09.05.2020, 13:40
(09.05.2020, 12:55)Gast schrieb:Schreib mir gern eine Email.(08.05.2020, 14:17)T. Kaiser schrieb: Wie soll ich dich per Mail erreichen, wenn du dich hier im Forum nicht anmeldest und nur unter einem anonymen Namen postest? Vielleicht bin ich da technisch auch zu dumm und finden den richtigen Knopp nicht. Du kannst mir aber gern über unser Büro eine Email schreiben, ich kann dir - wenn du möchtest - beim Verbesserungsversuch helfen. Ist erst gemeint.
Moin,
kannst du deine Tipps für den Verbesserungsversuch uns vielleicht allen mitteilen?
Mein Problem ist, das wenn ich die Skripte erneut durch arbeite nach ein paar Minuten sage. "Ahja, des Problem kenn ich doch, dass ist die Lösung". Dann habe ich nach einer halben Stunde keine Lust mehr, weil ich das ganze schon ein mal durchgearbeitet hatte.
Gruss
Torsten
09.05.2020, 13:49
(09.05.2020, 13:33)GastNRW123 schrieb: Hallo, könnte jemand kurz den SV der Z4 zusammen fassen? Dafür wäre ich echt dankbar! Ich konnte ihn leider nicht so genau raus lesen. Ich wünsche euch weiterhin viel Erfolg!
Die Mandantin hat ihr Auto in einer befreundeten Werkstatt für den TÜV fit machen lassen, ohne dabei über den Preis zu sprechen. In der Vergangenheit musste sie teilweise nur den halben Stundensatz zahlen, wenn sie mal wieder finanzielle Probleme hatte. Das Auto wurde repariert und u.a. eine neue Nebelleuchte (o.ä.) eingebaut. In der Folge ignorierte sie sämtliche Kontaktversuche des Mechanikers, um über den Preis zu sprechen. Ein paar Monate später ging die Nebelleuchte (o.ä.) kaputt, der Mechaniker weigerte sich aber das zu reparieren, bevor sie nicht die ausstehenden Schulden zahlt. Daraufhin ging sie in eine andere Werkstatt und ließ einen Kostenvoranschlag für den Austausch der Nebelleuchte erstellen (180 €). Dabei äußerte der dortige Mechaniker die Vermutung, der Defekt beruhe vermutlich auf einem Produktionsfehler der Birne, was sich jetzt aber nicht mehr feststellen lasse.
Danach kontaktierte der ursprüngliche Mechaniker die Mandantin noch zwei Mal per SMS und bot ihr an, für die TÜV-Überprüfung etc. wieder nur den halben Stundensatz zu berechnen, sodass sie noch ~ 240 € zahlen sollte. Die zweite SMS enthielt eine Frist. Am letzten Tag der Frist versuche die Mandantin das Geld zu überweisen, was aber mangels Deckung ihres Kontos nicht ausgeführt wurde. Etwa zwei Wochen später holte sie das nach, wobei der Mechaniker einen Tag zuvor bereits Klage (am AG) eingereicht hatte. Der Kläger wollte jetzt eine Vergütung auf Grundlage seines normalen Stundensatzes (also mehr als vorher angeboten), erklärte jedoch später in der mündlichen Verhandlung in Höhe der Zahlung für erledigt. Die Mandantin verteidigte sich zunächst ohne Anwalt mit dem Argument, der Vertrag sei unwirksam, weil sie erst ~10 Monate nach der Reparatur eine Rechnung bekommen habe und außerdem mit der Frau des Mechanikers zwischenzeitlich vereinbart hätte, die USt zu hinterziehen.
Jedenfalls sollten aber ihre Rechte bzgl. der Nebelleuchte berücksichtigt werden. Es wurde Beweis über das Gespräch mit der Frau des Mechanikers erhoben. Anschließend erteilte das Gericht einen nicht abgedruckten Hinweis. Die darauffolgende Reaktion der Klägervertreterin implizierte aber, dass der gerichtliche Hinweis dahinging, dass die Beweislast für die Mangelfreiheit der Nebelleuchte den Kläger treffe, weil der Vertrag eine Mischung aus Dienst- und Kaufvertrag sei. Daraufhin schlossen die Parteien einen Widerrufsvergleich. Jetzt taucht die Mandantin beim Anwalt auf und will wissen, ob sie den Vergleich widerrufen soll und wie sie ggf. ihre Gegenansprüche geltend machen kann.
