21.06.2025, 15:46
Das ist weniger eine Frage der Rechtmäßigkeit als eine Frage der Zweckmäßigkeit. Wenn nach 6 Monaten die erste Beurteilung ansteht und man davon mehrere Wochen von der Uhr nimmt für Urlaub, kann das halt die Bilanz verschlechtern. Und nach meiner Erfahrung wird gerade am Anfang schon viel vorsortiert für spätere Karrierewege.
Ich war gerade in einer ähnlichen Bewährungszeit und habe 5 Monate (bis auf 2 Tage) durchgezogen, statt auf Europarecht zu beharren. Die Zeit hatte ich auch gebraucht und die Beurteilung hat es mir gedankt.
Muss natürlich letztlich jeder selber wissen, aber eine Hochzeitsreise kann man auch ein paar Monate nach der Hochzeit noch machen.
Ich war gerade in einer ähnlichen Bewährungszeit und habe 5 Monate (bis auf 2 Tage) durchgezogen, statt auf Europarecht zu beharren. Die Zeit hatte ich auch gebraucht und die Beurteilung hat es mir gedankt.
Muss natürlich letztlich jeder selber wissen, aber eine Hochzeitsreise kann man auch ein paar Monate nach der Hochzeit noch machen.
21.06.2025, 20:46
(21.06.2025, 15:46)Spencer schrieb: Das ist weniger eine Frage der Rechtmäßigkeit als eine Frage der Zweckmäßigkeit. Wenn nach 6 Monaten die erste Beurteilung ansteht und man davon mehrere Wochen von der Uhr nimmt für Urlaub, kann das halt die Bilanz verschlechtern. Und nach meiner Erfahrung wird gerade am Anfang schon viel vorsortiert für spätere Karrierewege.
Ich war gerade in einer ähnlichen Bewährungszeit und habe 5 Monate (bis auf 2 Tage) durchgezogen, statt auf Europarecht zu beharren. Die Zeit hatte ich auch gebraucht und die Beurteilung hat es mir gedankt.
Muss natürlich letztlich jeder selber wissen, aber eine Hochzeitsreise kann man auch ein paar Monate nach der Hochzeit noch machen.
Der Satz könnte so vom Personaldez. gesagt werden und wäre für mich heute das größte Alarmzeichen für einen neuen Arbeitgeber
21.06.2025, 22:14
Für mich geht grds auch life vor work, aber in der Situation bin ich doch noch anders gepolt. Eine (überschaubare) Bewährungszeit ist eben Bewährungszeit. Da werden häufig schon die Etiketten vergeben und auf Schubladen geklebt. Ich habe die Regeln ja nicht gemacht 😉
Am OLG/OVG/LSG gehts später mit der Erprobung weiter. Da würde ich auch keine Kreuzfahrt buchen. Dann kann man es auch sein lassen.
Am OLG/OVG/LSG gehts später mit der Erprobung weiter. Da würde ich auch keine Kreuzfahrt buchen. Dann kann man es auch sein lassen.
21.06.2025, 22:56
Selbst in der Erprobung beim OLG ist Urlaub nicht mehr tabu. Es kommt halt auf die Länge und den Zeitpunkt an. Wenn man in die Erprobung geht, kann man halt meist vorfühlen, wie es ankommt, weil man mit etwas Vorlauf den Senat kennt. Das ist vor dem Dienstantritt als Assessor schwieriger.
Ich meine auch, dass es im Berufsleben Situationen gibt, in denen es eben gilt, und mir ist auch aus dienstlichen Gründen schon genehmigter Urlaub wieder gestrichen worden, da habe ich auch nicht hinterfragt, ob das rechtlich ganz sauber war.
Nur geht die Probezeit ja nicht sechs Monate, sondern mehrere Jahre. Wenn zwei Wochen Urlaub dazu führen, dass man als ungeeignet erscheint, hätten es zwei Wochen mehr Arbeit auch nicht rausgerissen...
Aber dieses ganze Urlaubsthema ist wahnsinnig individuell, weil es eben abseits der Rechtslage faktische Zwänge und Übungen gibt, die aber je nach Spruchkörper ganz unterschiedlich sein können. Ich jedenfalls hätte als Vorsitzender überhaupt keine Bedenken, einen Berufsanfänger in Urlaub zu lassen, und handhabe das auch in meinem Referat so. Aber das kann ein anderer schon wieder ganz anders sehen. Also: nach Möglichkeit frühzeitig Kontakt aufnehmen und fragen.
Ich meine auch, dass es im Berufsleben Situationen gibt, in denen es eben gilt, und mir ist auch aus dienstlichen Gründen schon genehmigter Urlaub wieder gestrichen worden, da habe ich auch nicht hinterfragt, ob das rechtlich ganz sauber war.
Nur geht die Probezeit ja nicht sechs Monate, sondern mehrere Jahre. Wenn zwei Wochen Urlaub dazu führen, dass man als ungeeignet erscheint, hätten es zwei Wochen mehr Arbeit auch nicht rausgerissen...
Aber dieses ganze Urlaubsthema ist wahnsinnig individuell, weil es eben abseits der Rechtslage faktische Zwänge und Übungen gibt, die aber je nach Spruchkörper ganz unterschiedlich sein können. Ich jedenfalls hätte als Vorsitzender überhaupt keine Bedenken, einen Berufsanfänger in Urlaub zu lassen, und handhabe das auch in meinem Referat so. Aber das kann ein anderer schon wieder ganz anders sehen. Also: nach Möglichkeit frühzeitig Kontakt aufnehmen und fragen.
