Registerrecht.
Konstruierte Fälle gibt es in der Praxis weit häufiger als der durchschnittliche Stud. iur. annimmt,
Aha. Und wo war eine Gewerkschaft Partei des !Mangold! Verfahrens? Das ArbG München hörte die Parteien dreimal an, bevor es ihnen abnahm, dass es kein "Scheinverfahren" ist. Und wo ist der Zusammenhang zwischen Grundbuch- oder Registerrecht zum Arbeitsrecht? Nenn mir doch bitte 5 Verfahren, die bis zum BAG oder EuGH gelangt sind, in denen eine Gewerkschaft zur Klärung einer Rechtsfrage freiwillig auf den Deckel bekommen hat, wenn das so geläufig ist.
19.05.2020, 18:02
(19.05.2020, 14:19)Gast schrieb:(19.05.2020, 14:06)Gast schrieb:(19.05.2020, 13:29)Gast schrieb:Ich habe mich im Tonfall Deinem Niveau angenähert, damit Du es besser verstehst. Noch weiter runter zu Dir möchte ich dann aber doch nicht, so dass ich auf den Rest Deiner dummen Unterstellungen oder Fehlinterpretationen nicht eingehen möchte.(19.05.2020, 13:17)Gast schrieb:(19.05.2020, 09:05)Gast schrieb: Fehlt dir irgendwie bisschen Kreativität?
Das kann Absicht gewesen sein. Man verpasst seinem Mitarbeiter die Klausel, die man vom BAG geprüft haben will und lässt ihn klagen.
Zum Vollhorst machen sich dann nur Leute, die das nicht blicken.
Du magst kreativer sein, aber von praktischer Juristerei, insbesondere im Arbeitsrecht, habe ich sicher mehr Ahnung als Du. Und dieser Gedankengang von Dir ist vor allem dumm. Das macht keine Gewerkschaft aus dem von Dir genannten Grund, denn das, was das an negativer Reputation gab, können die absolut nicht brauchen. Bei einem normalen Unternehmen wäre das kein Problem und keiner hätte das gemerkt, aber eben nicht dort. Aber Du weißt offenbar nicht, was der DGB ist bzw. macht.
Vielleicht mal eine Stufe runterschalten, bevor Du Dich hier so aufplusterst, ohne Ahnung zu haben.
Wer plustert sich auf? Sehr ironische Aussage. Erst rumprahlen wie dumm die DGB ist. Alle angeblich unfähig und inkompetent. Argumente von dir bisher? Null. Nichts als Beleidigungen. Natürlich plustern sich die anderen auf, denn du bist ja unfehlbar... hahaha.
Gewerkschaften haben das schon öfter so gemacht, dass sie sich von eigenen Arbeitnehmern verklagen ließen, um eine BAG Entscheidung zu kriegen. Normale Arbeitnehmer gehen nicht vor den BAG, wenn der Arbeitgeber in der 2. Instanz merkt, dass es kritisch wird und das Säckle öffnet. Aber du weißt es natürlich besser durch die Lektüre der BILD. Das Image der Gewerkschaften hängt an den Tarifverträgen. Ob der DGB mal einen Fall verliert, juckt absolut keinen normalen Arbeitnehmer.
Geh doch bitte irgendwo anders hin, wenn Du herumkrakelen möchtest.
Es ist halt absoluter Blödsinn, dass Arbeitnehmer nicht bis zum BAG gehen würden. Der skizzierte Weg eines "absichtlichen" fehlerhaften Arbeitsvertrags ist so weit weg von der Realität, dass es fast schon wieder witzig ist.
Kannst du irgendwie nicht lesen? Niemand hat behauptet, dass Arbeitnehmer nie bis zum BAG gehen?!
Es ist allgemein bekannt, dass es diese "Scheinklagen" gibt. Wer Arbeitsrecht macht, weiß das. Alle anderen outen sich automatisch als fachfremd oder Studenten. Da gibts eigentlich nichts mehr zu kommentieren.
19.05.2020, 18:33
Die Scheinklagen gibt es nicht. Lebst in einer Traumwelt und das sage ich als erfahrener Praktiker
19.05.2020, 19:03
Praktiker als Hausmeister
19.05.2020, 19:42
(19.05.2020, 17:42)Gast schrieb:(19.05.2020, 15:51)RechtsanwaltII schrieb: „Der skizzierte Weg eines "absichtlichen" fehlerhaften Arbeitsvertrags ist so weit weg von der Realität, dass es fast schon wieder witzig ist.“
Nein, ist es nicht. Dem Mangoldt-Urteil des EuGH lag z.B. auch ein konstruierter Fall zugrunde.
Gleiches gilt für eine Vielzahl von Entscheidungen zu verfahrensrechtlichen Fragen im Grundbuch- oder Registerrecht.
Konstruierte Fälle gibt es in der Praxis weit häufiger als der durchschnittliche Stud. iur. annimmt,
Aha. Und wo war eine Gewerkschaft Partei des !Mangold! Verfahrens? Das ArbG München hörte die Parteien dreimal an, bevor es ihnen abnahm, dass es kein "Scheinverfahren" ist. Und wo ist der Zusammenhang zwischen Grundbuch- oder Registerrecht zum Arbeitsrecht? Nenn mir doch bitte 5 Verfahren, die bis zum BAG oder EuGH gelangt sind, in denen eine Gewerkschaft zur Klärung einer Rechtsfrage freiwillig auf den Deckel bekommen hat, wenn das so geläufig ist.
Die Fähigkeit zu lesen sollte einem auch als „erfahrener Praktiker“ nicht verlorengehen.
