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Nach Einstellungszusage Angebot doch wieder zurücknehmen?
Gast
Unregistered
 
#11
10.04.2022, 09:06
(09.04.2022, 19:47)Gast schrieb:  Natürlich kannst du die Zusage noch zurück nehmen. Ernennung ist noch nicht erfolgt. Zeit ist doch eh noch genug, die kriegen die Stelle schon noch anders gefüllt.

außerdem ist das doch nicht das Problem des TE, zumal, wenn es sich um zwei verschiedene Bundesländer handelt. Mittlerweile wird der Kampf um die besten Köpfe auch im ÖD mit harten Bandagen geführt, sogar innerhalb eines Landes...
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Gast
Unregistered
 
#12
10.04.2022, 11:34
Wer die Bewerber bzw. Zusagenden noch so lange warten lassen will, muss ich über Absagen nicht wundern.

Sag ab. Kein schlechtes Gewissen. Null.
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Gast
Unregistered
 
#13
10.04.2022, 12:56
Was ist eigentlich nach der Ernennung? Die Bewerbungsverfahren im öD dauern ja so ewig und wenn man nach der Ernennung die Zusage für eine andere Stelle bekommt, kann man dann einfach wechseln?
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Gast
Unregistered
 
#14
10.04.2022, 13:07
(10.04.2022, 12:56)Gast schrieb:  Was ist eigentlich nach der Ernennung? Die Bewerbungsverfahren im öD dauern ja so ewig und wenn man nach der Ernennung die Zusage für eine andere Stelle bekommt, kann man dann einfach wechseln?

Wenn du ernannt bist, das heißt mit Übergabe der Urkunde, kannst du mMn nur über eine Versetzung wechseln. Dafür brauchst du dann die Zustimmung deines Dienstherren.
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Gast
Unregistered
 
#15
10.04.2022, 13:40
(10.04.2022, 13:07)Gast schrieb:  
(10.04.2022, 12:56)Gast schrieb:  Was ist eigentlich nach der Ernennung? Die Bewerbungsverfahren im öD dauern ja so ewig und wenn man nach der Ernennung die Zusage für eine andere Stelle bekommt, kann man dann einfach wechseln?

Wenn du ernannt bist, das heißt mit Übergabe der Urkunde, kannst du mMn nur über eine Versetzung wechseln. Dafür brauchst du dann die Zustimmung deines Dienstherren.

Kann der neue Dienstherr nicht einfach eine "feindliche Ernennung" durchführen?
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Gast
Unregistered
 
#16
10.04.2022, 14:15
(10.04.2022, 13:40)Gast schrieb:  
(10.04.2022, 13:07)Gast schrieb:  
(10.04.2022, 12:56)Gast schrieb:  Was ist eigentlich nach der Ernennung? Die Bewerbungsverfahren im öD dauern ja so ewig und wenn man nach der Ernennung die Zusage für eine andere Stelle bekommt, kann man dann einfach wechseln?

Wenn du ernannt bist, das heißt mit Übergabe der Urkunde, kannst du mMn nur über eine Versetzung wechseln. Dafür brauchst du dann die Zustimmung deines Dienstherren.

Kann der neue Dienstherr nicht einfach eine "feindliche Ernennung" durchführen?

Du meinst eine Raubernennung? Klar. Macht aber regelmäßig keiner. Dafür gibts ja die Versetzung.
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Gast
Unregistered
 
#17
10.04.2022, 14:20
(10.04.2022, 13:40)Gast schrieb:  
(10.04.2022, 13:07)Gast schrieb:  
(10.04.2022, 12:56)Gast schrieb:  Was ist eigentlich nach der Ernennung? Die Bewerbungsverfahren im öD dauern ja so ewig und wenn man nach der Ernennung die Zusage für eine andere Stelle bekommt, kann man dann einfach wechseln?

Wenn du ernannt bist, das heißt mit Übergabe der Urkunde, kannst du mMn nur über eine Versetzung wechseln. Dafür brauchst du dann die Zustimmung deines Dienstherren.

Kann der neue Dienstherr nicht einfach eine "feindliche Ernennung" durchführen?

Kann er, gibt aber wohl zumindest bei den Justizministerien der Länder Stillhalteabkommen, nach denen "Raubernennungen" vermieden werden sollen. Letztlich aber auch nur eine Formalie. Mit welchem Argument soll der alte Dienstherr die Ernennung dauerhaft verweigern?
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