16.10.2025, 16:36
(16.10.2025, 16:31)Prd1155 schrieb: War der Antrag zu 2) bloß ein Herausgabeantrag oder entsprechend auszulegen als VK auf Erlass eines Herausgabebescheids + FBA als Leistungsklage ? 😩
VK ist es nicht, weil § 25 Abs. 1 S. 1 POG von Gesetzes wegen zum Wegfall des VA führt. Der Antrag war wohl § 113 Abs. 1 S. 2 VwGO (FBA, wenn Anfechtung durchgeht, weil die Sicherstellung von Anfang an rechtswidrig war) in Eventualklagehäufung dann eine allgemeine Leistungsklage nach § 25 Abs. 1 S. 1 POG, wenn die Voraussetzungen der Sicherstellung erst nachträglich weggefallen sind.
16.10.2025, 16:36
(16.10.2025, 16:35)RLP2025 schrieb:(16.10.2025, 16:31)Prd1155 schrieb: War der Antrag zu 2) bloß ein Herausgabeantrag oder entsprechend auszulegen als VK auf Erlass eines Herausgabebescheids + FBA als Leistungsklage ? 😩
Also VK würde ich nicht sagen. Die Behörde trifft ja keine Entscheidung mehr über das OB, sondern muss tatsächlich herausgeben, wenn Sicherstellung rw. Entweder LK oder 113 Abs.1 S.2
Hast Recht :(
16.10.2025, 16:38
(16.10.2025, 16:35)Unknown66 schrieb:(16.10.2025, 16:30)RLP2025 schrieb:(16.10.2025, 16:25)Biased schrieb: Ich habe gesagt Goldmünzen kann man nicht weiter sicherstellen, die Geldscheine schon.
Iwie war mir die Begründung zu den Goldmünzen zu wenig von dem Beklagten. Dann hab ich da nach Beweislast entschieden.
Bei dem Bargeld waren genug Indizien für mich. Habt ihr auch ewig für den TB gebraucht? Und hat jmd noch Rubrumsberichtigung wegen dem Beklagten (Land?) angenommen?
Hab den Unterschied zwischen Bargeld und Münzen gar nicht geblickt und thematisiert.
Inwieweit gab es mit dem Land ein Problem im Rubrum?
Der hatte zunächst die Polizeibehörde selbst als Beklagten genommen statt des Landes. Hab dann auch was Rubrumsberichtigung geschrieben.
In RLP?
16.10.2025, 16:39
(16.10.2025, 16:38)RLP2025 schrieb:Ja(16.10.2025, 16:35)Unknown66 schrieb:(16.10.2025, 16:30)RLP2025 schrieb:(16.10.2025, 16:25)Biased schrieb: Ich habe gesagt Goldmünzen kann man nicht weiter sicherstellen, die Geldscheine schon.
Iwie war mir die Begründung zu den Goldmünzen zu wenig von dem Beklagten. Dann hab ich da nach Beweislast entschieden.
Bei dem Bargeld waren genug Indizien für mich. Habt ihr auch ewig für den TB gebraucht? Und hat jmd noch Rubrumsberichtigung wegen dem Beklagten (Land?) angenommen?
Hab den Unterschied zwischen Bargeld und Münzen gar nicht geblickt und thematisiert.
Inwieweit gab es mit dem Land ein Problem im Rubrum?
Der hatte zunächst die Polizeibehörde selbst als Beklagten genommen statt des Landes. Hab dann auch was Rubrumsberichtigung geschrieben.
In RLP?
16.10.2025, 16:40
Ich hab den Antrag zu 2) wegen fehlendem RSB für unzulässig erklärt so nach dem Motto wenn die Sicherstellung mittlerweile rechtswidrig sein sollte und das Gericht das feststellt wird die Behörde von sich heraus die Sachen raus geben...also keine Anhaltspunkte dass die sich dagegen stellen...ka ob das vertretbar ist
16.10.2025, 16:40
(16.10.2025, 16:25)Biased schrieb: Ich habe gesagt Goldmünzen kann man nicht weiter sicherstellen, die Geldscheine schon.
Iwie war mir die Begründung zu den Goldmünzen zu wenig von dem Beklagten. Dann hab ich da nach Beweislast entschieden.
Bei dem Bargeld waren genug Indizien für mich. Habt ihr auch ewig für den TB gebraucht? Und hat jmd noch Rubrumsberichtigung wegen dem Beklagten (Land?) angenommen?
Ich hab das auch so gelöst, dass er die Münzen zurück bekommt. Fand das da nicht so eindeutig dass das zu den kriminellen Geschäften gehört hat und hab das mit dem Gesamteindruck beim Auffinden der Sachen noch zusätzlich bisschen begründet
16.10.2025, 16:47
Denke die Klausur wird aufgrund ihres Schwierigkeitsgrades schon eher streng bewertet werden
16.10.2025, 16:48
(16.10.2025, 16:40)Luckyto schrieb:(16.10.2025, 16:25)Biased schrieb: Ich habe gesagt Goldmünzen kann man nicht weiter sicherstellen, die Geldscheine schon.
Iwie war mir die Begründung zu den Goldmünzen zu wenig von dem Beklagten. Dann hab ich da nach Beweislast entschieden.
Bei dem Bargeld waren genug Indizien für mich. Habt ihr auch ewig für den TB gebraucht? Und hat jmd noch Rubrumsberichtigung wegen dem Beklagten (Land?) angenommen?
Ich hab das auch so gelöst, dass er die Münzen zurück bekommt. Fand das da nicht so eindeutig dass das zu den kriminellen Geschäften gehört hat und hab das mit dem Gesamteindruck beim Auffinden der Sachen noch zusätzlich bisschen begründet
Lässt sich hören. Denke Unterschiede sollten herausgearbeitet werden zumindest.
War die Krux der Klausur also, dass Antrag 2 auch erfolgreich sein konnte, wenn Antrag 1 scheitert? Fuck. Das habe ich nicht gesehen.
16.10.2025, 16:52
Warum war die RBB fehlerhaft?
16.10.2025, 16:52
Glaube ich eher nicht. In NRW war zumindest abgedruckt, dass man das Geld ohne Probleme in der Wechselbude gegen die Goldmünzen tauschen kann. Wenn man die Goldmünzen jetzt wieder herausgeben würde, hätte er diese ohne Probleme auch sofort wieder zu Geld machen können um damit wieder Cannabis zu besorgen. Zudem bei den Goldmünzen auch Gefahr des § 261 StGB.



