16.07.2021, 12:07
(16.07.2021, 11:42)Gast schrieb: Unehrenhaft sind die ganzen Totalversager im Dienste der Anwaltschaft, die am laufenden Band und am Rande zur Vorsätzlichkeit Haftungsfälle produzieren. Das kostet die Mandanten einiges an Geld und enttäuscht (oft erst durch den Anwalt geweckte) Erwartungen. Hinzu kommen aber auch noch immaterielle (und irreversible) Schäden, die auch keine Haftpflichtversicherung der Welt decken kann. Allein während meinem Ref habe ich regelmäßig solche anwaltlichen Totalausfälle mit ansehen müssen. Auch im privaten Bereich bemerke ich eine Katatstrophe nach der anderen.
In der Anwaltschaft tummeln sich ganz einfach reihenweise Nichtskönner, die aber auf die Bevölkerung losgelassen werden. Jetzt nimm mal an, du sprichst nicht gut Deutsch, hast nicht viel Geld, und/oder bist eher bildungsfern angesiedelt. Der deutsche Durchschnittsbürger hate keine Chance, einen Nichtskönner zu erkennen und ist diesen Schrottanwälten schutzlos ausgeliefert.
Es sind die im Bereich der Anwaltshaftung tätigen Anwälte, die die Ehre des Berufsstandes retten. Oder auch das Ansehen der Justiz. Verliert Ottto Normalverbraucher nämlich einen teuren Rechtsstreit aufgrund der Schlechtleistung seines Anwalts, dann sieht er nicht immer den Anwalt als verantwortlichen, sondern vermutet Rechtsbeugung oder ähnliches. Gibt auch noch genügend Anwälte die ihren Mandaten das dann so ins Ohr flüstern ("Rechts haben und Recht bekommen ..."; "Vor Gericht und auf hoher See ...").
Ich danke den Anwälten aus dem Bereich der Anwaltshaftung, dass sie dem Bürger (Betroffen sind aber auch juristische Personen!) hier zur Seite stehen und keinen Zweifel daran lassen, dass auch Anwälte sich an der Qualität ihrer Arbeit messen lassen müssen.
Das ist richtig und ich sehe darin auch nichts unehrenhaftes. Man sollte dies immer sportlich sehen. Jeder Rechtsanwalt vertritt die Interessen seines Mandanten.
Aber dennoch sollte man nicht so großspurig über Kollegen herziehen. Es gibt klare Haftungsfälle und weniger klare. Jedem kann so etwas mal passieren. Selbst größeren und hochprofessionellen Einheiten.
Ich glaube die wenigsten weisen in einer E-Mail auch alle erdenklichen Haftungsrisiken hin …
16.07.2021, 12:18
(16.07.2021, 11:42)Gast schrieb: Unehrenhaft sind die ganzen Totalversager im Dienste der Anwaltschaft, die am laufenden Band und am Rande zur Vorsätzlichkeit Haftungsfälle produzieren. Das kostet die Mandanten einiges an Geld und enttäuscht (oft erst durch den Anwalt geweckte) Erwartungen. Hinzu kommen aber auch noch immaterielle (und irreversible) Schäden, die auch keine Haftpflichtversicherung der Welt decken kann. Allein während meinem Ref habe ich regelmäßig solche anwaltlichen Totalausfälle mit ansehen müssen. Auch im privaten Bereich bemerke ich eine Katatstrophe nach der anderen.
In der Anwaltschaft tummeln sich ganz einfach reihenweise Nichtskönner, die aber auf die Bevölkerung losgelassen werden. Jetzt nimm mal an, du sprichst nicht gut Deutsch, hast nicht viel Geld, und/oder bist eher bildungsfern angesiedelt. Der deutsche Durchschnittsbürger hate keine Chance, einen Nichtskönner zu erkennen und ist diesen Schrottanwälten schutzlos ausgeliefert.
