22.06.2021, 19:10
(22.06.2021, 19:02)Gast Gast schrieb:(22.06.2021, 18:42)Gast schrieb:(22.06.2021, 18:37)Gast Gast schrieb: Was eine einzelne Klausur angeht, ist Jura in der Note nicht gerecht. Die Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit ergibt sich über die Vielzahl an Klausuren und Versuchen, die man schreibt.
Man kann aber auch alles drin und richtig haben und dem pingeligen Korrektor gefällt der Stil nicht, dann ist man bei 4 P.
Viele Korrektoren korrigieren ja am unteren Rande des Ermessensspielraum, um den miesen Gesamtschnitt zu halten.
In manchen BL darf auch der praktische Teil fehlen und man kriegt trotzdem 8 P. oder noch eine dankbare Steuerrecht Klausur dazu (Bayern). In SH fehlt der praktische Teil und du hast 0 P. und mit allem drin und richtig 4, 4,5, 5 oder 5,5 P.
Bei manchen Korrektoren geht der Ermessensspielraum nur bis 6 Punkte at the most.
Erstens, das man mal einen pingeligen Korrektor haben kann, widerspricht meiner Aussage gar nicht. Wie gesagt, der Schnitt bildet sich über eine Vielzahl von Klausuren.
Zweitens, das viele Korrektoren streng korrigieren, betrifft alle und senkt damit den Durchschnitt aller, so dass sich im Vergleich nichts ändert.
Würden alle Korrektoren auf einmal super nett korrigieren und im Durchschnitt 10 Punkte vergeben, würde sich die Prädikats-Anforderung der GKs und Justiz doch sofort auflösen. Dann würde es heißen, Einstellung erst ab 14 Punkte aufwärts.
Prädikat ist nur eine andere Formulierung für "die besten 20%". Egal welche Note dann am Ende dahinter steht.
Es geht hier ja nicht um das Prädikat als formelle Grenze für Berufe, du hast sicherlich Recht - bei inflationären Prädikaten steigen die Anforderungen halt aufs Gut. Es geht darum, wie „die besten 20 %“ zustandekommen bzw. bewertet werden. Es kann mE nicht angehen, dass die Prüfungskorrektur solch einen subjektiven Einschlag hat, dass manche für eine Klausur 6 Punkte geben, wo andere 9 Punkte für dieselbe Leistung springen lassen würden.
Klar, jmd, der im Schnitt die 9 schriftlich packt, wird einiges richtig gemacht haben, Hut ab vor dieser Leistung. Aber ich sehe einfach die Gefahr, dass Zweitkorrekturen sich sehr oft am Erstvotum orientieren. Vielleicht will man sich auch nicht ins eigene Bein schießen, da blinde Zweitkorrekturen womöglich erst das Ausmaß dieser Subjektivität durch krasse Notendifferenzen offenbaren würden.
22.06.2021, 19:14
Man versucht mit dem Prinzip der Bestenauslese möglichst objektiv zu sein und klammert sich an Noten, die allerdings sehr subjektiv zustandekommen. Von den Schwerpunkten und der mündlichen Prüfung gar nicht erst angefangen. Auch innerhalb der Notenstufen gibt es eine enorme Varianz. Befriedigend ist eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Leistungen entspricht, allerdings macht es für die Karriere einen Unterschied, ob der Korrektor am Ende Pi mal Daumen für sich überschlägt, ob es nun 7 oder 8,5 waren.
22.06.2021, 19:26
Man sehe sich die Leute an, die ohne weitere Vorbereitung in den Verbesserungsversuch gehen und sich da enorm verbessern.
Die Zweitkorrektur so zu nennen ist eigentlich Etikettenschwindel. Man müsste zwei unabhängige Korrekturen haben.
Da aber alle in derselben scheiße stecken ist es über alle Kandidaten gesehen gerecht! Nur für den einzelnen in Bezug auf dessen Leistung ist es ein verkorkstes System durch und durch.
Die Zweitkorrektur so zu nennen ist eigentlich Etikettenschwindel. Man müsste zwei unabhängige Korrekturen haben.
