• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Richter in Brandenburg
« 1 2 3 4 5 6 »
Antworten

 
Richter in Brandenburg
Gast
Unregistered
 
#11
19.04.2021, 16:20
(19.04.2021, 16:03)Gast schrieb:  
(19.04.2021, 15:36)Gaest*in schrieb:  Man kann im Einstellungsfragebogen Wunschorte angeben, aber man sollte aus meiner Sicht möglichst Flexibiltät zeigen. Denn je nachdem, wo gerade gesucht wird, kann der Ortswunsch ggf. nicht berücksichtigt werden. Und am Ende entscheidet auch da die Notenverteilung der anderen Bewerber. Das Thema wird auch im Einstellungsgespräch angesprochen, also inwiefern man bereit ist, auch an anderen Orten eingesetzt zu werden (ergibt sich außerdem aus aus der Protokolldatenbank. Dort berichtete auch ein/e Bewerber/in, dass es nicht so gut ankam, dass er/sie nur Potsdam angegeben hatte).

Heißt "kam nicht so gut an", dass er/sie nicht genommen wurde oder nur, dass es kritisiert wurde?

Und wenn man in Berlin wohnt, darf man dann hier zum Amtsarzt oder muss man nach Brandenburg raus fahren?

Ich hatte nur zwei Wunschorte angegeben. Es war aber kein Problem und wurde auch nicht negativ ausgelegt. Man wurde dann gefragt, was wäre, wenn man seinen Wunschort nicht angibt, ob man da flexibel wäre. Da ich es bin, war es nicht das Problem. 

Ich wohne ebenfalls in Berlin und muss aber zum Amtsarzt ins Ministerium nach Potsdam. Ich denke, dass es auch etwas mit der Covid-19 Situation zu tun hat. 

Das mit dem Wunschort ist auch so eine Sache, da mir beim Vorstellungsgespräch auch mitgeteilt worden ist, dass man auch wenn man dem LG Potsdam erst einmal zugeordnet ist, dennoch auch mal in einen anderen Landgerichtsbezirk innerhalb der Probezeit versetzt werden kann, so wie der Bedarf ist, da man dem OLG untersteht und nicht dem LG. Es scheint - laut OLG - auch schon tatsächlich vorgekommen, dass jemand in Potsdam war und dann nach Neuruppin musste. Es wird sich dabei, m. E., wohl eher um eine Ausnahme handeln. 

Und ich denke, dass man in der Probezeit eh flexibel sein muss. Ich finde es auch gar nicht so schlimm. So sieht man auch noch einmal ein bisschen was von Deutschland :-D, auch wenn es nur Brandenburg ist. Der Spreewald ist dennoch schön.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#12
19.04.2021, 16:40
(19.04.2021, 16:10)Gaest*in schrieb:  
(19.04.2021, 16:03)Gast schrieb:  
(19.04.2021, 15:36)Gaest*in schrieb:  Man kann im Einstellungsfragebogen Wunschorte angeben, aber man sollte aus meiner Sicht möglichst Flexibiltät zeigen. Denn je nachdem, wo gerade gesucht wird, kann der Ortswunsch ggf. nicht berücksichtigt werden. Und am Ende entscheidet auch da die Notenverteilung der anderen Bewerber. Das Thema wird auch im Einstellungsgespräch angesprochen, also inwiefern man bereit ist, auch an anderen Orten eingesetzt zu werden (ergibt sich außerdem aus aus der Protokolldatenbank. Dort berichtete auch ein/e Bewerber/in, dass es nicht so gut ankam, dass er/sie nur Potsdam angegeben hatte).

Heißt "kam nicht so gut an", dass er/sie nicht genommen wurde oder nur, dass es kritisiert wurde?

Und wenn man in Berlin wohnt, darf man dann hier zum Amtsarzt oder muss man nach Brandenburg raus fahren?

Es wurde nur "kritisiert".

Untersuchung findet in Brandenburg statt.

