16.04.2024, 14:23
Hat jemand heute die WSR in NDS mitgeschrieben? Wenn ja, wie fandet ihr es und was habt ihr geprüft? War schon wild oder?
16.04.2024, 14:28
Revisionsklausur GPA: Wie fandet ihr es und was habt ihr geprüft?
16.04.2024, 15:29
16.04.2024, 15:40
War das heute eine Ringklausur? In LSA lief was mit Bitcoins und ganz viel räuberischer Erpressung
16.04.2024, 15:48
RLP Revision ganz grob:
-Zulässigkeitsproblem: Begründungfrist
(ehemaliger Anwalt verstorben)
-Strafklageverbrauch hinsichtlich Nichteröffnungsbeschluss?
-252?
Sachliche Fehler:
Stabile Bemächtigungslage bei 239a?
Rücktritt bei vers räuberischer erpressung hinsichtlich Geld im Auto?
Wegen was haben die Rheinland-Pfälzer die Revision als begründet erachtet?
-Zulässigkeitsproblem: Begründungfrist
(ehemaliger Anwalt verstorben)
-Strafklageverbrauch hinsichtlich Nichteröffnungsbeschluss?
-252?
Sachliche Fehler:
Stabile Bemächtigungslage bei 239a?
Rücktritt bei vers räuberischer erpressung hinsichtlich Geld im Auto?
Wegen was haben die Rheinland-Pfälzer die Revision als begründet erachtet?
16.04.2024, 16:08
Inhalt:
Mandant verurteilt zu 5 Jahren und 6 Monaten wegen erpr. Menschenraubes, schweren Raubes, und Vers schwerer räub. Erpressung und vers. besonders schwerem Raub, glaube ich.
Zulässigkeit Probleme:
Unterschrift unter dem ersten Hauptverhandungsprotokoll hat wie auch das Fertigstellungsdatum gefehlt - trotzdem Zugang Urteil?
Begründungsfrist verpennt, Zurechnung anwaltliches Verschulden?
Wiedereinsetzung nach 44?
Zugang des Urteils bei Mandanten?
Begründetheit Probleme, soweit ich sie gesehen habe:
Verfahrensrüge.
Urteil nicht rechtzeitig abgesetzt 338 Nr 7, 271, + '
Überschreitung Höchstdauer Unterbrechung, 337, 299+. ,
verschiedene Urkundsbeamte -,
Unterschriften fehlte, s.o., genauso Datum unter Protokoll 1 -,
Urteilsverschiebung um eine std -,
Sachrüge
Sowohl subsumtionsrüge als auch rechtsfolgenausspruch +
Zweckmäßigkeit
Rev einlegen, Antrag auf Wiedereinsetzung, auf Bestellung zum Pflichtverteidiger und Antrag auf Haftentlassung
Anträge
Eben jene.
Mehr fällt mir nicht mehr ein.
Edit: Ich hab den Antrag auch Beiordnung vergessen zu stellen, ihn aber in der Zweckmäßigkeit! Aaaaaaaargh!
Mandant verurteilt zu 5 Jahren und 6 Monaten wegen erpr. Menschenraubes, schweren Raubes, und Vers schwerer räub. Erpressung und vers. besonders schwerem Raub, glaube ich.
Zulässigkeit Probleme:
Unterschrift unter dem ersten Hauptverhandungsprotokoll hat wie auch das Fertigstellungsdatum gefehlt - trotzdem Zugang Urteil?
Begründungsfrist verpennt, Zurechnung anwaltliches Verschulden?
Wiedereinsetzung nach 44?
Zugang des Urteils bei Mandanten?
Begründetheit Probleme, soweit ich sie gesehen habe:
Verfahrensrüge.
Urteil nicht rechtzeitig abgesetzt 338 Nr 7, 271, + '
Überschreitung Höchstdauer Unterbrechung, 337, 299+. ,
verschiedene Urkundsbeamte -,
Unterschriften fehlte, s.o., genauso Datum unter Protokoll 1 -,
Urteilsverschiebung um eine std -,
Sachrüge
Sowohl subsumtionsrüge als auch rechtsfolgenausspruch +
Zweckmäßigkeit
Rev einlegen, Antrag auf Wiedereinsetzung, auf Bestellung zum Pflichtverteidiger und Antrag auf Haftentlassung
Anträge
Eben jene.
Mehr fällt mir nicht mehr ein.
Edit: Ich hab den Antrag auch Beiordnung vergessen zu stellen, ihn aber in der Zweckmäßigkeit! Aaaaaaaargh!