Da aber alle in derselben scheiße stecken ist es über alle Kandidaten gesehen gerecht! Nur für den einzelnen in Bezug auf dessen Leistung ist es ein verkorkstes System durch und durch.
22.06.2021, 19:39
Jeder, der am Lehrstuhl gearbeitet und ein Einblick in die Remonstrationen hatte weiß, dass durchaus eine mit 3 Punkten bewertete Klausur auf über 12 Punkte hochkorrigiert werden kann. Die schriftlichen Leistungen sind für sich genommen nur etwas aussagekräftig.
Selbst wenn man davon ausgeht, dass sich der Zweitkorrektor stets blind dem Erstvotum anschließt, bliebe es bei sechs unterschiedlichen Korrektoren. Aus sechs oder sogar acht für sich genommen "etwas" aussagekräftigen Leistungen wird so eine aussagekräftige Bewertung. Wer das in Abrede stellt, macht sich lächerlich.
Sicherlich kann darüber gestritten werden, wie präzise die Bewertung ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass dieselben Klausuren desselben Kandidaten, die jeweils zwei Mal von sechs unterschiedlichen Korrektoren landen bei (jedenfalls aus Juristensicht) deutlich abweichenden Ergebnissen landen. Dieser Rahmen dürfte aber höchstens im Rahmen von +- 1.5 Punkten liegen. Ich stelle mir dazu eine "Gaußsche Normalverteilung" vor. 60% werden "zutreffend" bewertet (+-0.75 P. des hypothetisch unterstellten tatsächlichen Leistungsstandes), 35+% werden "leicht ungerecht" bewertet (+- 0.75-1.5P). Dass man mit acht Korrektoren extremes Glück oder Pech hat, ist aber enorm unwahrscheinlich. Wenn man dann noch das erste Examen hinzurechnet, dürfte jedem, der auch nur etwas von Statistik versteht einleuchten, dass schlechte schriftliche Noten in beiden Examina kein "Pech" sein können.
Selbst wenn man davon ausgeht, dass sich der Zweitkorrektor stets blind dem Erstvotum anschließt, bliebe es bei sechs unterschiedlichen Korrektoren. Aus sechs oder sogar acht für sich genommen "etwas" aussagekräftigen Leistungen wird so eine aussagekräftige Bewertung. Wer das in Abrede stellt, macht sich lächerlich.
Sicherlich kann darüber gestritten werden, wie präzise die Bewertung ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass dieselben Klausuren desselben Kandidaten, die jeweils zwei Mal von sechs unterschiedlichen Korrektoren landen bei (jedenfalls aus Juristensicht) deutlich abweichenden Ergebnissen landen. Dieser Rahmen dürfte aber höchstens im Rahmen von +- 1.5 Punkten liegen. Ich stelle mir dazu eine "Gaußsche Normalverteilung" vor. 60% werden "zutreffend" bewertet (+-0.75 P. des hypothetisch unterstellten tatsächlichen Leistungsstandes), 35+% werden "leicht ungerecht" bewertet (+- 0.75-1.5P). Dass man mit acht Korrektoren extremes Glück oder Pech hat, ist aber enorm unwahrscheinlich. Wenn man dann noch das erste Examen hinzurechnet, dürfte jedem, der auch nur etwas von Statistik versteht einleuchten, dass schlechte schriftliche Noten in beiden Examina kein "Pech" sein können.
22.06.2021, 19:59
(22.06.2021, 19:39)Gast schrieb: Jeder, der am Lehrstuhl gearbeitet und ein Einblick in die Remonstrationen hatte weiß, dass durchaus eine mit 3 Punkten bewertete Klausur auf über 12 Punkte hochkorrigiert werden kann. Die schriftlichen Leistungen sind für sich genommen nur etwas aussagekräftig.Das ist mal wieder ein wunderbares Beispiel, wie man mit einem leichten "wissenschaftlichen" Touch jeden Unsinn zu einem vermeintlichen Argument werden lassen kann.
