15.03.2021, 23:20
(15.03.2021, 21:00)Gast schrieb: Was waren denn die Gründe, wenn es einem nahegelegt wird, doch lieber freiwillig zu gehen.
Ich kann für SH nur sagen, dass mir kein Fall bekannt ist. Müssen schon die Ausnahmen sein.
Mein Richter aus dem Ref erzählte, dass eine junge Richterin auch nach einem Jahr noch überfordert wirkte. Die Protokolle seien durcheinander gewesen und ihre Verhandlungen wohl auch nicht so toll. Wenn man nach einem Jahr immer noch nicht gut zurecht kommt und die Zahlen überhaupt nicht stimmen, kann man schon mal nahelegen ob nicht ein anderer Job passender ist.
15.03.2021, 23:32
Mein Eindruck als Proberichter: es zählen 3 Dinge:
1. Erledigungen
2. Erledigungen
3. Erledigungen.
1. Erledigungen
2. Erledigungen
3. Erledigungen.
15.03.2021, 23:40
(15.03.2021, 23:32)Xoxoxo schrieb: Mein Eindruck als Proberichter: es zählen 3 Dinge:
1. Erledigungen
2. Erledigungen
3. Erledigungen.
Fehlende Erledigungen sind idR auch symptomatisch für generelle überforderung und ungeeignetheit. Das heißt idR schlicht, dass man nicht gut erkennt, worauf es in den Fällen ankommt und wie man sie auch mal durch kurze Hinweise beendet. Vom SG kenne ich da durchaus Fälle von welchen, bei denen es zumindest länger gedauert hat, bis nicht mehr jeder Fall in ihren Köpfen mehrere BSG würdige Probleme aufwies.
16.03.2021, 20:47
Bei uns (StA in NRW) ist einer nach ca. 2 Jahren verabschiedet worden. Die genauen Gründe kennen natürlich nur er und die Verantwortlichen. Aber er hatte sich wohl schlichtweg ein paar gröbere Fehler geleistet und dann hat man sich auf ihn "eingeschossen" und Gründe gesucht. Und dann findet man bei jedem was.
16.03.2021, 22:54
Zumindest nach den ersten zwei Beurteilungen muss doch schon ein sehr hoher Begründungsaufwand seitens des Präsidenten getrieben werden, dass ein Proberichter nun auf einmal voraussichtlich nicht mehr geeignet sein wird, wenn man Straftaten mal ausklammert.
17.03.2021, 18:25
Mir sind zwei Fälle bekannt (HH und NRW), in denen es nicht so rund lief. In dem einen Fall kam es nach gut 1.5 Jahren bei der StA zu dem bereits angesprochenen "vllt. sollten sich unsere Wege lieber trennen"-Gespräch (Begr.: mit Blick auf Auftreten in den Sitzungsvertretungen und zu einem geringeren Teil wohl auch Erledigungen/Begr. der Entscheidungen). In dem anderen Fall kam es zu einer Verlängerung der Proberichterzeit nach Stationswechsel wegen bemängelter Fachkenntnisse in einer Fachsäule.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
09.04.2021, 11:47
(16.03.2021, 22:54)Gast schrieb: Zumindest nach den ersten zwei Beurteilungen muss doch schon ein sehr hoher Begründungsaufwand seitens des Präsidenten getrieben werden, dass ein Proberichter nun auf einmal voraussichtlich nicht mehr geeignet sein wird, wenn man Straftaten mal ausklammert.
Ist man als Richter auf Probe bei Verurteilung wegen eines Vergehens eigentlich auch direkt raus? oder kommts da auf Art des Delikts, sonstige Vorstrafen oder was weiß ich an?
09.04.2021, 18:39
(09.04.2021, 11:47)Gast schrieb:(16.03.2021, 22:54)Gast schrieb: Zumindest nach den ersten zwei Beurteilungen muss doch schon ein sehr hoher Begründungsaufwand seitens des Präsidenten getrieben werden, dass ein Proberichter nun auf einmal voraussichtlich nicht mehr geeignet sein wird, wenn man Straftaten mal ausklammert.
Ist man als Richter auf Probe bei Verurteilung wegen eines Vergehens eigentlich auch direkt raus? oder kommts da auf Art des Delikts, sonstige Vorstrafen oder was weiß ich an?
Naja, auch Owis können dazu führen, dass man nicht auf Lebenszeit ernannt wird. Das sollte deine Frage beantworten. Also es wurden schon Polizisten nicht auf Lebenszeit ernannt, weil sie in der probezeit recht erhebliche Verkehrs owi begangen haben (idr mehrere)
09.04.2021, 18:44
(16.03.2021, 22:54)Gast schrieb: Zumindest nach den ersten zwei Beurteilungen muss doch schon ein sehr hoher Begründungsaufwand seitens des Präsidenten getrieben werden, dass ein Proberichter nun auf einmal voraussichtlich nicht mehr geeignet sein wird, wenn man Straftaten mal ausklammert.
Irgendeine Quelle dafür? Gibt genug Urteile, die anderes sagen. Ansonsten wäre ja auch eine dreijährige bis fünfjährige Probezeit überflüssig.
09.04.2021, 19:22
(09.04.2021, 18:44)Gast schrieb:(16.03.2021, 22:54)Gast schrieb: Zumindest nach den ersten zwei Beurteilungen muss doch schon ein sehr hoher Begründungsaufwand seitens des Präsidenten getrieben werden, dass ein Proberichter nun auf einmal voraussichtlich nicht mehr geeignet sein wird, wenn man Straftaten mal ausklammert.
Irgendeine Quelle dafür? Gibt genug Urteile, die anderes sagen. Ansonsten wäre ja auch eine dreijährige bis fünfjährige Probezeit überflüssig.
Aus 22 II DRiG folgt schon, dass eine Entlassung nach dem 24ten Monat schwieriger wird.