Es sind die im Bereich der Anwaltshaftung tätigen Anwälte, die die Ehre des Berufsstandes retten. Oder auch das Ansehen der Justiz. Verliert Ottto Normalverbraucher nämlich einen teuren Rechtsstreit aufgrund der Schlechtleistung seines Anwalts, dann sieht er nicht immer den Anwalt als verantwortlichen, sondern vermutet Rechtsbeugung oder ähnliches. Gibt auch noch genügend Anwälte die ihren Mandaten das dann so ins Ohr flüstern ("Rechts haben und Recht bekommen ..."; "Vor Gericht und auf hoher See ...").
Ich danke den Anwälten aus dem Bereich der Anwaltshaftung, dass sie dem Bürger (Betroffen sind aber auch juristische Personen!) hier zur Seite stehen und keinen Zweifel daran lassen, dass auch Anwälte sich an der Qualität ihrer Arbeit messen lassen müssen.
Ging da nicht noch ein wenig mehr Polemik in deiner Wortwahl?
16.07.2021, 12:21
Mir wurde beigebracht immer auf Risiken, auch kleinere, ordentlich hinzuweisen. Das ist doch das Mindeste. Wenn man ansonsten lege artis gearbeitet hat, aber auf naheliegende Haftungsrisiken nicht hinweist, schießt man sich mal derart ein Eigentor, dass es schon sehr weh tut...
16.07.2021, 12:42
(16.07.2021, 12:21)omnimodo schrieb: Mir wurde beigebracht immer auf Risiken, auch kleinere, ordentlich hinzuweisen. Das ist doch das Mindeste. Wenn man ansonsten lege artis gearbeitet hat, aber auf naheliegende Haftungsrisiken nicht hinweist, schießt man sich mal derart ein Eigentor, dass es schon sehr weh tut...
Ja, auf naheliegende Haftungsrisiken hinweisen, richtig. Aber auf jedes noch so kleine Risiko?
16.07.2021, 12:53
(16.07.2021, 12:07)Gast schrieb: Das ist richtig und ich sehe darin auch nichts unehrenhaftes. Man sollte dies immer sportlich sehen. Jeder Rechtsanwalt vertritt die Interessen seines Mandanten.
Aber dennoch sollte man nicht so großspurig über Kollegen herziehen. Es gibt klare Haftungsfälle und weniger klare. Jedem kann so etwas mal passieren. Selbst größeren und hochprofessionellen Einheiten.
Ich glaube die wenigsten weisen in einer E-Mail auch alle erdenklichen Haftungsrisiken hin …
Natürlich. Aber auch ohne gezielt danach zu suchen begegne ich immer wieder wirklich sehr klaren Haftungsfällen. Ich könnte erfolgreich eine gut laufende Kanzlei nur mit diesen sehr klaren Haftungsfällen betreiben. Dann würde der Schaden wenigstens nicht länger bei den Mandanten hängen, die diesen auch nicht wirklich verursacht haben. Außerdem tritt dann vielleicht sowas wie eine Disziplinierungswirkung gegenüber bestimmten Vertretern der Anwaltschaft auf und Gerichte müssen sich nicht mehr mit so vielen wirklich sehr fragwürdigen Fällen befassen.
Problem: Viele der geschädigten Mandaten erkennen/erahnen nicht, dass der Fehler bei dem eigenen Anwalt lag. Die wenden sich also nie an einen Anwalt für Anwaltshaftung. Entweder haben die sich von ihrem eigenen Anwalt einreden lassen, dass das alles mal wieder die böse Klassenjustiz schuld war oder sowas. Oder die haben das Vertrauen in die Anwaltschaft insgesamt verloren. Letzteres kann man vor allem dann nachvollziehen, wenn man sich vor Augen hält, dass die Betroffenen gerade erst viel Geld an zwei Anwälte verloren haben, für eine Beratung bei einem Anwaltshaftungsexperten aber nochmals Geld für eine Beratung hinlegen müssten.
Schade.