Selbst wenn man davon ausgeht, dass sich der Zweitkorrektor stets blind dem Erstvotum anschließt, bliebe es bei sechs unterschiedlichen Korrektoren. Aus sechs oder sogar acht für sich genommen "etwas" aussagekräftigen Leistungen wird so eine aussagekräftige Bewertung. Wer das in Abrede stellt, macht sich lächerlich.
Sicherlich kann darüber gestritten werden, wie präzise die Bewertung ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass dieselben Klausuren desselben Kandidaten, die jeweils zwei Mal von sechs unterschiedlichen Korrektoren landen bei (jedenfalls aus Juristensicht) deutlich abweichenden Ergebnissen landen. Dieser Rahmen dürfte aber höchstens im Rahmen von +- 1.5 Punkten liegen. Ich stelle mir dazu eine "Gaußsche Normalverteilung" vor. 60% werden "zutreffend" bewertet (+-0.75 P. des hypothetisch unterstellten tatsächlichen Leistungsstandes), 35+% werden "leicht ungerecht" bewertet (+- 0.75-1.5P). Dass man mit acht Korrektoren extremes Glück oder Pech hat, ist aber enorm unwahrscheinlich. Wenn man dann noch das erste Examen hinzurechnet, dürfte jedem, der auch nur etwas von Statistik versteht einleuchten, dass schlechte schriftliche Noten in beiden Examina kein "Pech" sein können.
Im Examen herrscht keine Zufallsverteilung. Du legst Deine Standardabweichung willkürlich fest. Mit nur 8 Werten erreichst DU niemals eine Normalverteilung. Es ist ein völlig untaugliches Beispiel. Wer mit sowas kommt, macht sich lächerlich.
22.06.2021, 20:00
(22.06.2021, 19:10)Gast schrieb:(22.06.2021, 19:02)Gast Gast schrieb:(22.06.2021, 18:42)Gast schrieb:(22.06.2021, 18:37)Gast Gast schrieb: Was eine einzelne Klausur angeht, ist Jura in der Note nicht gerecht. Die Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit ergibt sich über die Vielzahl an Klausuren und Versuchen, die man schreibt.
Man kann aber auch alles drin und richtig haben und dem pingeligen Korrektor gefällt der Stil nicht, dann ist man bei 4 P.
Viele Korrektoren korrigieren ja am unteren Rande des Ermessensspielraum, um den miesen Gesamtschnitt zu halten.
In manchen BL darf auch der praktische Teil fehlen und man kriegt trotzdem 8 P. oder noch eine dankbare Steuerrecht Klausur dazu (Bayern). In SH fehlt der praktische Teil und du hast 0 P. und mit allem drin und richtig 4, 4,5, 5 oder 5,5 P.
Bei manchen Korrektoren geht der Ermessensspielraum nur bis 6 Punkte at the most.
Erstens, das man mal einen pingeligen Korrektor haben kann, widerspricht meiner Aussage gar nicht. Wie gesagt, der Schnitt bildet sich über eine Vielzahl von Klausuren.
Zweitens, das viele Korrektoren streng korrigieren, betrifft alle und senkt damit den Durchschnitt aller, so dass sich im Vergleich nichts ändert.
Würden alle Korrektoren auf einmal super nett korrigieren und im Durchschnitt 10 Punkte vergeben, würde sich die Prädikats-Anforderung der GKs und Justiz doch sofort auflösen. Dann würde es heißen, Einstellung erst ab 14 Punkte aufwärts.
Prädikat ist nur eine andere Formulierung für "die besten 20%". Egal welche Note dann am Ende dahinter steht.
Es geht hier ja nicht um das Prädikat als formelle Grenze für Berufe, du hast sicherlich Recht - bei inflationären Prädikaten steigen die Anforderungen halt aufs Gut. Es geht darum, wie „die besten 20 %“ zustandekommen bzw. bewertet werden. Es kann mE nicht angehen, dass die Prüfungskorrektur solch einen subjektiven Einschlag hat, dass manche für eine Klausur 6 Punkte geben, wo andere 9 Punkte für dieselbe Leistung springen lassen würden.
