13.02.2022, 22:35
Aber wird man da die ehrliche Auskunft erhalten, dass man sich gar nicht erst bewerben brauche, weil die Stelle für jemand anderes "vorgesehen" sei? Das würde doch nur Munition für den Konkurrentenstreit liefern.
Klar kann es sein, dass am Ende derjenige, für den die Stelle "vorgesehen" ist, auch der bestgeeignetste Bewerber ist – aber das kann man ja erst wissen, wenn sich überhaupt das gesamte Bewerberfeld angesehen hat. Insofern gerät eine solche Stellenvergabepraxis doch leicht in Konflikt mit Art. 33 II GG.
Klar kann es sein, dass am Ende derjenige, für den die Stelle "vorgesehen" ist, auch der bestgeeignetste Bewerber ist – aber das kann man ja erst wissen, wenn sich überhaupt das gesamte Bewerberfeld angesehen hat. Insofern gerät eine solche Stellenvergabepraxis doch leicht in Konflikt mit Art. 33 II GG.