16.07.2021, 13:00
(16.07.2021, 12:53)Gast schrieb:(16.07.2021, 12:07)Gast schrieb: Das ist richtig und ich sehe darin auch nichts unehrenhaftes. Man sollte dies immer sportlich sehen. Jeder Rechtsanwalt vertritt die Interessen seines Mandanten.
Aber dennoch sollte man nicht so großspurig über Kollegen herziehen. Es gibt klare Haftungsfälle und weniger klare. Jedem kann so etwas mal passieren. Selbst größeren und hochprofessionellen Einheiten.
Ich glaube die wenigsten weisen in einer E-Mail auch alle erdenklichen Haftungsrisiken hin …
Natürlich. Aber auch ohne gezielt danach zu suchen begegne ich immer wieder wirklich sehr klaren Haftungsfällen. Ich könnte erfolgreich eine gut laufende Kanzlei nur mit diesen sehr klaren Haftungsfällen betreiben. Dann würde der Schaden wenigstens nicht länger bei den Mandanten hängen, die diesen auch nicht wirklich verursacht haben. Außerdem tritt dann vielleicht sowas wie eine Disziplinierungswirkung gegenüber bestimmten Vertretern der Anwaltschaft auf und Gerichte müssen sich nicht mehr mit so vielen wirklich sehr fragwürdigen Fällen befassen.
Problem: Viele der geschädigten Mandaten erkennen/erahnen nicht, dass der Fehler bei dem eigenen Anwalt lag. Die wenden sich also nie an einen Anwalt für Anwaltshaftung. Entweder haben die sich von ihrem eigenen Anwalt einreden lassen, dass das alles mal wieder die böse Klassenjustiz schuld war oder sowas. Oder die haben das Vertrauen in die Anwaltschaft insgesamt verloren. Letzteres kann man vor allem dann nachvollziehen, wenn man sich vor Augen hält, dass die Betroffenen gerade erst viel Geld an zwei Anwälte verloren haben, für eine Beratung bei einem Anwaltshaftungsexperten aber nochmals Geld für eine Beratung hinlegen müssten.
Schade.
Worum geht es denn da so? Fristen verpennt?
Stehe kurz vor dem Berufseinstieg (sofern das mit dem Examen hingehauen hat) und habe mittlerweile echt ein bisschen Bammel was die Anwaltshaftung angeht.. In jeder Klausur mache ich wenigstens ein paar kleine Fehler (meistens sind auch gröbere Sachen dabei^^), das hört doch nicht auf, nur weil ich plötzlich eine Urkunde in der habe, wo "Volljurist" drauf steht?
Wenn ich dann solche Kommentare lese, wird mir Angst und Bange in die Anwaltschaft zu gehen. Da klingt Verwaltung/Justiz irgendwie weniger stressig :D
16.07.2021, 13:44
Wenn ich das so lese. Dann sollte man seine eigenen Verfahren als Volljurist lieber selbst machen und nicht von einem Anwalt machen lassen?
16.07.2021, 13:53
(16.07.2021, 13:44)Gast schrieb: Wenn ich das so lese. Dann sollte man seine eigenen Verfahren als Volljurist lieber selbst machen und nicht von einem Anwalt machen lassen?
Ich mache meine Sachen tatsächlich selber; oder für engste Freunde. Aber die sind auch easy (Grundlagen des BGB und VerwR) ich bin auch nur wegen wirklich eindeutigen Sachen vor Gericht (wobei der Anwalt/Behördenvertreter auf der anderen Seite meistens nicht glauben will, dass die Sache eindeutig ist). Und ich mache das vor allem, weil ich mir damit einen Termin bei einem eigenen Anwalt spare und ich nicht doch ein kleines, aber überflüssiges Porzessrisiko in Form des Honorars eines eigenen Anwalts eingehe.
Wenn ich eine Anwaltszulassung hätte (die ich nicht habe), dann würde ich noch eher meine Sachen selber machen und dann anschließend nach Obsiegen meine eigene Vergütung in Rechnung stellen (was ich momentan leider nicht kann).