Klar, jmd, der im Schnitt die 9 schriftlich packt, wird einiges richtig gemacht haben, Hut ab vor dieser Leistung. Aber ich sehe einfach die Gefahr, dass Zweitkorrekturen sich sehr oft am Erstvotum orientieren. Vielleicht will man sich auch nicht ins eigene Bein schießen, da blinde Zweitkorrekturen womöglich erst das Ausmaß dieser Subjektivität durch krasse Notendifferenzen offenbaren würden.
Diese Notenschwankungen von Korrektor zu Korrektor wären ja sogar noch verkraftbar, wenn...
a) nicht einzig die paar wenige Klausuren plus Mündliche (plus SPB im 1. Examen) über den Rest der Karriere entscheiden würden, sondern, so wie im Abitur, die Leistung über mehrere Jahre und etliche Prüfungen relevant wäre und
b) nicht die breite Masse der Absolventen irgendwo in einem engen Korridor zwischen 6 und 9 Punkten abschließen, sondern die Notenskala besser ausgereizt würde.
Natürlich besteht im Examen noch die theoretische Möglichkeit des Verbesserungsversuches, aber auch das kostet Zeit und Geld.
Leider besteht wohl auch kaum ein Wille, das angestaubte Ausbildungssystem der Juristen mal gründlich zu modernisieren. In anderen EU-Ländern sind Bachelor-Master-Studiengänge beispielsweise schon längst Usus und bisher ist das Rechtssystem noch nicht kollabiert.
22.06.2021, 20:18
(22.06.2021, 20:00)Gast schrieb:(22.06.2021, 19:10)Gast schrieb:(22.06.2021, 19:02)Gast Gast schrieb:(22.06.2021, 18:42)Gast schrieb:(22.06.2021, 18:37)Gast Gast schrieb: Was eine einzelne Klausur angeht, ist Jura in der Note nicht gerecht. Die Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit ergibt sich über die Vielzahl an Klausuren und Versuchen, die man schreibt.
Man kann aber auch alles drin und richtig haben und dem pingeligen Korrektor gefällt der Stil nicht, dann ist man bei 4 P.
Viele Korrektoren korrigieren ja am unteren Rande des Ermessensspielraum, um den miesen Gesamtschnitt zu halten.
In manchen BL darf auch der praktische Teil fehlen und man kriegt trotzdem 8 P. oder noch eine dankbare Steuerrecht Klausur dazu (Bayern). In SH fehlt der praktische Teil und du hast 0 P. und mit allem drin und richtig 4, 4,5, 5 oder 5,5 P.
Bei manchen Korrektoren geht der Ermessensspielraum nur bis 6 Punkte at the most.
Erstens, das man mal einen pingeligen Korrektor haben kann, widerspricht meiner Aussage gar nicht. Wie gesagt, der Schnitt bildet sich über eine Vielzahl von Klausuren.
Zweitens, das viele Korrektoren streng korrigieren, betrifft alle und senkt damit den Durchschnitt aller, so dass sich im Vergleich nichts ändert.
Würden alle Korrektoren auf einmal super nett korrigieren und im Durchschnitt 10 Punkte vergeben, würde sich die Prädikats-Anforderung der GKs und Justiz doch sofort auflösen. Dann würde es heißen, Einstellung erst ab 14 Punkte aufwärts.
Prädikat ist nur eine andere Formulierung für "die besten 20%". Egal welche Note dann am Ende dahinter steht.
Es geht hier ja nicht um das Prädikat als formelle Grenze für Berufe, du hast sicherlich Recht - bei inflationären Prädikaten steigen die Anforderungen halt aufs Gut. Es geht darum, wie „die besten 20 %“ zustandekommen bzw. bewertet werden. Es kann mE nicht angehen, dass die Prüfungskorrektur solch einen subjektiven Einschlag hat, dass manche für eine Klausur 6 Punkte geben, wo andere 9 Punkte für dieselbe Leistung springen lassen würden.
Klar, jmd, der im Schnitt die 9 schriftlich packt, wird einiges richtig gemacht haben, Hut ab vor dieser Leistung. Aber ich sehe einfach die Gefahr, dass Zweitkorrekturen sich sehr oft am Erstvotum orientieren. Vielleicht will man sich auch nicht ins eigene Bein schießen, da blinde Zweitkorrekturen womöglich erst das Ausmaß dieser Subjektivität durch krasse Notendifferenzen offenbaren würden.
