23.10.2022, 19:50
(23.10.2022, 15:36)Egal schrieb:(23.10.2022, 10:49)Gast schrieb:(23.10.2022, 09:06)Dauergast schrieb: Ja und was willst du wissen? Dann kündige doch, dafür hast du das Recht doch
Ist aber ja schon immer besser, wenn man sich einvernehmlich trennt, das dann mit einem Aufhebungsvertrag zu machen…
Wenn du ein vertragliches Kündigungsrecht hast und keine Probleme im Umgang miteinander bestehen, ist die Kündigung der normale Weg, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Bitte deinen Partner um ein Gespräch und dann überreichst du ihm im Gespräch die Kündigung.
Für einen Aufhebungsvertrag ist da kein Raum und ich als Arbeitsrechtlerin würde mir in dem Moment daher nicht die Mühe machen wollen, einen zu erstellen. Das sieht das HR sicher genauso, da alles unproblematisch. Aufhebungsverträge macht man in der Praxis nur, wenn es irgendein Problem gibt.
Ich wechsel zum 1.11. selbst von der Kanzlei ins Unternehmen. Habe bis letzte Woche normal gearbeitet, meine Akten ordentlich übergeben und habe jetzt noch Resturlaub. Mit meinem Chef bin ich im Guten auseinander und habe, wie bei uns üblich, Kuchen und Süßigkeiten zum Abschied mitgebracht.
Danke für deinen Kommentar. Darf ich fragen wie lang deine Kündigungsfrist war und ob du dann auch quasi „passend“ die Kündigung überreicht hast?
Meine Frist ist ziemlich kurz und da käme es mir gemein vor, wenn ich das nicht schon etwas eher ankündige, andererseits habe ich auch keine Lust, dass mir am Ende Arbeitgeberseitig zu einem früheren Termin gekündigt wird oder sowas…