Meiner Meinung nach sollte man manche Sachen aber lieber einem Anwalt anvertrauen, auch wenn man selber Anwalt/Jurist ist. Aus psychologischen Gründen oder weil doch eine Spezialmaterie und Erfahrung damit gefragt ist. Oder weil man selber zu viel Zeit darein stecken müsste, die in keinem Verhältnis zur Beauftragung eines Anwalts steht.
Vor einem Anwalt, der nur Haftungsfälle produziert, muss man meiner Meinung nach aber weniger Angst haben, wenn man selber Anwalt/Jurist ist. Dann ist man ja eher dazu in der Lage, einen guten von einem schlechten Anwalt zu unterscheiden. Und wenn man ab und an ein Auge auf die Entwicklung der Dinge wirft, dann würde man die gröbsten Schnitzer des eigenen Anwaltes (da gibt es wirklich sehr grobe Schnitzer) mit ziemlicher Sicherheit bemerken.
16.07.2021, 14:06
(16.07.2021, 13:00)Gast schrieb: Worum geht es denn da so? Fristen verpennt?
Stehe kurz vor dem Berufseinstieg (sofern das mit dem Examen hingehauen hat) und habe mittlerweile echt ein bisschen Bammel was die Anwaltshaftung angeht.. In jeder Klausur mache ich wenigstens ein paar kleine Fehler (meistens sind auch gröbere Sachen dabei^^), das hört doch nicht auf, nur weil ich plötzlich eine Urkunde in der habe, wo "Volljurist" drauf steht?
Wenn ich dann solche Kommentare lese, wird mir Angst und Bange in die Anwaltschaft zu gehen. Da klingt Verwaltung/Justiz irgendwie weniger stressig :D
Verpennte Fristen sind ein Beispiel. Aber wirklich krass verpennte Fristen und das trotz Hinweise darauf. Also nicht nur so, dass irgendetwas falsch im Fristenkalender notiert oder abgelesen wurde. Und dann trotz Verfristung doch noch handeln (zB Rechtsmittel einlegen), ohne das mit der Frist (zB durch Wiedereinsetzungsantrag) zu lösen.
Einspruch gegen VU, und das ein Jahr nach dem VU. Auch ohne Wiedereinsetzungsantrag.
Anwalt wird mit Problem einer Familie konfrontiert. Erhebt die Klage dann aber im Namen eines Familienmitglieds, das ganz einfach (offensichtlich) nicht aktivlegitimiert sein kann. Oder Anwalt handelt im Namen eines anderen Familienmitglieds, von welchem er überhaupt nicht bevollmächtigt ist.
Anwalt ignoriert völlig unbestrittene BGH-Rechtsprechung, die auf diesem Rechtsgebiet zu dem Grundwissen gehört und die auch jeder kennt, der mit diesem Gebiet vertraut ist.
Anwalt übersieht Formerfordernis (zB bei Wohnungskündigung durch Vermieter) und erhebt Klage auf Räumung nach nur mündlicher Kündigung (die auch noch bestritten wird und für die es auch keinen Bewies gibt).
Anwalt gesteht ohne jede Not Sachverhalte ein, die dem Mandanten richtig Ärger bereiten können, zB wegen strafrechtlicher Relevanz.
OFFENSICHTLICH seit mehreren Jahren verjährte Forderung soll eingeklagt werden.
Mit einem gewissen "juristisch geschultem Bauchgefühl" passieren einem diese Fehler nicht. Das sind andere Fehler als die die einem in einer Klausur unterlaufen. Siehe nur das letzte Beispiel: Dass du jetzt eher nicht mehr (oder nur noch in Ausnahmefällen) eine Kaufpreisforderung aus 2003 einklagen kannst, würde ich auch jeder Laie bezweifeln. Der Anwalt denkt daran aber nicht.
Manche Dinge wirken wirklich so, als wäre das mit Absicht gemacht.
16.07.2021, 14:16
die meisten Fehler passieren nicht aus Inkompetenz, sondern Zeitdruck und schlampiger Zuarbeit durch Mandanten und Sekretariat.