Diese Notenschwankungen von Korrektor zu Korrektor wären ja sogar noch verkraftbar, wenn...
a) nicht einzig die paar wenige Klausuren plus Mündliche (plus SPB im 1. Examen) über den Rest der Karriere entscheiden würden, sondern, so wie im Abitur, die Leistung über mehrere Jahre und etliche Prüfungen relevant wäre und
b) nicht die breite Masse der Absolventen irgendwo in einem engen Korridor zwischen 6 und 9 Punkten abschließen, sondern die Notenskala besser ausgereizt würde.
Natürlich besteht im Examen noch die theoretische Möglichkeit des Verbesserungsversuches, aber auch das kostet Zeit und Geld.
Leider besteht wohl auch kaum ein Wille, das angestaubte Ausbildungssystem der Juristen mal gründlich zu modernisieren. In anderen EU-Ländern sind Bachelor-Master-Studiengänge beispielsweise schon längst Usus und bisher ist das Rechtssystem noch nicht kollabiert.
Naja, mit einem Bachelor-Master-Stystem würde es nur noch mehr Juristen in einem bereits überlaufenen Rechtsmarkt geben. Hinzu kommt die Noteninflation im Bologna-System, weshalb Juristen dann zukünftig, statt für Klausuren zu lernen, zig Praktika wie die ganzen BWLer absolvieren müssten, um überhaupt eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben.
22.06.2021, 20:56
(22.06.2021, 20:18)Gast schrieb:(22.06.2021, 20:00)Gast schrieb:(22.06.2021, 19:10)Gast schrieb:(22.06.2021, 19:02)Gast Gast schrieb:(22.06.2021, 18:42)Gast schrieb: Man kann aber auch alles drin und richtig haben und dem pingeligen Korrektor gefällt der Stil nicht, dann ist man bei 4 P.
Viele Korrektoren korrigieren ja am unteren Rande des Ermessensspielraum, um den miesen Gesamtschnitt zu halten.
In manchen BL darf auch der praktische Teil fehlen und man kriegt trotzdem 8 P. oder noch eine dankbare Steuerrecht Klausur dazu (Bayern). In SH fehlt der praktische Teil und du hast 0 P. und mit allem drin und richtig 4, 4,5, 5 oder 5,5 P.
Bei manchen Korrektoren geht der Ermessensspielraum nur bis 6 Punkte at the most.
Erstens, das man mal einen pingeligen Korrektor haben kann, widerspricht meiner Aussage gar nicht. Wie gesagt, der Schnitt bildet sich über eine Vielzahl von Klausuren.
Zweitens, das viele Korrektoren streng korrigieren, betrifft alle und senkt damit den Durchschnitt aller, so dass sich im Vergleich nichts ändert.
Würden alle Korrektoren auf einmal super nett korrigieren und im Durchschnitt 10 Punkte vergeben, würde sich die Prädikats-Anforderung der GKs und Justiz doch sofort auflösen. Dann würde es heißen, Einstellung erst ab 14 Punkte aufwärts.
Prädikat ist nur eine andere Formulierung für "die besten 20%". Egal welche Note dann am Ende dahinter steht.
Es geht hier ja nicht um das Prädikat als formelle Grenze für Berufe, du hast sicherlich Recht - bei inflationären Prädikaten steigen die Anforderungen halt aufs Gut. Es geht darum, wie „die besten 20 %“ zustandekommen bzw. bewertet werden. Es kann mE nicht angehen, dass die Prüfungskorrektur solch einen subjektiven Einschlag hat, dass manche für eine Klausur 6 Punkte geben, wo andere 9 Punkte für dieselbe Leistung springen lassen würden.
Klar, jmd, der im Schnitt die 9 schriftlich packt, wird einiges richtig gemacht haben, Hut ab vor dieser Leistung. Aber ich sehe einfach die Gefahr, dass Zweitkorrekturen sich sehr oft am Erstvotum orientieren. Vielleicht will man sich auch nicht ins eigene Bein schießen, da blinde Zweitkorrekturen womöglich erst das Ausmaß dieser Subjektivität durch krasse Notendifferenzen offenbaren würden.
