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Kleinkanzlei (Arbeitszeit und Gehalt)
RefinBW
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Beiträge: 21
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2020
#11
15.05.2021, 17:19
(15.05.2021, 09:52)Gast schrieb:  42 ist normal, aber nicht der Durchschnitt

Wo ist der Unterschied?
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Gast
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#12
15.05.2021, 17:40
(15.05.2021, 15:43)Gast schrieb:  
(15.05.2021, 13:03)Gast schrieb:  
(15.05.2021, 07:04)RefinBW schrieb:  Ich habe mich sehr mit dem Thema KK und Unternehmen beschäftigt da ich von beiden Angebote hatte und ich bin kein 2xVB Überflieger sondern habe nur 2x oberes a. 

Das Einstiegsgehalt von Unternehmen kommt schon so ungefähr dann hin. Bei KK würde ich nach meinen Erfahrungen und Recherchen zumindest in der Nähe von größeren Städten in Ba-Wü von 42k als durchschnittliches Einstiegsgehalt ausgehen. 

Ich glaube als RA kann man auf zwei Arten gut Geld verdienen. Entweder du arbeitest dich um den Verstand oder du arbeitest klug und am Gebührenrecht optimiert. Natürlich kommt es dabei auch drauf an wo du arbeitest, also auf dem Land musst du wohl eher Option 1 wählen. 

Die ca. ersten drei Jahre muss man aber als Anwalt wirklich nochmal ordentlich buckeln, da du frisch vom Ref noch nicht so viel aus der Praxis kannst und praktisch noch mal eine kleine Ausbildung machst. Und du musst dir auch erst einen (hoffentlich positiven) Ruf und Mandantenstamm erarbeiten. Meine Kanzlei guckt aber drauf, dass man nicht regelmäßig über die 40h kommt. 

Wie so oft im Leben kommt es glaub wieder einfach drauf an, was man drauf macht.

Darf ich fragen wieso du dich am Ende für ne Kanzlei entschieden hast und nichts fürs Unternehmen?

Und bei den größeren Unternehmen steht ja immer Prädikatsexamina mit dabei. Hast du mit oberem ausreichend dann trotzdem ein Angebot bekommen?

Frage ich mich auch. Ich suche auch seit längerem etwas außerhalb der Anwaltschaft und finde mit nem schwachen-mittleren b keinen Job bei nem Unternehmen. Überall steht was von Berufserfahrung, aber woher nehmen, wenn man nicht in ne Kanzlei will?

Dann musst du bei Unternehmen in Kleinstädten gucken. Auf Frankfurt, Köln etc. kommen auch Leute mit besseren Noten. Aber in Käffern wollen die nicht wohnen.
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Gast
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#13
15.05.2021, 19:03
(15.05.2021, 16:42)Gast schrieb:  2 vb.. als ob.

Doch. Nicht überall aber auf manchen Stellenanzeigen von großen internationalen Unternehmen steht als Bedingung Prädikatsexamina (auch Berufserfahrung).
Deshalb bin ich mir ja auch so unsicher. Ich habe/hatte das Ziel gehabt nach dem Ref direkt im Unternehmen zu arbeiten als Syndikus (also schon die bekannten größeren Unternehmen). Aber will mir keine Hoffnung machen wenns mit den Punkten eh unmöglich ist reinzukommen. 

Also ich bezieh mich jetzt auf Baden Württemberg z.B. Stuttgart.
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Gast
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#14
15.05.2021, 23:00
(15.05.2021, 19:03)Gast schrieb:  
(15.05.2021, 16:42)Gast schrieb:  2 vb.. als ob.

Doch. Nicht überall aber auf manchen Stellenanzeigen von großen internationalen Unternehmen steht als Bedingung Prädikatsexamina (auch Berufserfahrung).
Deshalb bin ich mir ja auch so unsicher. Ich habe/hatte das Ziel gehabt nach dem Ref direkt im Unternehmen zu arbeiten als Syndikus (also schon die bekannten größeren Unternehmen). Aber will mir keine Hoffnung machen wenns mit den Punkten eh unmöglich ist reinzukommen. 

Also ich bezieh mich jetzt auf Baden Württemberg z.B. Stuttgart.

