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Beweislast werkvertrag
Sabrina
Unregistered
 
#11
23.09.2018, 15:55
Hi danke dir :)
Bzgl der Aufwendungen meinte ich den Kostenvoranschlag für die beseitigung des mangels.
Ich bin am überlegen ob durch die Zahlung des vorschusses nicht eine konkludente Abnahme dadurch zu sehen ist :? Od ist das daneben

Danke für eure Antworten!
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Sabrina
Unregistered
 
#12
23.09.2018, 15:57
Danke für die Antwort! Mit Aufwendungen meinte ich den Kostenvoranschlag für die mängelbeseitigung.
Bzgl der Annahme kann ich eine konkludente Abnahme darin sehen das der Kläger den Vorschuss an den Beklagten gezahlt hat :? Oder ist das eher nicht der fall.

Danke für eure Antworten!!
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Gast
Unregistered
 
#13
23.09.2018, 16:20
Ohne Akte ist das echt schwer.


Und ich bleibe dabei: auch nicht Sinn der Ausbildung. Es gibt Hilfe zur Selbsthilfe und dann gibt es das, was Gästin grade macht (ihr Engagement in allen Ehren und ich finde das auch super, wenn sich jemand so Mühe gibt, aber damit hilft man im Endeffekt niemanden).
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Sabrina
Unregistered
 
#14
23.09.2018, 16:39
Ich weiß was du meinst aber hab das 1. Mal eine Akte vor mir u nicht mal 1 Monat im ref u bin einfach überfordert. Das bedeutet ja nicht das ich mir die Lösung vorschreiben lasse es geht mir einfach darum Sicherheit zu bekommwn Od ob ich vollkommen daneben stehe. Klausuren werde ich schon genug schreiben. Und wenn du nix dazu beitragen willst ist dass ja kein Problem aber dann bringen mir deine Kommentare auch nichts sorry nicht bös gemeint. Starthilfe ist ja wohl nicht verboten..
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Gast
Unregistered
 
#15
23.09.2018, 16:53
Ähnlich du wolltest jemanden, der mit dir telefonisch die Akte durchgeht? Gut, nenn du es Starthilfe, ich nenne es mal für mich was anderes. Ich hoffe nur, du kannst deinem Ausbilder das Ergebnis dann auch erklären, wenn er dich danach fragt... und ich hoffe mal, er liest nicht mit ;)

Aber du hast recht, du bist erwachsen und mach, was du willst.
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GÄSTIN
Unregistered
 
#16
23.09.2018, 23:24
Hi Sabrina
Hi Guest

versucht es doch einfach mal mit ein wenig Verständnis für einander:

Nicht jede/r hat das Glück, einen vernünftigen Ausbilder zu haben, der gute Hilfestellungen gibt, oder auf Freunde oder Familie mit jursitischem Hintergrund zurück greifen zu können und freut sich daher vielleicht über die Gelegenheit im Forum zu fragen.

Nicht jede/r, der zu bedenken gibt, dass man im Examen auch niemanden fragen kann, meint es gleich böse mit einem.

Und in beiden Fällen mag das sogar gelten, auch wenn sie/er sich vielleicht nicht "glücklich" ausdrückt.

Das Ref ist doch anstrengend genug und das Examen ebenso. Macht Euch doch nicht zusätzlich auch noch das Leben schwer.

Im Übrigen gibt es einige Ausbilder, die in diesem Forum mitlesen und posten ;-) Und solange da nichts Vertrauliches auftaucht oder ganze Aktenstücke vorgeschrieben werden, stört es die meisten nicht, wenn Fragen/Tipps ausgetauscht werden.

Sabrina - Du scheinst noch sehr verunsichert zu sein -vielleicht suchst Du Dir ein passendes Lehrbuch, das ein wenig unterfüttert?
https://www.beck-shop.de/oberheim-zivilp...gIX0vD_BwE

Guck mal, ob der Oberheim was für Dich sein könnte. Der ist zwar lang, bietet aber ein wenig mehr Erklärungen und Wiederholungen als der berühmte Anders/Gehle.

Allgemein gilt: lies pro Station ein vernünftiges Lehrbuch (!KEIN SKRIPT- egal ob Kaiser oder AS oder sonst was!), denn dort kannst Du die Grundlagen gut erlernen und dann in der (unmittelbaren) Examensvorbereitung kannst Du anhand der Skripen (egal ob Kaiser oder AS oder sonst was!) gut wiederholen und festigen und in kurzer Zeit aktivieren.

Viele Grüße an alle Foristen
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Gast
Unregistered
 
#17
24.09.2018, 19:47
Da magst du Recht haben...
ich kann den Höltje/Kessen empfehlen.
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