PKH war ausdrücklich nicht zu prüfen.
09.05.2020, 13:51
Moin Leute,
wollt mal kurz meinen Senf dazugeben, da ich diese Kaiser "Disskusion" als äußerst amüsant empfinde. Vorab, habe keine Seminare von denen besucht und die Skripte vollumfänglich gebraucht erworben -bevor mir hier jemand was vorwirft. Davon abgesehen, dass eine Diskussion eigentlich völlig sinnfrei ist, hier dennoch mal meine Meinung:
1. Die Gestaltung der Skripte ist in meinen Augen -gerade im Vergleich zum AlpenMann etc. äußerst angenehm. Wesenltlich mehr Tiefgang als bei den anderen Anbietern, dazu tatsächlich ne Menge "Treffer"! Aber generell auch nicht so viel Stoff, dass man direkt verzweifelt und es wieder zuklappt. Kann die Dinger daher -für meinen Teil- gut weiterempfehlen.
2. Klar, dass man sich nicht alle Kracher merken kann, wenn man es nicht wie empfohlen komplett inhaliert.
3. Finds echt stark, dass sich ein gewisser Kaiser persönlich oder jemand seiner Helfer hier per Psydonym fortwährend die Mühe macht und Entscheidungen kommentiert oder nachbespricht. Geht es dabei auch um ein bisschen Eigenwerbung? Na klar, aber wen juckts? Wenn es dich nicht interessiert, einfach weiterscrollen, fertig..
4. Auch Kaiser ist nicht "GOTT". Also "keep calm" in beide Richtungen!
So.. nachdem ich mich jetzt 10-20min von der Nummer hab ablenken lassen, weil einfach kein BOCK mehr, zurück zum wichtigsten Punkt des Tages:
URTEIL ODER REVISION in NRW? Was sagen die Orakel daheim? Lasst es uns auswürfeln!
Grüße und uns allen weiterhin viel Glück!
P.s. Auch wenn es schwer fäll, selbst der Jurist kann besser miteinander, als immer nur mit Ellbogen raus! Wir kommen schon alle irgendwo unter!
Bleibt gesund und kämpft miteinander!
wollt mal kurz meinen Senf dazugeben, da ich diese Kaiser "Disskusion" als äußerst amüsant empfinde. Vorab, habe keine Seminare von denen besucht und die Skripte vollumfänglich gebraucht erworben -bevor mir hier jemand was vorwirft. Davon abgesehen, dass eine Diskussion eigentlich völlig sinnfrei ist, hier dennoch mal meine Meinung:
1. Die Gestaltung der Skripte ist in meinen Augen -gerade im Vergleich zum AlpenMann etc. äußerst angenehm. Wesenltlich mehr Tiefgang als bei den anderen Anbietern, dazu tatsächlich ne Menge "Treffer"! Aber generell auch nicht so viel Stoff, dass man direkt verzweifelt und es wieder zuklappt. Kann die Dinger daher -für meinen Teil- gut weiterempfehlen.
2. Klar, dass man sich nicht alle Kracher merken kann, wenn man es nicht wie empfohlen komplett inhaliert.
3. Finds echt stark, dass sich ein gewisser Kaiser persönlich oder jemand seiner Helfer hier per Psydonym fortwährend die Mühe macht und Entscheidungen kommentiert oder nachbespricht. Geht es dabei auch um ein bisschen Eigenwerbung? Na klar, aber wen juckts? Wenn es dich nicht interessiert, einfach weiterscrollen, fertig..
4. Auch Kaiser ist nicht "GOTT". Also "keep calm" in beide Richtungen!
So.. nachdem ich mich jetzt 10-20min von der Nummer hab ablenken lassen, weil einfach kein BOCK mehr, zurück zum wichtigsten Punkt des Tages:
URTEIL ODER REVISION in NRW? Was sagen die Orakel daheim? Lasst es uns auswürfeln!
Grüße und uns allen weiterhin viel Glück!
P.s. Auch wenn es schwer fäll, selbst der Jurist kann besser miteinander, als immer nur mit Ellbogen raus! Wir kommen schon alle irgendwo unter!
Bleibt gesund und kämpft miteinander!