Ich dachte immer, dass sich das nach dem Wohnort des Bewerbers richtet. Ich habe jedenfalls in dem Bundesland, in dem ich wohne die Untersuchung machen lassen und nicht in dem Bundesland, in dem ich in die Justiz eingestiegen bin.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#13
19.04.2021, 16:43
(19.04.2021, 16:40)Gast schrieb:  
(19.04.2021, 16:10)Gaest*in schrieb:  
(19.04.2021, 16:03)Gast schrieb:  
(19.04.2021, 15:36)Gaest*in schrieb:  Man kann im Einstellungsfragebogen Wunschorte angeben, aber man sollte aus meiner Sicht möglichst Flexibiltät zeigen. Denn je nachdem, wo gerade gesucht wird, kann der Ortswunsch ggf. nicht berücksichtigt werden. Und am Ende entscheidet auch da die Notenverteilung der anderen Bewerber. Das Thema wird auch im Einstellungsgespräch angesprochen, also inwiefern man bereit ist, auch an anderen Orten eingesetzt zu werden (ergibt sich außerdem aus aus der Protokolldatenbank. Dort berichtete auch ein/e Bewerber/in, dass es nicht so gut ankam, dass er/sie nur Potsdam angegeben hatte).

Heißt "kam nicht so gut an", dass er/sie nicht genommen wurde oder nur, dass es kritisiert wurde?

Und wenn man in Berlin wohnt, darf man dann hier zum Amtsarzt oder muss man nach Brandenburg raus fahren?

Es wurde nur "kritisiert".

Untersuchung findet in Brandenburg statt.

Ich dachte immer, dass sich das nach dem Wohnort des Bewerbers richtet. Ich habe jedenfalls in dem Bundesland, in dem ich wohne die Untersuchung machen lassen und nicht in dem Bundesland, in dem ich in die Justiz eingestiegen bin.

Normalerweise ist das wahrscheinlich auch so. Mir wurde erklärt, dass das wegen der Corona-Pandemie ausnahmsweise zentral beim MdJ in Bbg erfolgt.
Zitieren
Lala
Unregistered
 
#14
20.04.2021, 06:48
(19.04.2021, 16:20)Gast schrieb:  
(19.04.2021, 16:03)Gast schrieb:  
(19.04.2021, 15:36)Gaest*in schrieb:  Man kann im Einstellungsfragebogen Wunschorte angeben, aber man sollte aus meiner Sicht möglichst Flexibiltät zeigen. Denn je nachdem, wo gerade gesucht wird, kann der Ortswunsch ggf. nicht berücksichtigt werden. Und am Ende entscheidet auch da die Notenverteilung der anderen Bewerber. Das Thema wird auch im Einstellungsgespräch angesprochen, also inwiefern man bereit ist, auch an anderen Orten eingesetzt zu werden (ergibt sich außerdem aus aus der Protokolldatenbank. Dort berichtete auch ein/e Bewerber/in, dass es nicht so gut ankam, dass er/sie nur Potsdam angegeben hatte).

Heißt "kam nicht so gut an", dass er/sie nicht genommen wurde oder nur, dass es kritisiert wurde?

Und wenn man in Berlin wohnt, darf man dann hier zum Amtsarzt oder muss man nach Brandenburg raus fahren?

Ich hatte nur zwei Wunschorte angegeben. Es war aber kein Problem und wurde auch nicht negativ ausgelegt. Man wurde dann gefragt, was wäre, wenn man seinen Wunschort nicht angibt, ob man da flexibel wäre. Da ich es bin, war es nicht das Problem. 

Ich wohne ebenfalls in Berlin und muss aber zum Amtsarzt ins Ministerium nach Potsdam. Ich denke, dass es auch etwas mit der Covid-19 Situation zu tun hat. 

Das mit dem Wunschort ist auch so eine Sache, da mir beim Vorstellungsgespräch auch mitgeteilt worden ist, dass man auch wenn man dem LG Potsdam erst einmal zugeordnet ist, dennoch auch mal in einen anderen Landgerichtsbezirk innerhalb der Probezeit versetzt werden kann, so wie der Bedarf ist, da man dem OLG untersteht und nicht dem LG. Es scheint - laut OLG - auch schon tatsächlich vorgekommen, dass jemand in Potsdam war und dann nach Neuruppin musste. Es wird sich dabei, m. E., wohl eher um eine Ausnahme handeln. 

Und ich denke, dass man in der Probezeit eh flexibel sein muss. Ich finde es auch gar nicht so schlimm. So sieht man auch noch einmal ein bisschen was von Deutschland :-D, auch wenn es nur Brandenburg ist. Der Spreewald ist dennoch schön.