Diese Notenschwankungen von Korrektor zu Korrektor wären ja sogar noch verkraftbar, wenn...
a) nicht einzig die paar wenige Klausuren plus Mündliche (plus SPB im 1. Examen) über den Rest der Karriere entscheiden würden, sondern, so wie im Abitur, die Leistung über mehrere Jahre und etliche Prüfungen relevant wäre und
b) nicht die breite Masse der Absolventen irgendwo in einem engen Korridor zwischen 6 und 9 Punkten abschließen, sondern die Notenskala besser ausgereizt würde.
Natürlich besteht im Examen noch die theoretische Möglichkeit des Verbesserungsversuches, aber auch das kostet Zeit und Geld.
Leider besteht wohl auch kaum ein Wille, das angestaubte Ausbildungssystem der Juristen mal gründlich zu modernisieren. In anderen EU-Ländern sind Bachelor-Master-Studiengänge beispielsweise schon längst Usus und bisher ist das Rechtssystem noch nicht kollabiert.
Naja, mit einem Bachelor-Master-Stystem würde es nur noch mehr Juristen in einem bereits überlaufenen Rechtsmarkt geben. Hinzu kommt die Noteninflation im Bologna-System, weshalb Juristen dann zukünftig, statt für Klausuren zu lernen, zig Praktika wie die ganzen BWLer absolvieren müssten, um überhaupt eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben.
Wir machen auch zig Praktika im Ref.
Die durchschnittlich schlechte Bewertung ist traditionell.
Im Zweifel kriegt halt jeder normal schreibende durchschnittlich schlechte Noten ab, die in anderen Studiengängen mindestens ne 3 hätte.
85% der durchschnittlichen bis schlechten Noten müssen ja verteilt werden.
Schreibt einer besonders nah an der Lösungsskizze, der vllt ein bezahltes Rep mit vielen Übungsaufgaben hatte und genau solche Klausuren gelöst hat oder der besonders eloquent ist und eine hübsche Handschrift hat, dann wird das zum Auslöser, die übrigen 15 % der besseren Noten zu verteilen, auch wenn der 4 P. Kandidat die Klausur vllt ähnlich gelöst hat.
In keinem anderen Studiengang gibt es so viele ausreichend. Es kann ja nicht sein, dass nur die dummen Leute Jura studieren.
Ich bin selber aus einer A13 Familie, Verwandte arbeitet sehr gut bezahlt bei den Big4, ich habe aber 2 x a. In meiner Familie hatte keiner was unter 3 im Studium.
22.06.2021, 21:20
(22.06.2021, 19:10)Gast schrieb:(22.06.2021, 19:02)Gast Gast schrieb:(22.06.2021, 18:42)Gast schrieb:(22.06.2021, 18:37)Gast Gast schrieb: Was eine einzelne Klausur angeht, ist Jura in der Note nicht gerecht. Die Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit ergibt sich über die Vielzahl an Klausuren und Versuchen, die man schreibt.
Man kann aber auch alles drin und richtig haben und dem pingeligen Korrektor gefällt der Stil nicht, dann ist man bei 4 P.
Viele Korrektoren korrigieren ja am unteren Rande des Ermessensspielraum, um den miesen Gesamtschnitt zu halten.
In manchen BL darf auch der praktische Teil fehlen und man kriegt trotzdem 8 P. oder noch eine dankbare Steuerrecht Klausur dazu (Bayern). In SH fehlt der praktische Teil und du hast 0 P. und mit allem drin und richtig 4, 4,5, 5 oder 5,5 P.
Bei manchen Korrektoren geht der Ermessensspielraum nur bis 6 Punkte at the most.
Erstens, das man mal einen pingeligen Korrektor haben kann, widerspricht meiner Aussage gar nicht. Wie gesagt, der Schnitt bildet sich über eine Vielzahl von Klausuren.
Zweitens, das viele Korrektoren streng korrigieren, betrifft alle und senkt damit den Durchschnitt aller, so dass sich im Vergleich nichts ändert.
