19.09.2021, 18:09
(17.09.2021, 09:34)Gast schrieb:Und wie sieht es nach 1-3 J. erworbener Berufserfahrung aus? Ist es realistisch(er), das Unternehmen zu wechseln für ein direkt höheres Gehalt, oder auf eine 2%-10% Gehaltserhöhung + evtl. Boni hinzuarbeiten?(16.09.2021, 20:41)Egon schrieb:(16.09.2021, 19:00)Gast schrieb: Hatte mal ein Gespräch bei einer BASF-Tochter für die Wahlstation.
Habe nicht das Gefühl gehabt, dass dort viel zu holen ist. Deswegen glaube ich nicht, dass man dort zum Einstieg mehr als 70k bekommt.
BASF ist ein DAX-Unternehmen. Natürlich sollte da mehr als 70k drin sein.
Hier wird gerne vergessen, dass Ihr als Berufsanfänger erstmal primär ein Kostenfaktor seid. Warum sollte man den exorbitant hoch vergüten? In der GK werden Leute mit möglichst VB aufwärts gesucht, die ein kleines Rädchen im Getriebe sind und Arbeit wegkloppen und ggf. - je nach Bereich - Doc rewiews und PPT machen sollen. Die Arbeit in einem Unternehmen ist nun mal völlig anders und die Noten sind dort nicht so relevant. So lange Ihr erstmal Arbeitserfahrung sammeln müsst, bekommt Ihr in den meisten Unternehmen, ein Einstiegsgehalt zwischen 60-80k und die 80k sind dann auch schon ein ziemlicher Glücksfall. Klar gibt es Ausnahmen, aber die sind ebenso wenig repräsentativ wie es GK-Gehälter für den normalen anwaltlichen Berufszweig sind.
Wenn Ihr ein paar Jahre Berufserfahrung und ggf. einen FA-Titel habt, sieht es anders aus. Aber nur weil GK sehr hohe Einstiegsgehälter zahlen, sollte man nicht auf den irrigen Gedanken verfallen, man sei als juristischer Berufsanfänger die Krone der Schöpfung, die in jedem Laden mit 100k Einstiegsgehalt rechnen kann. Zu Beginn könnt Ihr nämlich noch nichts.
19.09.2021, 18:30
(19.09.2021, 18:09)Smiley schrieb:(17.09.2021, 09:34)Gast schrieb:Und wie sieht es nach 1-3 J. erworbener Berufserfahrung aus? Ist es realistisch(er), das Unternehmen zu wechseln für ein direkt höheres Gehalt, oder auf eine 2%-10% Gehaltserhöhung + evtl. Boni hinzuarbeiten?(16.09.2021, 20:41)Egon schrieb:(16.09.2021, 19:00)Gast schrieb: Hatte mal ein Gespräch bei einer BASF-Tochter für die Wahlstation.
Habe nicht das Gefühl gehabt, dass dort viel zu holen ist. Deswegen glaube ich nicht, dass man dort zum Einstieg mehr als 70k bekommt.
BASF ist ein DAX-Unternehmen. Natürlich sollte da mehr als 70k drin sein.
Hier wird gerne vergessen, dass Ihr als Berufsanfänger erstmal primär ein Kostenfaktor seid. Warum sollte man den exorbitant hoch vergüten? In der GK werden Leute mit möglichst VB aufwärts gesucht, die ein kleines Rädchen im Getriebe sind und Arbeit wegkloppen und ggf. - je nach Bereich - Doc rewiews und PPT machen sollen. Die Arbeit in einem Unternehmen ist nun mal völlig anders und die Noten sind dort nicht so relevant. So lange Ihr erstmal Arbeitserfahrung sammeln müsst, bekommt Ihr in den meisten Unternehmen, ein Einstiegsgehalt zwischen 60-80k und die 80k sind dann auch schon ein ziemlicher Glücksfall. Klar gibt es Ausnahmen, aber die sind ebenso wenig repräsentativ wie es GK-Gehälter für den normalen anwaltlichen Berufszweig sind.
Wenn Ihr ein paar Jahre Berufserfahrung und ggf. einen FA-Titel habt, sieht es anders aus. Aber nur weil GK sehr hohe Einstiegsgehälter zahlen, sollte man nicht auf den irrigen Gedanken verfallen, man sei als juristischer Berufsanfänger die Krone der Schöpfung, die in jedem Laden mit 100k Einstiegsgehalt rechnen kann. Zu Beginn könnt Ihr nämlich noch nichts.
Auch hier gilt: Es kommt drauf an.
Grundsätzlich gilt ja die Faustformel, dass man primär mit Jobwechseln sein Gehalt signifikant steigern kann. Aber auch da sind Grenzen gesetzt. Es gibt nun mal nur eine sehr begrenzte Anzahl von Führungspositionen, die regelmäßig ein höheres Gehalt bedeuten. Wenn Du von Mitglied der Rechtsabteilung von Unternehmen X in Mitglied der Rechtsabteilung von Unternehmen Y wechselt, wo der Teamleiter 110k verdient, wirst Du keine 105 (auch eher unwahrscheinlich, dass 100k) bekommen. Da ist es ziemlich egal, ob Du 3, 5 oder 10 Jahre Erfahrung hast. Das hat schlicht etwas mit dem Gehaltsgefüge zu tun. Wenn der Teamleiter 150k bekommt, können es dann bei Dir sehr viel eher 120-130k sein.
Das hat aber eben mit dem allgemeinen Gehaltsgefüge und Deiner Position zu tun. Boni sind übrigens mitnichten der Regelfall. Ich bin bei einem Dax-Unternehmen und der normale Mitarbeiter (jedenfalls bei den Juristen) hat mit Boni absolut nichts zu tun. Wie es beim Abteilungsleiter aussieht, weiß ich nicht.
10% Gehaltserhöhung bekommst Du wohl auch allenfalls in wenigen Unternehmen, sofern Du nicht gerade eine Beförderung mitnimmst. Wir können als AT-Mitarbeiter froh sein, dass wir die tariflichen Steigerungen mitnehmen dürfen, sonst gäbe es keine automatischen Erhöhungen.