09.05.2020, 13:58
(09.05.2020, 13:51)NRW GA schrieb: Moin Leute,
wollt mal kurz meinen Senf dazugeben, da ich diese Kaiser "Disskusion" als äußerst amüsant empfinde. Vorab, habe keine Seminare von denen besucht und die Skripte vollumfänglich gebraucht erworben -bevor mir hier jemand was vorwirft. Davon abgesehen, dass eine Diskussion eigentlich völlig sinnfrei ist, hier dennoch mal meine Meinung:
1. Die Gestaltung der Skripte ist in meinen Augen -gerade im Vergleich zum AlpenMann etc. äußerst angenehm. Wesenltlich mehr Tiefgang als bei den anderen Anbietern, dazu tatsächlich ne Menge "Treffer"! Aber generell auch nicht so viel Stoff, dass man direkt verzweifelt und es wieder zuklappt. Kann die Dinger daher -für meinen Teil- gut weiterempfehlen.
2. Klar, dass man sich nicht alle Kracher merken kann, wenn man es nicht wie empfohlen komplett inhaliert.
3. Finds echt stark, dass sich ein gewisser Kaiser persönlich oder jemand seiner Helfer hier per Psydonym fortwährend die Mühe macht und Entscheidungen kommentiert oder nachbespricht. Geht es dabei auch um ein bisschen Eigenwerbung? Na klar, aber wen juckts? Wenn es dich nicht interessiert, einfach weiterscrollen, fertig..
4. Auch Kaiser ist nicht "GOTT". Also "keep calm" in beide Richtungen!
So.. nachdem ich mich jetzt 10-20min von der Nummer hab ablenken lassen, weil einfach kein BOCK mehr, zurück zum wichtigsten Punkt des Tages:
URTEIL ODER REVISION in NRW? Was sagen die Orakel daheim? Lasst es uns auswürfeln!
Grüße und uns allen weiterhin viel Glück!
P.s. Auch wenn es schwer fäll, selbst der Jurist kann besser miteinander, als immer nur mit Ellbogen raus! Wir kommen schon alle irgendwo unter!
Bleibt gesund und kämpft miteinander!
Sehe ich genauso!!
Bzgl Revision/Urteil: angeblich kam das Urteil ja nun einige Zeit nicht mehr, im Schnitt läuft Urteil 2-3 mal pro Jahr? Wäre also mal wieder so weit...aber das ist letztlich reine Spekulation.
09.05.2020, 14:08
(09.05.2020, 13:49)Gast schrieb:(09.05.2020, 13:33)GastNRW123 schrieb: Hallo, könnte jemand kurz den SV der Z4 zusammen fassen? Dafür wäre ich echt dankbar! Ich konnte ihn leider nicht so genau raus lesen. Ich wünsche euch weiterhin viel Erfolg!
Die Mandantin hat ihr Auto in einer befreundeten Werkstatt für den TÜV fit machen lassen, ohne dabei über den Preis zu sprechen. In der Vergangenheit musste sie teilweise nur den halben Stundensatz zahlen, wenn sie mal wieder finanzielle Probleme hatte. Das Auto wurde repariert und u.a. eine neue Nebelleuchte (o.ä.) eingebaut. In der Folge ignorierte sie sämtliche Kontaktversuche des Mechanikers, um über den Preis zu sprechen. Ein paar Monate später ging die Nebelleuchte (o.ä.) kaputt, der Mechaniker weigerte sich aber das zu reparieren, bevor sie nicht die ausstehenden Schulden zahlt. Daraufhin ging sie in eine andere Werkstatt und ließ einen Kostenvoranschlag für den Austausch der Nebelleuchte erstellen (180 €). Dabei äußerte der dortige Mechaniker die Vermutung, der Defekt beruhe vermutlich auf einem Produktionsfehler der Birne, was sich jetzt aber nicht mehr feststellen lasse.
Danach kontaktierte der ursprüngliche Mechaniker die Mandantin noch zwei Mal per SMS und bot ihr an, für die TÜV-Überprüfung etc. wieder nur den halben Stundensatz zu berechnen, sodass sie noch ~ 240 € zahlen sollte. Die zweite SMS enthielt eine Frist. Am letzten Tag der Frist versuche die Mandantin das Geld zu überweisen, was aber mangels Deckung ihres Kontos nicht ausgeführt wurde. Etwa zwei Wochen später holte sie das nach, wobei der Mechaniker einen Tag zuvor bereits Klage (am AG) eingereicht hatte. Der Kläger wollte jetzt eine Vergütung auf Grundlage seines normalen Stundensatzes (also mehr als vorher angeboten), erklärte jedoch später in der mündlichen Verhandlung in Höhe der Zahlung für erledigt. Die Mandantin verteidigte sich zunächst ohne Anwalt mit dem Argument, der Vertrag sei unwirksam, weil sie erst ~10 Monate nach der Reparatur eine Rechnung bekommen habe und außerdem mit der Frau des Mechanikers zwischenzeitlich vereinbart hätte, die USt zu hinterziehen.