Die Auffassung, dass der „Einsatzort“ egal ist, wird sich ganz schnell ändern;-) Fahre erstmal 4-5x pro Woche jeden Tag über 200 km. Das ist nicht unrealistisch, wenn du in Berlin wohnst und nach Perleberg oder Schwedt musst... Die Fahrtstrecken sind eine ziemliche Belastung. Dazu kommt die fordernde Arbeit. Ich will euch euren Optimismus aber nicht nehmen, daher höre ich jetzt auf!
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#15
20.04.2021, 08:00
(20.04.2021, 06:48)Lala schrieb:  
(19.04.2021, 16:20)Gast schrieb:  
(19.04.2021, 16:03)Gast schrieb:  
(19.04.2021, 15:36)Gaest*in schrieb:  Man kann im Einstellungsfragebogen Wunschorte angeben, aber man sollte aus meiner Sicht möglichst Flexibiltät zeigen. Denn je nachdem, wo gerade gesucht wird, kann der Ortswunsch ggf. nicht berücksichtigt werden. Und am Ende entscheidet auch da die Notenverteilung der anderen Bewerber. Das Thema wird auch im Einstellungsgespräch angesprochen, also inwiefern man bereit ist, auch an anderen Orten eingesetzt zu werden (ergibt sich außerdem aus aus der Protokolldatenbank. Dort berichtete auch ein/e Bewerber/in, dass es nicht so gut ankam, dass er/sie nur Potsdam angegeben hatte).

Heißt "kam nicht so gut an", dass er/sie nicht genommen wurde oder nur, dass es kritisiert wurde?

Und wenn man in Berlin wohnt, darf man dann hier zum Amtsarzt oder muss man nach Brandenburg raus fahren?

Ich hatte nur zwei Wunschorte angegeben. Es war aber kein Problem und wurde auch nicht negativ ausgelegt. Man wurde dann gefragt, was wäre, wenn man seinen Wunschort nicht angibt, ob man da flexibel wäre. Da ich es bin, war es nicht das Problem. 

Ich wohne ebenfalls in Berlin und muss aber zum Amtsarzt ins Ministerium nach Potsdam. Ich denke, dass es auch etwas mit der Covid-19 Situation zu tun hat. 

Das mit dem Wunschort ist auch so eine Sache, da mir beim Vorstellungsgespräch auch mitgeteilt worden ist, dass man auch wenn man dem LG Potsdam erst einmal zugeordnet ist, dennoch auch mal in einen anderen Landgerichtsbezirk innerhalb der Probezeit versetzt werden kann, so wie der Bedarf ist, da man dem OLG untersteht und nicht dem LG. Es scheint - laut OLG - auch schon tatsächlich vorgekommen, dass jemand in Potsdam war und dann nach Neuruppin musste. Es wird sich dabei, m. E., wohl eher um eine Ausnahme handeln. 

Und ich denke, dass man in der Probezeit eh flexibel sein muss. Ich finde es auch gar nicht so schlimm. So sieht man auch noch einmal ein bisschen was von Deutschland :-D, auch wenn es nur Brandenburg ist. Der Spreewald ist dennoch schön.

Die Auffassung, dass der „Einsatzort“ egal ist, wird sich ganz schnell ändern;-) Fahre erstmal 4-5x pro Woche jeden Tag über 200 km. Das ist nicht unrealistisch, wenn du in Berlin wohnst und nach Perleberg oder Schwedt musst... Die Fahrtstrecken sind eine ziemliche Belastung. Dazu kommt die fordernde Arbeit. Ich will euch euren Optimismus aber nicht nehmen, daher höre ich jetzt auf!

Ich bin selber über Jahre schon gependelt (1,25 h bis 1,75 h pro Strecke), so dass ich mich ganz gut darauf einstellen kann. Ich sehe es auch so, dass man es auch hier nur auf eine begrenzte Zeit macht. Und wenn es jmd sehr stört, kann man sich ja immer noch ein kleines Zimmer nehmen und nicht jeden Tag heim fahren. Und wenn man sich für ein Flächenland entscheidet, ist dies einem auch bewusst. Da wird keiner hier blauäugig in die Sache gehen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#16
20.04.2021, 11:16
Mit welchen Noten (ggf. Berufserfahrung/Zusatzqualifikationen) in welchen LG-Bezirken seid Ihr zuletzt als Richter in Brandenburg eingestellt worden?
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#17
20.04.2021, 15:31
Und wie seid ihr in Brandenburg so it-mäßig fürs home office ausgestattet?
Zitieren
Günther
Unregistered
 