Würden alle Korrektoren auf einmal super nett korrigieren und im Durchschnitt 10 Punkte vergeben, würde sich die Prädikats-Anforderung der GKs und Justiz doch sofort auflösen. Dann würde es heißen, Einstellung erst ab 14 Punkte aufwärts.
Prädikat ist nur eine andere Formulierung für "die besten 20%". Egal welche Note dann am Ende dahinter steht.
Es geht hier ja nicht um das Prädikat als formelle Grenze für Berufe, du hast sicherlich Recht - bei inflationären Prädikaten steigen die Anforderungen halt aufs Gut. Es geht darum, wie „die besten 20 %“ zustandekommen bzw. bewertet werden. Es kann mE nicht angehen, dass die Prüfungskorrektur solch einen subjektiven Einschlag hat, dass manche für eine Klausur 6 Punkte geben, wo andere 9 Punkte für dieselbe Leistung springen lassen würden.
Klar, jmd, der im Schnitt die 9 schriftlich packt, wird einiges richtig gemacht haben, Hut ab vor dieser Leistung. Aber ich sehe einfach die Gefahr, dass Zweitkorrekturen sich sehr oft am Erstvotum orientieren. Vielleicht will man sich auch nicht ins eigene Bein schießen, da blinde Zweitkorrekturen womöglich erst das Ausmaß dieser Subjektivität durch krasse Notendifferenzen offenbaren würden.
Ich muss sagen, mich haben im Freundes- und AG-Kreis recht wenig Noten überrascht. Eine Abweichung von +/- 2 Punkte würde ich sehen, aber in dem Rahmen waren die EndNoten sehr oft so, wie die Leute auf mich gewirkt haben. Und damit meine ich jetzt nicht das typische AG-Aufgeblasen, sondern wenn man mit den Leuten mal ernsthaft und länger über Jura redet und auch mitbekommt, wie die so lernen.
22.06.2021, 21:42
(22.06.2021, 15:08)Gast schrieb: Vielfach wird die Fairness und die Objektivität unserer Notengebung (mE zu Recht) kritisiert, aber dann hört man immer, dass ja wenigstens die schriftlichen Noten halbwegs objektiv seien, Arg: pro Klausur zwei Korrekturen, ggf. durch einen dritten die finale Notengebung bei Differenz der Punkte.
Aber ist das wirklich so gerecht unter den Bedingungen, wie es läuft? Ich erinnere mich wage, dass ein Großteil meiner Zweitkorrektoren sich dem Erstvotum beanstandungslos angeschlossen hat, teilweise stand da nur „einverstanden“.
Klar, es kann sein, dass der Erstkorrektor sich echt Mühe gegeben hat und der Zweitkorrektor unabhängig von ihm auch, um dann zum selben Ergebnis zu kommen. Aber die Tatsache, dass der Zweitkorrektor das Votum kennt, begünstigt doch zumindest die Möglichkeit, dass er sich einfach anschließt, ohne sich mit der Klausur zu befassen. Soll kein Generalverdacht sein, aber möglich ist es. Zumal kann es ja auch sein, dass die bekannte Vornote - auch wenn der Zweitkorrektor da bemüht rangeht - schon Einfluss nimmt (Stichwort Ankereffekt, der Kollege wird ja nicht ganz Unrecht haben, man scheut sich davor, stärker abzuweichen etc).
Meine Frage: Was haltet ihr davon, wenn Erst- und Zweitkorrektor jeweils die Klausur kopiert bekämen und zeitgleich und unabhängig voneinander ihr Votum einreichen müssten? Ich glaube das wäre gerechter. Wenn man schon zwei Korrektoren hat, dann ist es doch nur fair, dass die völlig unbeeinflusst durchs Vorvotum da rangehen. Wäre die daraus resultierende Note nicht viel legitimer?
Ist in der Rspr geklärt, der Zweitkorrektor darf sich dem Erstkorrektor anschließend, wenn dieser die tragenden Erwägungen seiner Bewertung begründet hat. Ein: "Schließe mich an." ist schon ausreichend. Gibt Urteile dazu.