Jedenfalls sollten aber ihre Rechte bzgl. der Nebelleuchte berücksichtigt werden. Es wurde Beweis über das Gespräch mit der Frau des Mechanikers erhoben. Anschließend erteilte das Gericht einen nicht abgedruckten Hinweis. Die darauffolgende Reaktion der Klägervertreterin implizierte aber, dass der gerichtliche Hinweis dahinging, dass die Beweislast für die Mangelfreiheit der Nebelleuchte den Kläger treffe, weil der Vertrag eine Mischung aus Dienst- und Kaufvertrag sei. Daraufhin schlossen die Parteien einen Widerrufsvergleich. Jetzt taucht die Mandantin beim Anwalt auf und will wissen, ob sie den Vergleich widerrufen soll und wie sie ggf. ihre Gegenansprüche geltend machen kann.
PKH war ausdrücklich nicht zu prüfen.
Vielen lieben Dank dafür!
09.05.2020, 14:40
(09.05.2020, 13:58)Gast schrieb:(09.05.2020, 13:51)NRW GA schrieb: Moin Leute,
wollt mal kurz meinen Senf dazugeben, da ich diese Kaiser "Disskusion" als äußerst amüsant empfinde. Vorab, habe keine Seminare von denen besucht und die Skripte vollumfänglich gebraucht erworben -bevor mir hier jemand was vorwirft. Davon abgesehen, dass eine Diskussion eigentlich völlig sinnfrei ist, hier dennoch mal meine Meinung:
1. Die Gestaltung der Skripte ist in meinen Augen -gerade im Vergleich zum AlpenMann etc. äußerst angenehm. Wesenltlich mehr Tiefgang als bei den anderen Anbietern, dazu tatsächlich ne Menge "Treffer"! Aber generell auch nicht so viel Stoff, dass man direkt verzweifelt und es wieder zuklappt. Kann die Dinger daher -für meinen Teil- gut weiterempfehlen.
2. Klar, dass man sich nicht alle Kracher merken kann, wenn man es nicht wie empfohlen komplett inhaliert.
3. Finds echt stark, dass sich ein gewisser Kaiser persönlich oder jemand seiner Helfer hier per Psydonym fortwährend die Mühe macht und Entscheidungen kommentiert oder nachbespricht. Geht es dabei auch um ein bisschen Eigenwerbung? Na klar, aber wen juckts? Wenn es dich nicht interessiert, einfach weiterscrollen, fertig..
4. Auch Kaiser ist nicht "GOTT". Also "keep calm" in beide Richtungen!
So.. nachdem ich mich jetzt 10-20min von der Nummer hab ablenken lassen, weil einfach kein BOCK mehr, zurück zum wichtigsten Punkt des Tages:
URTEIL ODER REVISION in NRW? Was sagen die Orakel daheim? Lasst es uns auswürfeln!
Grüße und uns allen weiterhin viel Glück!
P.s. Auch wenn es schwer fäll, selbst der Jurist kann besser miteinander, als immer nur mit Ellbogen raus! Wir kommen schon alle irgendwo unter!
Bleibt gesund und kämpft miteinander!
Sehe ich genauso!!
Bzgl Revision/Urteil: angeblich kam das Urteil ja nun einige Zeit nicht mehr, im Schnitt läuft Urteil 2-3 mal pro Jahr? Wäre also mal wieder so weit...aber das ist letztlich reine Spekulation.
Ich glaube es ist mal wieder so weit. Es ist lange her mit dem Urteil, das ist seit letztem Jahr lange nicht mehr gekommen. Auch in den Monaten wo sie laut Reps kommen sollen.
Zum anderen, mir geht persönlich dieses Gejammer auf den Geist. Eigenverantwortung trägt jeder für das was er da Im Examen hin schreibt. Gerade am Ende der Woche hat sich bei mir gezeigt, dass man auch mal falsche Sachen schreibt. Mehren diese sich aber, sollte man vielleicht die Ärme hochkrempeln und nicht irgendwelche Leute online belästigen.
