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Zusage Proberichter + schwanger
guga
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Registriert seit: Jul 2020
#11
20.01.2022, 11:44
Die Bürger freuts, wenn sie dann 5 Jahre auf die erste mündliche Verhandlung warten dürfen. 
Ist natürlich nicht die Schuld der Threaderstellerin. Die Gerichtsverwaltung hat solche Situationen halt absolut nicht im Griff. Da muss dringend nachgebessert werden.
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HerrKules
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#12
20.01.2022, 12:06
Die erste Stelle als Proberichter ist vermutlich doch eh in einem Dezernat, in dem reger Wechsel stattfindet, irgendwo auf dem platten Land. Bezweifle, dass da wegen der Elternzeit große Probleme entstehen.
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Gast
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#13
20.01.2022, 12:14
(20.01.2022, 11:44)guga schrieb:  Die Bürger freuts, wenn sie dann 5 Jahre auf die erste mündliche Verhandlung warten dürfen. 
Ist natürlich nicht die Schuld der Threaderstellerin. Die Gerichtsverwaltung hat solche Situationen halt absolut nicht im Griff. Da muss dringend nachgebessert werden.

So ein Unsinn.
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Gast
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#14
20.01.2022, 12:18
(20.01.2022, 10:36)Gast schrieb:  
(20.01.2022, 08:47)Gast schrieb:  Man merkt wieder, dass hier nur Männer geantwortet haben bisher..

Bitte gehe zu diesem Gespräch und um Gottes Willen, nehme auch deinen Mutterschutz, der dir zusteht.


Du musst bitte auch berücksichtigen, dass wir derzeit eine sehr gute Ausgangslage für Bewerber haben. Wenn Du zweimal 12 Punkte hast ist es egal, hast Du eher in Richtung 9 Punkte kann es im schlimmsten Fall sein, dass Du in 4 Jahren die Stelle nicht mehr bekommst, da dann der Bedarf wieder gedeckt ist.


Übrigens: die Bewerbung und das Verstecken deiner Schwangerschaft, in Mutterschutz gehen und in Teilzeit wiederkommen ist nicht nur dein Recht als Arbeitnehmerin, sondern auch als Frau. Also lass dir nichts einreden, dass das jetzt unfair sei und den Gedanken, dem Arbeitgeber im Stich zu lassen brauchst Du bitte auch nicht haben. Die Justiz weiß auch, dass sowas passieren kann und im Zweifel haben die Frauen dort damals das Gleiche gemacht.

Viel Erfolg für das Gespräch!


+1  

Es geht um eine Stelle, die du im Optimalfall dein ganzes Leben lang ausüben möchtest. Wenn du eingestellt wirst, dann weil du besser bist als andere Bewerber. Die Justiz will die Besten und Staat & Gesellschaft wollen Gleichberechtigung/ Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dann müssen alle Beteiligten diese Situation (die auf dein ganzes Erwerbsleben gerechnet nur einen Bruchteil ausmacht) aushalten.

Viel Erfolg!

So ist es. Du wirst für 30 Jahre plus x eingestellt (nicht wie in der GK für 2 Jahre plus x). Es interessiert niemanden ob du ein oder zwei oder drei Jahre in Elternzeit/ im Mutterschutz warst.
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guga
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Registriert seit: Jul 2020
#15
20.01.2022, 12:24
(20.01.2022, 12:14)Gast schrieb:  
(20.01.2022, 11:44)guga schrieb:  Die Bürger freuts, wenn sie dann 5 Jahre auf die erste mündliche Verhandlung warten dürfen. 
Ist natürlich nicht die Schuld der Threaderstellerin. Die Gerichtsverwaltung hat solche Situationen halt absolut nicht im Griff. Da muss dringend nachgebessert werden.

So ein Unsinn.

Laber nicht. Ich kenne mehrere Fälle bei denen Verfahren vier Jahre „ruhen“, weil die Richterin zwei Mal schwange wurde.
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Praktiker
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#16
20.01.2022, 13:39
Erst einmal herzlichen Glückwunsch! Das ist doch vor allem sehr schön und zudem eine komfortable Situation, gleichzeitig ein Angebot zu bekommen.

Ich würde mich für das entscheiden, womit Du dich besser fühlst. Auf drei Monate Gehalt zu verzichten und höheres Elterngeld fände ich auch etwas arg "solidarisch", auch auf die Personaler muss man da keine übergroße Rücksicht nehmen, die kennen die Regeln und sind es gewohnt, damit umzugehen. Vielleicht sind die Überlegungen aber auch eh nur theoretisch, weil sie Dich erst zum Jahresende einstellen, das wird sich dann zeigen.

Mit offenen Karten spielen würde ich aber gegenüber Deinem Gericht, sobald die Zusage da ist. Das Präsidium muss Dich sinnvoll einsetzen, und dafür muss es planen können. Wenn sie Dich in ein Schwurgerichtsverfahren setzen und das neu losgehen muss, ist es ein riesiger Ärger für alle, das muss nicht sein. An anderen Stellen ist das leichter aufzufangen. 