Weder habe ich behauptet, dass im Mangoldt-Fall eine Gewerkschaft Partei gewesen ist, noch dass es einen Zusammenhang zwischen Arbeitsrecht und Register-/Grundbuchrecht gibt. Auch habe ich den Fall des DGB mit keiner Silbe kommentiert.
Ich habe lediglich geschrieben, dass konstruierte Verfahren durchaus vorkommen und dazu als Beispiel (!) (zu erkennen an „z.B.“) den Mangoldt-Fall genannt.
Insoweit muss man sich über die Auffassungsgabe von „erfahrenen Praktikern“ wohl wundern (oder das „erfahren“ oder das „Praktiker“ in Zweifel ziehen - wahrscheinlich beides...).
19.05.2020, 22:33
(19.05.2020, 19:42)RechtsanwaltII schrieb:(19.05.2020, 17:42)Gast schrieb:(19.05.2020, 15:51)RechtsanwaltII schrieb: „Der skizzierte Weg eines "absichtlichen" fehlerhaften Arbeitsvertrags ist so weit weg von der Realität, dass es fast schon wieder witzig ist.“
Nein, ist es nicht. Dem Mangoldt-Urteil des EuGH lag z.B. auch ein konstruierter Fall zugrunde.
Gleiches gilt für eine Vielzahl von Entscheidungen zu verfahrensrechtlichen Fragen im Grundbuch- oder Registerrecht.
Konstruierte Fälle gibt es in der Praxis weit häufiger als der durchschnittliche Stud. iur. annimmt,
Aha. Und wo war eine Gewerkschaft Partei des !Mangold! Verfahrens? Das ArbG München hörte die Parteien dreimal an, bevor es ihnen abnahm, dass es kein "Scheinverfahren" ist. Und wo ist der Zusammenhang zwischen Grundbuch- oder Registerrecht zum Arbeitsrecht? Nenn mir doch bitte 5 Verfahren, die bis zum BAG oder EuGH gelangt sind, in denen eine Gewerkschaft zur Klärung einer Rechtsfrage freiwillig auf den Deckel bekommen hat, wenn das so geläufig ist.
Die Fähigkeit zu lesen sollte einem auch als „erfahrener Praktiker“ nicht verlorengehen.
Weder habe ich behauptet, dass im Mangoldt-Fall eine Gewerkschaft Partei gewesen ist, noch dass es einen Zusammenhang zwischen Arbeitsrecht und Register-/Grundbuchrecht gibt. Auch habe ich den Fall des DGB mit keiner Silbe kommentiert.
Ich habe lediglich geschrieben, dass konstruierte Verfahren durchaus vorkommen und dazu als Beispiel (!) (zu erkennen an „z.B.“) den Mangoldt-Fall genannt.
Insoweit muss man sich über die Auffassungsgabe von „erfahrenen Praktikern“ wohl wundern (oder das „erfahren“ oder das „Praktiker“ in Zweifel ziehen - wahrscheinlich beides...).
Mangold. Der Herr heißt weiterhin Mangold. Im obrigen Post ging es weiterhin konkret um Gewerkschaften, die angeblich absichtlich falsche Klauseln in Arbeitsverträge zur gerichtlichen Prüfung einbauen. So viel zur Lesekompetenz.
20.05.2020, 00:56
Diejenigen, die sich mit ihren VBs so sicher fühlen seien daran erinnert, dass auf dem juristischen Markt auch andere Zeiten anbrechen können. Zeiten, in denen ein VB plötzlich nicht mehr viel gilt.
Ich darf aus dem jurawelt-forum einen Beitrag aus 2011 zitieren:
"Es kann für einen gewissen Zeitraum wohl die Meisten treffen. Ich bin jetzt seit 9 Monaten arbeitslos. Erstes Examen Befriedigend, zweites Vollbefriedigend, vor dem Studium hab ich noch eine kaufmännische Ausbildung absolviert, Auslandserfahrung ist auch vorhanden. Kein High Profile, aber wohl doch schon überdurchschnittlich. Trotzdem bekomme ich bei 90% der Bewerbungen sofort eine Absage."
Antwort eines Kollegen:
"Interessant, habe mit etwa identischem Profil sehr ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. mache sie immer noch (s. Thread im Bewerbungsforum)."
Auf die Frage nach dem aufgerufenen Gehalt:
"I.d.R. zwischen 38 T€ und 44 T€ brutto VS. Gab auch schon Ausnahmen nach oben oder unten, wenn man konkretere Zahlen in Erfahrung bringen konnte."
https://forum.jurawelt.com/viewtopic.php...start=1905
Auch die VB Kandidaten sitzen also nicht so fest im Sattel wie sie oft meinen.
Ich darf aus dem jurawelt-forum einen Beitrag aus 2011 zitieren:
"Es kann für einen gewissen Zeitraum wohl die Meisten treffen. Ich bin jetzt seit 9 Monaten arbeitslos. Erstes Examen Befriedigend, zweites Vollbefriedigend, vor dem Studium hab ich noch eine kaufmännische Ausbildung absolviert, Auslandserfahrung ist auch vorhanden. Kein High Profile, aber wohl doch schon überdurchschnittlich. Trotzdem bekomme ich bei 90% der Bewerbungen sofort eine Absage."
Antwort eines Kollegen:
"Interessant, habe mit etwa identischem Profil sehr ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. mache sie immer noch (s. Thread im Bewerbungsforum)."
Auf die Frage nach dem aufgerufenen Gehalt:
"I.d.R. zwischen 38 T€ und 44 T€ brutto VS. Gab auch schon Ausnahmen nach oben oder unten, wenn man konkretere Zahlen in Erfahrung bringen konnte."
https://forum.jurawelt.com/viewtopic.php...start=1905
Auch die VB Kandidaten sitzen also nicht so fest im Sattel wie sie oft meinen.