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  5. Prozess gegen 96-jährige Ex-KZ-Sekretärin
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Prozess gegen 96-jährige Ex-KZ-Sekretärin
Sky
Senior Member
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Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#11
01.10.2021, 10:19
(30.09.2021, 23:39)Gast schrieb:  Das müsste man durch Historiker, Zeugenbefragung etc. herausfinden, was dann passiert wäre, wenn man dort dann so schnell wie möglich abgehauen wäre. Vorher kann man keine Schuld unterstellen. 
Die jetzige Flucht ist jedenfalls wie eine späte Reaktion auf das, was man damals hätte tun sollen.

Die jetzige Flucht hat doch nichts mit dem damaligen Verhalten zu tun. Wir haben hier eine 97 jährige, die nicht einsieht, dass Mord nicht verjährt - jedenfalls für alle, die nicht vom Verjährungsskandal begünstigt wurden.

Es geht hier weniger um die Angeklagte, sondern viel mehr um die geschichtliche Aufarbeitung. Spezialprävention gibt es hier nicht mehr und auch Generalprävention nur im weiteren Sinne. Aber die Opfergerechtigkeit steht massiv im Vordergrund. Es geht hier nicht nur um Betroffene, sondern auch um deren Nachfahren, die unter der Vergangenheit gelitten haben.

Erstmals wird einer Person aus dem Verwaltungshilfsapparat der Prozess gemacht, einer Sekretärin. Das ist schon was besonderes.
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HerrKules
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Beiträge: 1.534
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Registriert seit: Mar 2021
#12
01.10.2021, 11:16
Skandal das. Und zwar nicht die Verfolgung einer 96-jährigen, sondern dass die Bundesrepublik (Hallo, CDU/CSU!) die unmittelbaren Täter hat davon kommen lassen und wir jetzt, 70 Jahre später, irgendwelche Sekretärinnen verfolgen.
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Gast
Unregistered
 
#13
01.10.2021, 13:59
Ich finde auch sie hätte hingehen sollen. Eine hohe Strafe hätte sie garantiert nicht mehr bekommen, sondern Bewährung oder sowas. Die Prozesse haben heutzutage eher eine psychologische Funktion für die Überlebenden, die dort durch ihre Aussagen das damals erlittene Unrecht aufarbeiten können.
Ich habe ein Video über einen 93jährigen Überlebenden gesehen und er hat gesagt er weiss nicht, was sie im Büro gemacht hat. Sie hätten ihm ja nicht die Arbeitsplätze gezeigt. Und er fand das auch nicht gut, dass das jetzt erst verfolgt wird und geht auch in Schulen, um Kindern von damals zu erzählen.
Insofern hätte sie einfach hingehen, aussagen und zuhören sollen. Jetzt geht der Prozess erst am 19.10. weiter und das ist eine lange Zeit für über 90jährige.
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HerrKules
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#14
01.10.2021, 16:10
Bewährung für Beihilfe zum Mord? Wie soll das denn gehen..
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Victoria
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Registriert seit: May 2020
#15
01.10.2021, 20:26
Warum wollte sie überhaupt fliehen? Das ist interessant. Schämt sie sich jetzt erst, vor dem Gericht zu stehen?
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Gast
Unregistered
 
#16
01.10.2021, 20:35
(01.10.2021, 16:10)HerrKules schrieb:  Bewährung für Beihilfe zum Mord? Wie soll das denn gehen..

Hat es in einem anderen ählichen Fall wohl auch schon mal gegeben.
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Gast
Unregistered
 
#17
01.10.2021, 20:37
(01.10.2021, 20:26)Victoria schrieb:  Warum wollte sie überhaupt fliehen? Das ist interessant. Schämt sie sich jetzt erst, vor dem Gericht zu stehen?

Ja, hat sie in ihrem Brief ans Gericht geschrieben. Ist ihr wohl peinlich. 
Es wurde auch extra eine Halle gemietet als Gerichtssaal für die vielen Teilnehmer.
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Victoria
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Registriert seit: May 2020
#18
01.10.2021, 21:40
(01.10.2021, 20:37)Gast schrieb:  
(01.10.2021, 20:26)Victoria schrieb:  Warum wollte sie überhaupt fliehen? Das ist interessant. Schämt sie sich jetzt erst, vor dem Gericht zu stehen?

Ja, hat sie in ihrem Brief ans Gericht geschrieben. Ist ihr wohl peinlich. 
Es wurde auch extra eine Halle gemietet als Gerichtssaal für die vielen Teilnehmer.

Wahrscheinlich wird sie vor dem Gericht auch nichts sagen.
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Praktiker
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Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#19
01.10.2021, 23:07
(30.09.2021, 23:19)Gast schrieb:  
(30.09.2021, 23:00)Gast schrieb:  "Da sie zur Tatzeit aber noch als Heranwachsende galt, ist eine Jugendkammer für die zuständig. In ihrem Brief an den Richter hatte sie bereits geschrieben: „Als 18/19-Jährige habe ich nichts getan, wofür ich mich als 96-Jährige verantworten soll.“ Um die greise Beschuldigte kümmert sich die Justiz wie um einen Teenager. Ein Platz im Saal ist mit einem Schild reserviert mit der Aufschrift „Jugendgerichtshilfe“."

Es kommt wohl auch darauf an, was man zu der Zeit mit Arbeitsverweigerinnen gemacht hätte und wie das zumutbare Alternativverhalten ausgesehen hätte. Kündigen, um Versetzung bitten, Arbeitslosenhilfe beantragen? Gab es das denn früher? Oder heiraten und den Mann für den Unterhalt zahlen lassen?
Für alle, die zu der Zeit nicht gelebt haben, gilt ja die Gnade der späten Geburt. Da ist es schwer darüber zu urteilen, wie Zeitzeugen das alles erlebt haben.


Die Gnade der späten Geburt ist tatsächlich das Sprichwort. Die rechtlichen Beurteilungen verstehe ich durchaus. Aber nach Mehr als 75 Jahren nach Kriegsende moralisch und auch rechtlich Recht zu sprechen fühlt sich falsch an.

Sinn der Bestrafung: Schuldausgleich, Prävention, Resozialisierung werden kaum vorhanden sein.

Alles in allem rechtlich haltbar, moralisch ein populistischer Prozess. Früher waren die Zeiten anders.

... aber die Beihilfe zum Mord halt auch schon strafbar. Dass über Jahrzehnte kaum jemand verfolgt worden ist, steht auf einem anderen Blatt, ist aber auch kein Wunder: es braucht ja nicht mal Kausalität, Fördern reicht. Da wären bei konsequenter Ahndung nach dem 8. Mai nicht mehr genügend in Freiheit geblieben, um die Verurteilten zu bewachen...
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Victoria
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Registriert seit: May 2020
#20
02.10.2021, 08:37
Was würden Sie anders machen? — Hanna Schmitz aus dem “Vorleser”

Würde Sie dem Richter gegenüber diese Frage stellen?
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