Wen juckts, was da steht? Berufserfahrung ist ggf. was anderes, aber 2xvb kann doch kein Unternehmen verlangen (Ausnahme Siemens und vielleicht 3 andere)
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Gast
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#15
15.05.2021, 23:01
(15.05.2021, 17:19)RefinBW schrieb:  
(15.05.2021, 09:52)Gast schrieb:  42 ist normal, aber nicht der Durchschnitt

Wo ist der Unterschied?

Ist die Frage ernst gemeint? Wenn 3 Leute 42k kriegen und einer 150k, dann ist 42k ein normales Gehalt aber nicht der Durchschnitt. Viel weniger als 42k wirds nirgends geben, weniger als 36k hab ich (und das war nur hier..) noch nie gehört. Deswegen liegt der Durchschnitt drüber, weil 50K durchaus auch normal sind und es spezialisierte kleine Kanzleien gibt, wo man noch mehr kriegt.
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Gast
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#16
16.05.2021, 00:10
Unter Prädikatsexamen wird häufig auch einfach ein Befriedigend verstanden (Examen ist halt bestanden und das sogar mit dem Prädikat befriedigend)
So z.B. explizit die Ausschreibung der Innenverwaltung BW.
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Gast
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#17
16.05.2021, 09:25
Ja oder mit dem Prädikat ausreichend. Prädikat ist 9+ und basta
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Gast
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#18
16.05.2021, 13:50
(16.05.2021, 09:25)Gast schrieb:  Ja oder mit dem Prädikat ausreichend. Prädikat ist 9+ und basta

Da spricht die pure Kompetenz:

Erwartet wird von den Bewerberinnen und Bewerbern:
  • Zwei juristische Staatsexamina, mindestens im mittleren Prädikatsbereich (mindestens 6,5 Punkte);
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Gast
Unregistered
 
#19
16.05.2021, 14:48
(16.05.2021, 13:50)Gast schrieb:  
(16.05.2021, 09:25)Gast schrieb:  Ja oder mit dem Prädikat ausreichend. Prädikat ist 9+ und basta

Da spricht die pure Kompetenz:

Erwartet wird von den Bewerberinnen und Bewerbern:
  • Zwei juristische Staatsexamina, mindestens im mittleren Prädikatsbereich (mindestens 6,5 Punkte);

Das ist zwar richtig, aber „unter Prädikat wird auf häufig ein befriedigend verstanden“ ist doch etwas übertrieben. Die absolut meisten Juristen denken an 9 Punkte, wenn sie Prädikat hören, wobei man stellenweise bei 8 Punkten vom „kleinen Prädikat“ spricht, aber auch nur regional und vereinzelt. Ernsthaft, niemand setzt 6,5 Punkte mit nem Prädikat gleich. Ich komme aus BW und finde die von dir zitierte Formulierung der Verwaltung völlig missraten.  Happywide
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Gast
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#20
16.05.2021, 14:58
(16.05.2021, 14:48)Gast schrieb:  
(16.05.2021, 13:50)Gast schrieb:  
(16.05.2021, 09:25)Gast schrieb:  Ja oder mit dem Prädikat ausreichend. Prädikat ist 9+ und basta

Da spricht die pure Kompetenz:

Erwartet wird von den Bewerberinnen und Bewerbern:
  • Zwei juristische Staatsexamina, mindestens im mittleren Prädikatsbereich (mindestens 6,5 Punkte);

Das ist zwar richtig, aber „unter Prädikat wird auf häufig ein befriedigend verstanden“ ist doch etwas übertrieben. Die absolut meisten Juristen denken an 9 Punkte, wenn sie Prädikat hören, wobei man stellenweise bei 8 Punkten vom „kleinen Prädikat“ spricht, aber auch nur regional und vereinzelt. Ernsthaft, niemand setzt 6,5 Punkte mit nem Prädikat gleich. Ich komme aus BW und finde die von dir zitierte Formulierung der Verwaltung völlig missraten.  Happywide

In Bayern bedeutet "Prädikat" häufig bzw "kleines Prädikat" immer 6,5 Punkte. Das wird dort von der Verwaltung und Ministerien so formuliert.
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