07.05.2022, 10:56
(06.05.2022, 18:39)Gast schrieb:(06.05.2022, 16:26)Gast Gast schrieb: In Justiz und Verwaltung ist das 2. Stex wichtiger. Je nach Bundesland ist es sogar offiziell allein entscheidend. Daneben gibt es aber auch Behörden, die etwa 2x b voraussetzen oder a und vb. Da ist es dann mW egal, was wo erreicht wurde.
In den Kanzleien ist das 2. Stex auch wichtiger, weil es einfach näher dran ist. Sowohl an der Arbeitsrealität als auch zeitlich. Das 1. Stex ist aber wichtig, weil es dir gute Ref und Wimi Stationen ermöglicht, die wiederum ein schlechteres 2. Stex ausgleichen können.
Da hier im Forum aber immer Beispiele gefordert werden: Ich würde eher jemanden mit a und vb einstellen als mit vb und a. Wobei es bei sowas vorrangig aufs Vorstellungsgespräch ankommt, da ich wissen möchte, wieso die Notendiskrepanz entstanden ist.
Kommt auf die Kanzlei und den Fachbereich an.
Bei GK habe ich durchweg die Erfahrung gemacht, dass beide Examina gleichwertig sind. Wobei so einige beim 1 Stex richtigerweise auf die Note des Staatsteils achten.
Für GKs ist das absolut richtig und sollte eigentlich unstreitig sein. Ich war in 3 GKs und bin jetzt am Bewerbungsprozess beteiligt. Mit 4 Punkten im 1. bekommst bei uns (und fast keiner GK) ganz sicher (!) keine Chance. Selbst mit 11 im 2.
Wir bewerten beide Examina gleich. Das liegt aber einfach daran, dass Aussagekraft zunimmt, wenn man mehr Leistungen einbezieht.
07.05.2022, 11:02
(07.05.2022, 10:56)Gast schrieb:(06.05.2022, 18:39)Gast schrieb:(06.05.2022, 16:26)Gast Gast schrieb: In Justiz und Verwaltung ist das 2. Stex wichtiger. Je nach Bundesland ist es sogar offiziell allein entscheidend. Daneben gibt es aber auch Behörden, die etwa 2x b voraussetzen oder a und vb. Da ist es dann mW egal, was wo erreicht wurde.
In den Kanzleien ist das 2. Stex auch wichtiger, weil es einfach näher dran ist. Sowohl an der Arbeitsrealität als auch zeitlich. Das 1. Stex ist aber wichtig, weil es dir gute Ref und Wimi Stationen ermöglicht, die wiederum ein schlechteres 2. Stex ausgleichen können.
Da hier im Forum aber immer Beispiele gefordert werden: Ich würde eher jemanden mit a und vb einstellen als mit vb und a. Wobei es bei sowas vorrangig aufs Vorstellungsgespräch ankommt, da ich wissen möchte, wieso die Notendiskrepanz entstanden ist.
Kommt auf die Kanzlei und den Fachbereich an.
Bei GK habe ich durchweg die Erfahrung gemacht, dass beide Examina gleichwertig sind. Wobei so einige beim 1 Stex richtigerweise auf die Note des Staatsteils achten.
Für GKs ist das absolut richtig und sollte eigentlich unstreitig sein. Ich war in 3 GKs und bin jetzt am Bewerbungsprozess beteiligt. Mit 4 Punkten im 1. bekommst bei uns (und fast keiner GK) ganz sicher (!) keine Chance. Selbst mit 11 im 2.
Wir bewerten beide Examina gleich. Das liegt aber einfach daran, dass Aussagekraft zunimmt, wenn man mehr Leistungen einbezieht.
Was sollte man denn mindestens im ersten haben? Und wie sieht’s aus, wenn man im staatlichen eine mittelmäßige Note hat, aber im Schwerpunkt gut war? Oder umgekehrt, wenn man im staatlichen befriedigend war, aber im Schwerpunkt nicht so prickelnd? Oder wird einfach „blind“ auf die Gesamtnote geschaut?
07.05.2022, 11:16
Wir gucken nur auf die staatliche Note, wobei das nicht so ist. Der SP (wenn gut und einschlägig) ist eher einen Zusatzqualifikation
07.05.2022, 11:22
Am Ende ist es auch immer von der Bewerberlage abhängig. Jede Kanzlei hat zwar ihre individuelle Untergrenze aber darüber kommt es dann ganz aufs Team und die Situation an. Auf manche Stellen bewerben sich in einem Monat zehn Leute, da kann man dann picky sein. Auf andere Stellen oder zu anderen Zeiten bekommt man nur eine qualifizierte Bewerbung pro Jahr; da fängt man dann nicht an den SP rauszurechnen…
07.05.2022, 11:25
(07.05.2022, 11:22)Gast Gast schrieb: Am Ende ist es auch immer von der Bewerberlage abhängig. Jede Kanzlei hat zwar ihre individuelle Untergrenze aber darüber kommt es dann ganz aufs Team und die Situation an. Auf manche Stellen bewerben sich in einem Monat zehn Leute, da kann man dann picky sein. Auf andere Stellen oder zu anderen Zeiten bekommt man nur eine qualifizierte Bewerbung pro Jahr; da fängt man dann nicht an den SP rauszurechnen…
Der wird nicht rausgerechnet, sondern man betrachtet den Staatsteil bei allen Bewerbern. Das hat dann auch nichts mit Bewerberlage zu tun.