09.05.2020, 15:18
(09.05.2020, 14:08)GastNRW123 schrieb:(09.05.2020, 13:49)Gast schrieb:(09.05.2020, 13:33)GastNRW123 schrieb: Hallo, könnte jemand kurz den SV der Z4 zusammen fassen? Dafür wäre ich echt dankbar! Ich konnte ihn leider nicht so genau raus lesen. Ich wünsche euch weiterhin viel Erfolg!
Die Mandantin hat ihr Auto in einer befreundeten Werkstatt für den TÜV fit machen lassen, ohne dabei über den Preis zu sprechen. In der Vergangenheit musste sie teilweise nur den halben Stundensatz zahlen, wenn sie mal wieder finanzielle Probleme hatte. Das Auto wurde repariert und u.a. eine neue Nebelleuchte (o.ä.) eingebaut. In der Folge ignorierte sie sämtliche Kontaktversuche des Mechanikers, um über den Preis zu sprechen. Ein paar Monate später ging die Nebelleuchte (o.ä.) kaputt, der Mechaniker weigerte sich aber das zu reparieren, bevor sie nicht die ausstehenden Schulden zahlt. Daraufhin ging sie in eine andere Werkstatt und ließ einen Kostenvoranschlag für den Austausch der Nebelleuchte erstellen (180 €). Dabei äußerte der dortige Mechaniker die Vermutung, der Defekt beruhe vermutlich auf einem Produktionsfehler der Birne, was sich jetzt aber nicht mehr feststellen lasse.
Danach kontaktierte der ursprüngliche Mechaniker die Mandantin noch zwei Mal per SMS und bot ihr an, für die TÜV-Überprüfung etc. wieder nur den halben Stundensatz zu berechnen, sodass sie noch ~ 240 € zahlen sollte. Die zweite SMS enthielt eine Frist. Am letzten Tag der Frist versuche die Mandantin das Geld zu überweisen, was aber mangels Deckung ihres Kontos nicht ausgeführt wurde. Etwa zwei Wochen später holte sie das nach, wobei der Mechaniker einen Tag zuvor bereits Klage (am AG) eingereicht hatte. Der Kläger wollte jetzt eine Vergütung auf Grundlage seines normalen Stundensatzes (also mehr als vorher angeboten), erklärte jedoch später in der mündlichen Verhandlung in Höhe der Zahlung für erledigt. Die Mandantin verteidigte sich zunächst ohne Anwalt mit dem Argument, der Vertrag sei unwirksam, weil sie erst ~10 Monate nach der Reparatur eine Rechnung bekommen habe und außerdem mit der Frau des Mechanikers zwischenzeitlich vereinbart hätte, die USt zu hinterziehen.
Jedenfalls sollten aber ihre Rechte bzgl. der Nebelleuchte berücksichtigt werden. Es wurde Beweis über das Gespräch mit der Frau des Mechanikers erhoben. Anschließend erteilte das Gericht einen nicht abgedruckten Hinweis. Die darauffolgende Reaktion der Klägervertreterin implizierte aber, dass der gerichtliche Hinweis dahinging, dass die Beweislast für die Mangelfreiheit der Nebelleuchte den Kläger treffe, weil der Vertrag eine Mischung aus Dienst- und Kaufvertrag sei. Daraufhin schlossen die Parteien einen Widerrufsvergleich. Jetzt taucht die Mandantin beim Anwalt auf und will wissen, ob sie den Vergleich widerrufen soll und wie sie ggf. ihre Gegenansprüche geltend machen kann.
PKH war ausdrücklich nicht zu prüfen.
Vielen lieben Dank dafür!
Interessant ist dabei, wenn man quasi der Meinung des Gerichts folgt - und einen gemischten Vertrag annimmt - dann wäre 632 BGB wohl gar nicht anwendbar und es würde eher über ergänzende Vertragsauslegung und 315,316 BGB laufen. :dodgy:
09.05.2020, 15:38
(09.05.2020, 15:18)Gast schrieb:(09.05.2020, 14:08)GastNRW123 schrieb:(09.05.2020, 13:49)Gast schrieb:(09.05.2020, 13:33)GastNRW123 schrieb: Hallo, könnte jemand kurz den SV der Z4 zusammen fassen? Dafür wäre ich echt dankbar! Ich konnte ihn leider nicht so genau raus lesen. Ich wünsche euch weiterhin viel Erfolg!