16.04.2024, 16:09
(16.04.2024, 15:48)RLP-13 schrieb: RLP Revision ganz grob:
-Zulässigkeitsproblem: Begründungfrist
(ehemaliger Anwalt verstorben)
-Strafklageverbrauch hinsichtlich Nichteröffnungsbeschluss?
-252?
Sachliche Fehler:
Stabile Bemächtigungslage bei 239a?
Rücktritt bei vers räuberischer erpressung hinsichtlich Geld im Auto?
Wegen was haben die Rheinland-Pfälzer die Revision als begründet erachtet?
Eröffnungsbeschluss hatten wir zum Glück nicht .
Ich hab den Rücktritt bejaht.
16.04.2024, 16:28
(15.04.2024, 21:06)RLP-13 schrieb:Ich habe ebenfalls die Enteignungskomponente verneint und dann 253, 255 bejaht weil das ja rspr geht. Des weiteren ist Versuch eines 223 nicht möglich oder? Wir hatten ja keinen Antrag?(15.04.2024, 20:59)SiaRLP schrieb:(15.04.2024, 20:31)RLP-13 schrieb: Was habt ihr denn in RLP angeklagt?1. 249
2. 316
3. 223,22,23 und 113,115
Vielen Dank. 316 und 113 hab ich auch.
Hast 249 hinsichtlich der Bauchtasche bejaht ? Hab da den Rückführungswillen bejaht und Enteignungswillen verneint.
Und habe neben 316 noch 113 I und 115 II, 114 bejaht.
16.04.2024, 16:31
(16.04.2024, 15:48)RLP-13 schrieb: RLP Revision ganz grob:Ich habe gesagt dass die Feststellungen des Urteils die Verurteilung zu Fall 1 nicht tragen wegen dem BVV aus 252, 52 III 2 StPO. Dann zusätzlich zu deinen genannten Problemen die Unterbrechung thematisiert.
-Zulässigkeitsproblem: Begründungfrist
(ehemaliger Anwalt verstorben)
-Strafklageverbrauch hinsichtlich Nichteröffnungsbeschluss?
-252?
Sachliche Fehler:
Stabile Bemächtigungslage bei 239a?
Rücktritt bei vers räuberischer erpressung hinsichtlich Geld im Auto?
Wegen was haben die Rheinland-Pfälzer die Revision als begründet erachtet?
Ansonsten waren bezüglich Fall 2 die ersten beiden Taten in Ordnung wegen Bitcoin und Geld in der Jacke. Geld aus dem Auto habe ich aus insgesamt 3 Gründen dann als nicht tragend gesehen :D musste das etwas hinrotzen aber.
Edit: Haftbefehlsaufhebung hab ich nicht gestellt weil er nach meiner Lösungs ja auf jeden Fall in Haft bleibt weil 239a +.
16.04.2024, 16:35
(16.04.2024, 16:31)Rlp2404 schrieb:Ah und Anträge habe ich folgende gestellt: wiedereinsetzung, Aufhebung des Urteils wegen Verurteilung Fall 1 und Freispruch, und wegen Fall 2 Aufhebung der Rechtsfolgen + Feststellung und Zurückverweisung weil es nur insgesamt aufgehoben werden kann als prozessuale Tat (nehme ich an?).(16.04.2024, 15:48)RLP-13 schrieb: RLP Revision ganz grob:Ich habe gesagt dass die Feststellungen des Urteils die Verurteilung zu Fall 1 nicht tragen wegen dem BVV aus 252, 52 III 2 StPO. Dann zusätzlich zu deinen genannten Problemen die Unterbrechung thematisiert.
-Zulässigkeitsproblem: Begründungfrist
(ehemaliger Anwalt verstorben)
-Strafklageverbrauch hinsichtlich Nichteröffnungsbeschluss?
-252?
Sachliche Fehler:
Stabile Bemächtigungslage bei 239a?
Rücktritt bei vers räuberischer erpressung hinsichtlich Geld im Auto?
Wegen was haben die Rheinland-Pfälzer die Revision als begründet erachtet?
Ansonsten waren bezüglich Fall 2 die ersten beiden Taten in Ordnung wegen Bitcoin und Geld in der Jacke. Geld aus dem Auto habe ich aus insgesamt 3 Gründen dann als nicht tragend gesehen :D musste das etwas hinrotzen aber.
Und Fehler bei Unterschriften hab ich gar nicht gesehen? Wie andere hier erwähnen. Hab extra alles dreimal gecheckt und für mich sah das formal alles fein aus.