07.05.2022, 11:55
(07.05.2022, 11:25)Gast schrieb:(07.05.2022, 11:22)Gast Gast schrieb: Am Ende ist es auch immer von der Bewerberlage abhängig. Jede Kanzlei hat zwar ihre individuelle Untergrenze aber darüber kommt es dann ganz aufs Team und die Situation an. Auf manche Stellen bewerben sich in einem Monat zehn Leute, da kann man dann picky sein. Auf andere Stellen oder zu anderen Zeiten bekommt man nur eine qualifizierte Bewerbung pro Jahr; da fängt man dann nicht an den SP rauszurechnen…
Der wird nicht rausgerechnet, sondern man betrachtet den Staatsteil bei allen Bewerbern. Das hat dann auch nichts mit Bewerberlage zu tun.
aA internationale GK, Azur Top 10.
Hab es noch nie bei uns in der Praxisgruppe erlebt, dass nur der Staatsteil betrachtet wurde. Es wird immer nur die Gesamtnote für Notengrenzen herangezogen.
Gleichzeitig haben wir Leute mit 11 P schon mal abgelehnt, weil gerade nichts frei war, und zu anderen Zeiten Leute mit 8 P eingestellt.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
07.05.2022, 12:01
Im Grunde ist es auch egal. Wenn man den SP reinnimmt, ist das VB halt nicht mehr der Maßstab, da 30 Prozent eines haben. Da steigen dann die ggf. einfach Anforderungen, wenn man nur die besten 15-20 Prozent haben will.
07.05.2022, 13:35
(07.05.2022, 12:01)Gast schrieb: Im Grunde ist es auch egal. Wenn man den SP reinnimmt, ist das VB halt nicht mehr der Maßstab, da 30 Prozent eines haben. Da steigen dann die ggf. einfach Anforderungen, wenn man nur die besten 15-20 Prozent haben will.
Wobei es eben zu wenig Bewerber gibt, um nur die besten 15-20 Prozent eines Jahrgangs zu nehmen. Realistisch sind die besten 30 Prozent… und selbst darunter hat man je nach GK und Timing noch Chancen.
07.05.2022, 16:55
Bei uns in der Verwaltung (Land) geht unter 6,5 in beiden Examina nichts, ich habs schon erlebt, dass Leute mit 6,49 in einem Examen sofort aussortiert wurden.
Wenn diese Hürde genommen wurde, würde ich meinen, dass dem 2. eher mehr Bedeutung beigemessen wird, da praxisnäher.
Wenn diese Hürde genommen wurde, würde ich meinen, dass dem 2. eher mehr Bedeutung beigemessen wird, da praxisnäher.
09.05.2022, 15:35
(07.05.2022, 10:56)Gast schrieb:(06.05.2022, 18:39)Gast schrieb:(06.05.2022, 16:26)Gast Gast schrieb: In Justiz und Verwaltung ist das 2. Stex wichtiger. Je nach Bundesland ist es sogar offiziell allein entscheidend. Daneben gibt es aber auch Behörden, die etwa 2x b voraussetzen oder a und vb. Da ist es dann mW egal, was wo erreicht wurde.
In den Kanzleien ist das 2. Stex auch wichtiger, weil es einfach näher dran ist. Sowohl an der Arbeitsrealität als auch zeitlich. Das 1. Stex ist aber wichtig, weil es dir gute Ref und Wimi Stationen ermöglicht, die wiederum ein schlechteres 2. Stex ausgleichen können.
Da hier im Forum aber immer Beispiele gefordert werden: Ich würde eher jemanden mit a und vb einstellen als mit vb und a. Wobei es bei sowas vorrangig aufs Vorstellungsgespräch ankommt, da ich wissen möchte, wieso die Notendiskrepanz entstanden ist.
Kommt auf die Kanzlei und den Fachbereich an.
Bei GK habe ich durchweg die Erfahrung gemacht, dass beide Examina gleichwertig sind. Wobei so einige beim 1 Stex richtigerweise auf die Note des Staatsteils achten.
Für GKs ist das absolut richtig und sollte eigentlich unstreitig sein. Ich war in 3 GKs und bin jetzt am Bewerbungsprozess beteiligt. Mit 4 Punkten im 1. bekommst bei uns (und fast keiner GK) ganz sicher (!) keine Chance. Selbst mit 11 im 2.
Wir bewerten beide Examina gleich. Das liegt aber einfach daran, dass Aussagekraft zunimmt, wenn man mehr Leistungen einbezieht.
Das entspricht auch meiner Erfahrung (auf beiden Seiten des Bewerbungsprozesses)



