27.12.2021, 17:36
(26.12.2021, 10:49)Hesse schrieb: In Hessen nicht nur Chance, sondern fast definitiv den Job!
Sry, aber das ist Unsinn. Es kommt auf die Note des 1. Ex (leider in deinem Fall die Gesamtnote) an.
Vgl.:
Neben der persönlichen Eignung, zu der insbesondere soziale Kompetenz gehört, müssen Bewerberinnen und Bewerber für die Einstellung in das Richterverhältnis auf Probe oder kraft Auftrags grundsätzlich in der ersten Prüfung und der zweiten Staatsprüfung mindestens 16 Punkte erreicht haben, wobei der Wert von 8 Punkten in der zweiten Staatsprüfung nicht unterschritten werden darf.
Im Einzelfall kann eine Bewerbung auch abweichend hiervon berücksichtigt werden, sofern ein Wert von 7,5 Punkten in der zweiten Staatsprüfung nicht unterschritten wird und besondere Umstände, die beispielsweise in der Person eines Bewerbers oder der konkreten Stellen- bzw. Bedarfssituation begründet sein können, dies rechtfertigen.
Die 16 P. müssen stehen.
27.12.2021, 17:44
(27.12.2021, 17:36)Gast schrieb:(26.12.2021, 10:49)Hesse schrieb: In Hessen nicht nur Chance, sondern fast definitiv den Job!
Sry, aber das ist Unsinn. Es kommt auf die Note des 1. Ex (leider in deinem Fall die Gesamtnote) an.
Vgl.:
Neben der persönlichen Eignung, zu der insbesondere soziale Kompetenz gehört, müssen Bewerberinnen und Bewerber für die Einstellung in das Richterverhältnis auf Probe oder kraft Auftrags grundsätzlich in der ersten Prüfung und der zweiten Staatsprüfung mindestens 16 Punkte erreicht haben, wobei der Wert von 8 Punkten in der zweiten Staatsprüfung nicht unterschritten werden darf.
Im Einzelfall kann eine Bewerbung auch abweichend hiervon berücksichtigt werden, sofern ein Wert von 7,5 Punkten in der zweiten Staatsprüfung nicht unterschritten wird und besondere Umstände, die beispielsweise in der Person eines Bewerbers oder der konkreten Stellen- bzw. Bedarfssituation begründet sein können, dies rechtfertigen.
Die 16 P. müssen stehen.
Ich komme insgesamt auf über 16 Punkte. Ich hoffe doch, dass auch die Nachkommastellen mit addiert werden dürfen.
27.12.2021, 18:01
(27.12.2021, 17:44)RechtGenehm schrieb:(27.12.2021, 17:36)Gast schrieb:(26.12.2021, 10:49)Hesse schrieb: In Hessen nicht nur Chance, sondern fast definitiv den Job!
Sry, aber das ist Unsinn. Es kommt auf die Note des 1. Ex (leider in deinem Fall die Gesamtnote) an.
Vgl.:
Neben der persönlichen Eignung, zu der insbesondere soziale Kompetenz gehört, müssen Bewerberinnen und Bewerber für die Einstellung in das Richterverhältnis auf Probe oder kraft Auftrags grundsätzlich in der ersten Prüfung und der zweiten Staatsprüfung mindestens 16 Punkte erreicht haben, wobei der Wert von 8 Punkten in der zweiten Staatsprüfung nicht unterschritten werden darf.
Im Einzelfall kann eine Bewerbung auch abweichend hiervon berücksichtigt werden, sofern ein Wert von 7,5 Punkten in der zweiten Staatsprüfung nicht unterschritten wird und besondere Umstände, die beispielsweise in der Person eines Bewerbers oder der konkreten Stellen- bzw. Bedarfssituation begründet sein können, dies rechtfertigen.
Die 16 P. müssen stehen.
Ich komme insgesamt auf über 16 Punkte. Ich hoffe doch, dass auch die Nachkommastellen mit addiert werden dürfen.
Der TE hat die Gesamtnote aus dem Ersten nicht vollständig angegeben. Daher unklar, ob in Summe 16 oder nicht.
27.12.2021, 20:55
(26.12.2021, 19:22)Mouse schrieb:(26.12.2021, 10:49)Hesse schrieb: In Hessen nicht nur Chance, sondern fast definitiv den Job!>> Wie sieht es in Hessen derzeit mit 7,5 und 8,1 aus?
Eine Bewerbung ist nicht aussichtslos. Da Hessen aktuell recht schlecht bezahlt, sind die Bewerberzahlen nicht gut, weshalb man auch am unteren Limit nicht chancenlos ist.
Hier wäre es aber gut, eine Vita vorzuweisen, die "günstig" auf die Einarbeitung wirkt (Vortätigkeuten bspw.)
07.02.2022, 11:41
Hier nochmal der TE.
Ich wollte einmal eine Rückmeldung geben für diejenigen, die es interessiert. Ich habe schon nach einer Woche einen Termin für ein Einstellungsinterview in Niedersachsen bekommen. Bis auf eine Bewerbung haben alle Interesse gezeigt. Nächsten Monat beginne ich in der Justiz. Allen mit ähnlichen Noten, wie die meinen, möchte ich den Mut machen, sich zu bewerben. Anscheinend wird momentan sehr gesucht.
Ich wollte einmal eine Rückmeldung geben für diejenigen, die es interessiert. Ich habe schon nach einer Woche einen Termin für ein Einstellungsinterview in Niedersachsen bekommen. Bis auf eine Bewerbung haben alle Interesse gezeigt. Nächsten Monat beginne ich in der Justiz. Allen mit ähnlichen Noten, wie die meinen, möchte ich den Mut machen, sich zu bewerben. Anscheinend wird momentan sehr gesucht.
07.02.2022, 11:44
Glückwunsch. Das ging dann von Einreichung der Bewerbung bzw. der Einladung zum Interview bis zum Arbeitsbeginn etwas sehr schnell, oder?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
07.02.2022, 11:45