Zum Thema "Mutterschutz sausen lassen" ist die Rechtsprechung des BGH jedenfalls im Strafbereich klar, darauf wird sich kein Präsidium einlassen. Das braucht also nicht Deine Sorge zu sein :)

Ansonsten ist ein solcher Anfang und später erst mal 50 % natürlich nicht ideal, aber was ist schon ideal? Andere arbeiten sich erstmal Jahre rein, und dann klappt es mit dem Kind nicht mehr, das ist dann auch nicht ideal. Jetzt ist es, wie es ist, das wird schon werden. Viel Glück Euch!
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HerrKules
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#17
20.01.2022, 13:40
(20.01.2022, 13:39)Praktiker schrieb:  Zum Thema "Mutterschutz sausen lassen" ist die Rechtsprechung des BGH jedenfalls im Strafbereich klar, darauf wird sich kein Präsidium einlassen. Das braucht also nicht Deine Sorge zu sein :)


Das betrifft m.W.n. aber den nachgeburtlichen Mutterschutz!?
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C8H10N4O2
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#18
20.01.2022, 13:53
(20.01.2022, 13:39)Praktiker schrieb:  Erst einmal herzlichen Glückwunsch! Das ist doch vor allem sehr schön und zudem eine komfortable Situation, gleichzeitig ein Angebot zu bekommen.

Ich würde mich für das entscheiden, womit Du dich besser fühlst. Auf drei Monate Gehalt zu verzichten und höheres Elterngeld fände ich auch etwas arg "solidarisch", auch auf die Personaler muss man da keine übergroße Rücksicht nehmen, die kennen die Regeln und sind es gewohnt, damit umzugehen. Vielleicht sind die Überlegungen aber auch eh nur theoretisch, weil sie Dich erst zum Jahresende einstellen, das wird sich dann zeigen.

Mit offenen Karten spielen würde ich aber gegenüber Deinem Gericht, sobald die Zusage da ist. Das Präsidium muss Dich sinnvoll einsetzen, und dafür muss es planen können. Wenn sie Dich in ein Schwurgerichtsverfahren setzen und das neu losgehen muss, ist es ein riesiger Ärger für alle, das muss nicht sein. An anderen Stellen ist das leichter aufzufangen. 

Zum Thema "Mutterschutz sausen lassen" ist die Rechtsprechung des BGH jedenfalls im Strafbereich klar, darauf wird sich kein Präsidium einlassen. Das braucht also nicht Deine Sorge zu sein :)

Ansonsten ist ein solcher Anfang und später erst mal 50 % natürlich nicht ideal, aber was ist schon ideal? Andere arbeiten sich erstmal Jahre rein, und dann klappt es mit dem Kind nicht mehr, das ist dann auch nicht ideal. Jetzt ist es, wie es ist, das wird schon werden. Viel Glück Euch!


Finde ich eine sehr gute Antwort, die einen guten Kompromiss darstellt.

Nur noch eine Anmerkung zum Thema Mutterschutz verkürzen: Damit würde ich auf keinen Fall kalkulieren. Aus eigener Erfahrung und auch Erfahrung aus einem inzwischen recht kinderreichen Bekanntenkreis kann ich dir sagen, dass auch bei bisher komplikationslosen Schwangerschaften jederzeit und kurzfristig der Bedarf nach besonderer Fürsorge und Schonung eintreten kann (bis zur ärztlich verordneten Bettruhe bzw. Horizontallage). Die Veränderungen in der Schwangerschaft verlaufen zudem nicht linear, sodass du nach 5 Monaten (sofern es deine erste Schwangerschaft ist) mE noch gar nicht abschätzen kannst, wie es dir im Endstadium, d.h. in den letzten beiden Monaten, gehen wird. Auch die GEwichtszunahme, Wassereinlagerung und die sonstigen Beschwerlichkeiten nehmen exponentiell zu. Tendenziell gehen die Frauen in COVID Zeiten zudem eher früher in den Mutterschutz bzw. ins Beschäftigungsverbot
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Gast
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#19
20.01.2022, 19:48
Vielen, vielen Dank für eure ganzen Antworten aus verschiedensten Perspektiven! 

Ich tendiere ja dazu, es nach der Zusage zu sagen. Für (bestenfalls) 3 Monate wäre ich ja evtl. sogar noch sinnvoll einzuplanen, und die geringe Elterngelderhöhung bei einem kürzeren Zeitraum macht dann den Kohl nicht fett. Insofern spricht denke ich alles dafür, dass ich bei mehr oder weniger sofortiger Einstellung nichts zu verlieren hätte, weil ich ggf. noch genommen werde, und es bei späterer Einstellung für beide Seiten keinen Sinn mehr ergibt. 

Eine Frage habe ich aber noch: Sage ich das dann am klügsten direkt danach, denn da wird wohl regelmäßig über den einstellungstermin gesprochen, oder wem?
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Gast
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#20
20.01.2022, 20:19
(20.01.2022, 12:24)guga schrieb:  
(20.01.2022, 12:14)Gast schrieb:  
(20.01.2022, 11:44)guga schrieb:  Die Bürger freuts, wenn sie dann 5 Jahre auf die erste mündliche Verhandlung warten dürfen. 
Ist natürlich nicht die Schuld der Threaderstellerin. Die Gerichtsverwaltung hat solche Situationen halt absolut nicht im Griff. Da muss dringend nachgebessert werden.

So ein Unsinn.

Laber nicht. Ich kenne mehrere Fälle bei denen Verfahren vier Jahre „ruhen“, weil die Richterin zwei Mal schwange wurde.


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