#18
21.04.2021, 13:06
(19.04.2021, 16:15)Gast schrieb:  
(19.04.2021, 13:36)Gaest*in schrieb:  Hi! Ich bin grad auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft in Bbg und somit genau in der gleichen Situation wie Du. Ich hatte bereits meinen Amtsarzttermin und wenn deiner Eignung was entgegen stehen würde, würdest Du das mE direkt von ihm erfahren. Ich wollte beim Ministerium noch einmal anrufen und erfragen, ob sie zeitnah Bescheid geben können, da ich ebenfalls einen Aufhebungsvertrag machen muss. Hat man sich Dir ggü irgendwie geäußert, ob es ein Problem ist, falls das mit dem Aufhebungsvertrag nicht klappen sollte?


Es freut mich, dass ich nicht alleine bin. Ich habe erst diesen Donnerstag den Termin vom Amtsarzt und Mittwoch habe ich den Richterwahlausschuss. Mir wurde jetzt gesagt, dass man danach nur eine E-Mail seines zugewiesenen Landgerichts bekommt, um einen Termin auszumachen, wann einem die Urkunde übergeben wird. Mehr Informationen bekommt man wohl nicht. Ich sollte dann einfach bei der Sachbearbeiterin im Justizministerium anrufen, von welcher ich die Einladung zum Amtsarzt bekommen habe. 

Es ist geplant, dass ich ab 01.06. eingestellt werden kann. Mein derzeitiger Arbeitgeber hat schon signalisiert, dass es mit dem Aufhebungsvertrag kein Problem sein wird, es halt nur - wenn möglich - einen Monat vorher schön wäre wegen der Abrechnungen etc.

Aber es scheint ja auf dem Weg zur StA ebenso zu laufen, wie bei der Richterlaufbahn. Was ich beruhigend finde, da man sich so gut austauschen kann. :-)

Wenn es heute mit der Ernennung fluppt, starte ich auch als Proberichter und ich wohne auch in Berlin.

Würde allerdings gerne etwas schieben, der 1. Juni wird etwas knapp bei mir.

Ich hatte als erste Prio Potsdam – wie wohl die meisten – und als zweite FFO angegeben und bin jetzt für FFO vorgesehen. 

Zufällig jmd auch in FFO am Start? Oder jmd von den Berliner Neulingen Lust auf Plausch & Bier zu treffen?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#19
21.04.2021, 17:13
(21.04.2021, 13:06)Günther schrieb:  
(19.04.2021, 16:15)Gast schrieb:  
(19.04.2021, 13:36)Gaest*in schrieb:  Hi! Ich bin grad auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft in Bbg und somit genau in der gleichen Situation wie Du. Ich hatte bereits meinen Amtsarzttermin und wenn deiner Eignung was entgegen stehen würde, würdest Du das mE direkt von ihm erfahren. Ich wollte beim Ministerium noch einmal anrufen und erfragen, ob sie zeitnah Bescheid geben können, da ich ebenfalls einen Aufhebungsvertrag machen muss. Hat man sich Dir ggü irgendwie geäußert, ob es ein Problem ist, falls das mit dem Aufhebungsvertrag nicht klappen sollte?


Es freut mich, dass ich nicht alleine bin. Ich habe erst diesen Donnerstag den Termin vom Amtsarzt und Mittwoch habe ich den Richterwahlausschuss. Mir wurde jetzt gesagt, dass man danach nur eine E-Mail seines zugewiesenen Landgerichts bekommt, um einen Termin auszumachen, wann einem die Urkunde übergeben wird. Mehr Informationen bekommt man wohl nicht. Ich sollte dann einfach bei der Sachbearbeiterin im Justizministerium anrufen, von welcher ich die Einladung zum Amtsarzt bekommen habe. 

Es ist geplant, dass ich ab 01.06. eingestellt werden kann. Mein derzeitiger Arbeitgeber hat schon signalisiert, dass es mit dem Aufhebungsvertrag kein Problem sein wird, es halt nur - wenn möglich - einen Monat vorher schön wäre wegen der Abrechnungen etc.