Die Mandantin hat ihr Auto in einer befreundeten Werkstatt für den TÜV fit machen lassen, ohne dabei über den Preis zu sprechen. In der Vergangenheit musste sie teilweise nur den halben Stundensatz zahlen, wenn sie mal wieder finanzielle Probleme hatte. Das Auto wurde repariert und u.a. eine neue Nebelleuchte (o.ä.) eingebaut. In der Folge ignorierte sie sämtliche Kontaktversuche des Mechanikers, um über den Preis zu sprechen. Ein paar Monate später ging die Nebelleuchte (o.ä.) kaputt, der Mechaniker weigerte sich aber das zu reparieren, bevor sie nicht die ausstehenden Schulden zahlt. Daraufhin ging sie in eine andere Werkstatt und ließ einen Kostenvoranschlag für den Austausch der Nebelleuchte erstellen (180 €). Dabei äußerte der dortige Mechaniker die Vermutung, der Defekt beruhe vermutlich auf einem Produktionsfehler der Birne, was sich jetzt aber nicht mehr feststellen lasse.
Danach kontaktierte der ursprüngliche Mechaniker die Mandantin noch zwei Mal per SMS und bot ihr an, für die TÜV-Überprüfung etc. wieder nur den halben Stundensatz zu berechnen, sodass sie noch ~ 240 € zahlen sollte. Die zweite SMS enthielt eine Frist. Am letzten Tag der Frist versuche die Mandantin das Geld zu überweisen, was aber mangels Deckung ihres Kontos nicht ausgeführt wurde. Etwa zwei Wochen später holte sie das nach, wobei der Mechaniker einen Tag zuvor bereits Klage (am AG) eingereicht hatte. Der Kläger wollte jetzt eine Vergütung auf Grundlage seines normalen Stundensatzes (also mehr als vorher angeboten), erklärte jedoch später in der mündlichen Verhandlung in Höhe der Zahlung für erledigt. Die Mandantin verteidigte sich zunächst ohne Anwalt mit dem Argument, der Vertrag sei unwirksam, weil sie erst ~10 Monate nach der Reparatur eine Rechnung bekommen habe und außerdem mit der Frau des Mechanikers zwischenzeitlich vereinbart hätte, die USt zu hinterziehen.
Jedenfalls sollten aber ihre Rechte bzgl. der Nebelleuchte berücksichtigt werden. Es wurde Beweis über das Gespräch mit der Frau des Mechanikers erhoben. Anschließend erteilte das Gericht einen nicht abgedruckten Hinweis. Die darauffolgende Reaktion der Klägervertreterin implizierte aber, dass der gerichtliche Hinweis dahinging, dass die Beweislast für die Mangelfreiheit der Nebelleuchte den Kläger treffe, weil der Vertrag eine Mischung aus Dienst- und Kaufvertrag sei. Daraufhin schlossen die Parteien einen Widerrufsvergleich. Jetzt taucht die Mandantin beim Anwalt auf und will wissen, ob sie den Vergleich widerrufen soll und wie sie ggf. ihre Gegenansprüche geltend machen kann.
PKH war ausdrücklich nicht zu prüfen.
Vielen lieben Dank dafür!
Interessant ist dabei, wenn man quasi der Meinung des Gerichts folgt - und einen gemischten Vertrag annimmt - dann wäre 632 BGB wohl gar nicht anwendbar und es würde eher über ergänzende Vertragsauslegung und 315,316 BGB laufen. :dodgy:
Naja... oder § 612 II BGB. So oder so müsste man den Kaufvertragsteil extrem kleinreden, weil man sonst Probleme mit fehlenden essentialia negotii (und § 139 BGB) bekäme :blush:
09.05.2020, 16:25
Was wollte das Ljpa eigtl bei z2 bgh 249 fiktive Abrechnung / Werkrecht Schadens me hören? Ich fand Dir Kommentar Fundstelle hierzu sehr verwirrend...
09.05.2020, 16:37
(09.05.2020, 16:25)Gasty schrieb: Was wollte das Ljpa eigtl bei z2 bgh 249 fiktive Abrechnung / Werkrecht Schadens me hören? Ich fand Dir Kommentar Fundstelle hierzu sehr verwirrend...
Google es wenn du wissen willst es gibt da wohl eine OLG Entscheidung zu. Genauso wie zum Autounfall selbst.
In kurz: ich denke die haben erwartet, dass wir das bgh Urteil auswendig können. Das ist viel diskutiert und weil mehrere untergerichte das stur auf alles mögliche übertragen.