22.06.2025, 11:22
So sehe ich es auch. Es kommt wie immer drauf an 😉 je nach Einzelfall würde ich mir zB auch gut überlegen, wie sehr ich von der Möglichkeit des Homeoffice Gebrauch mache. Das kommt gerade bei der älteren Generation teilweise immer noch nicht gut an. Ist man dabei im Recht? Klar. Aber man sollte darauf nicht immer auch beharren.
De facto ist die 6-Monatsbeurteilung wohl schon entscheidend für die Frage, ob man bleiben darf. Die nächsten 2,5 Jahre entscheiden dann „nur“ noch darüber, wo man einsortiert wird.
De facto ist die 6-Monatsbeurteilung wohl schon entscheidend für die Frage, ob man bleiben darf. Die nächsten 2,5 Jahre entscheiden dann „nur“ noch darüber, wo man einsortiert wird.
22.06.2025, 11:40
Wie genau muss ich mir denn die Nachteile für die Beurteilung vorstellen? Wird da bei Würdigung der Zahlen der Urlaub ausgeblendet?
Bin aktuell im Bewerbungsprozess, Einstieg wäre wenn's klappt im September. Was alles mit Beurteilungen usw. angeht, bin ich leider noch planlos und wohl scheinbar auch noch naiv. Im Januar würde mir die Woche Skiurlaub in gewohnter Gruppe eigentlich gut passen, ist das dann wirklich ggf. keine gute Idee?
Bin aktuell im Bewerbungsprozess, Einstieg wäre wenn's klappt im September. Was alles mit Beurteilungen usw. angeht, bin ich leider noch planlos und wohl scheinbar auch noch naiv. Im Januar würde mir die Woche Skiurlaub in gewohnter Gruppe eigentlich gut passen, ist das dann wirklich ggf. keine gute Idee?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
22.06.2025, 11:43
Die Beurteilung erfolgt nach dem unfehlbaren Bauchgefühl der prüfenden Person - wie bei jeder anderen juristischen Prüfung auch.
22.06.2025, 12:29
(22.06.2025, 11:40)JuraHessen123 schrieb: Wie genau muss ich mir denn die Nachteile für die Beurteilung vorstellen? Wird da bei Würdigung der Zahlen der Urlaub ausgeblendet?
Bin aktuell im Bewerbungsprozess, Einstieg wäre wenn's klappt im September. Was alles mit Beurteilungen usw. angeht, bin ich leider noch planlos und wohl scheinbar auch noch naiv. Im Januar würde mir die Woche Skiurlaub in gewohnter Gruppe eigentlich gut passen, ist das dann wirklich ggf. keine gute Idee?
Spencer hat es oben angedeutet mit der Zweckmäßigkeit. Den Urlaub selbst wird man wohl kaum für die Beurteilung berücksichtigen, auch nicht subtil.
Es kann aber eben dafür sorgen, dass man weniger Zeit hat für seine Verfahren und damit weniger (und ggf. auch weniger gute) Leistungen vorweisen kann anhand derer die Beurteilung erfolgen kann. Wenn man dann eben statt 6 Monaten nur 5 1/2 Monate oder noch weniger hat und dabei dann noch ggf. Einarbeitungszeit am Anfang berücksichtigt, weil alles noch für einen ist, dann kann das ganz schnell ein doch sehr kurzer Zeitraum sein, auf den sich die 6-Monats-Beurteilung bezieht, die aber ggf. die erste Weichenstellung für die weiteren Beurteilungen darstellen kann usw. Gerade weil der Richter auf Probe nach 24 Monaten relativ sicher im Sattel ist, auch ohne Planstelle. Zudem beeinflussen sich die Beurteilungen untereinander nicht selten (die spätere wird von der früheren (mitbeeinflusst)), sodass es auch bei der späteren Planstelle gerade bei beliebteren Gerichten ggf. helfen kann.
22.06.2025, 12:58
In der Beurteilung wird natürlich nicht stehen, dass man sich erdreistet hat, von seinem Urlaubsanspruch Gebrauch zu machen. Aber man wird bei den Erledigungszahlen den Urlaub auch nicht rausrechnen. Und wenn es ganz doof kommt, wird irgendwo zwischen den Zeilen oder auch nur mündlich etwas im Sinne von "könnte sich noch intensiver der Erledigung des Dezernatsbestands widmen" stehen. Aber umgekehrt, wenn Du gut anpackst und alle von Dir begeistert sind und Vorsitzender und Präsident normale Menschen sind, dann wird auch niemand es Dir nachtragen. Was man übrigens auch noch bedenken muss, ist das Rechtsgebiet: wenn Du in der Strafkammer sitzt und in einer Haftsache unbedingt Urlaub willst und daher die ganze Terminplanung gestört wird, ist der Ärger darüber nachvollziehbar. Wenn Du am Amtsgericht Zivilsachen machst und zwischen Weihnachten und Dreikönig weg bist, wo ohnehin kein Anwalt verhandeln will, kräht vielleicht kein Hahn danach...
22.06.2025, 16:11
(22.06.2025, 11:40)JuraHessen123 schrieb: Wie genau muss ich mir denn die Nachteile für die Beurteilung vorstellen? Wird da bei Würdigung der Zahlen der Urlaub ausgeblendet?
Bin aktuell im Bewerbungsprozess, Einstieg wäre wenn's klappt im September. Was alles mit Beurteilungen usw. angeht, bin ich leider noch planlos und wohl scheinbar auch noch naiv. Im Januar würde mir die Woche Skiurlaub in gewohnter Gruppe eigentlich gut passen, ist das dann wirklich ggf. keine gute Idee?
Falls du dich in Hessen beworben hast, kann ich dich jedenfalls insofern beruhigen, als es am LG Frankfurt keine Urlaubssperre gibt.