Aber es scheint ja auf dem Weg zur StA ebenso zu laufen, wie bei der Richterlaufbahn. Was ich beruhigend finde, da man sich so gut austauschen kann. :-)

Wenn es heute mit der Ernennung fluppt, starte ich auch als Proberichter und ich wohne auch in Berlin.

Würde allerdings gerne etwas schieben, der 1. Juni wird etwas knapp bei mir.

Ich hatte als erste Prio Potsdam – wie wohl die meisten – und als zweite FFO angegeben und bin jetzt für FFO vorgesehen. 

Zufällig jmd auch in FFO am Start? Oder jmd von den Berliner Neulingen Lust auf Plausch & Bier zu treffen?


Hattest du den Amtsarzt schon? Bei mir tagt heute auch der Richterwahlausschuss, aber ich habe erst morgen den Amtsarzt. 
Ich würde dann aber auch am 01.06. starten. Daher wäre es halt auch echt gut, zeitnah zu wissen, ob Amtsarzt ok ist und der Richterwahlausschuss zugestimmt hat.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#20
22.04.2021, 10:05
(21.04.2021, 17:13)Gast schrieb:  
(21.04.2021, 13:06)Günther schrieb:  
(19.04.2021, 16:15)Gast schrieb:  
(19.04.2021, 13:36)Gaest*in schrieb:  Hi! Ich bin grad auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft in Bbg und somit genau in der gleichen Situation wie Du. Ich hatte bereits meinen Amtsarzttermin und wenn deiner Eignung was entgegen stehen würde, würdest Du das mE direkt von ihm erfahren. Ich wollte beim Ministerium noch einmal anrufen und erfragen, ob sie zeitnah Bescheid geben können, da ich ebenfalls einen Aufhebungsvertrag machen muss. Hat man sich Dir ggü irgendwie geäußert, ob es ein Problem ist, falls das mit dem Aufhebungsvertrag nicht klappen sollte?


Es freut mich, dass ich nicht alleine bin. Ich habe erst diesen Donnerstag den Termin vom Amtsarzt und Mittwoch habe ich den Richterwahlausschuss. Mir wurde jetzt gesagt, dass man danach nur eine E-Mail seines zugewiesenen Landgerichts bekommt, um einen Termin auszumachen, wann einem die Urkunde übergeben wird. Mehr Informationen bekommt man wohl nicht. Ich sollte dann einfach bei der Sachbearbeiterin im Justizministerium anrufen, von welcher ich die Einladung zum Amtsarzt bekommen habe. 

Es ist geplant, dass ich ab 01.06. eingestellt werden kann. Mein derzeitiger Arbeitgeber hat schon signalisiert, dass es mit dem Aufhebungsvertrag kein Problem sein wird, es halt nur - wenn möglich - einen Monat vorher schön wäre wegen der Abrechnungen etc.

Aber es scheint ja auf dem Weg zur StA ebenso zu laufen, wie bei der Richterlaufbahn. Was ich beruhigend finde, da man sich so gut austauschen kann. :-)

Wenn es heute mit der Ernennung fluppt, starte ich auch als Proberichter und ich wohne auch in Berlin.

Würde allerdings gerne etwas schieben, der 1. Juni wird etwas knapp bei mir.

Ich hatte als erste Prio Potsdam – wie wohl die meisten – und als zweite FFO angegeben und bin jetzt für FFO vorgesehen. 

Zufällig jmd auch in FFO am Start? Oder jmd von den Berliner Neulingen Lust auf Plausch & Bier zu treffen?


Hattest du den Amtsarzt schon? Bei mir tagt heute auch der Richterwahlausschuss, aber ich habe erst morgen den Amtsarzt. 
Ich würde dann aber auch am 01.06. starten. Daher wäre es halt auch echt gut, zeitnah zu wissen, ob Amtsarzt ok ist und der Richterwahlausschuss zugestimmt hat.

Ich musste meinen Amtsarzttermin absagen, weil ich mich mit Corona angesteckt hatte. Jetzt warte ich darauf, einen neuen Termin zu bekommen ?

Von daher habe ich auch keine Erfahrungswerte zur Dauer der Rückmeldung.

Bin auch gespannt, wann man etwas über den RWA hört – bisher hab ich keine Benachrichtigung.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3 4 5 6 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus