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Abrechnen gegenüber Familie
Gast
Unregistered
 
#11
04.02.2021, 23:06
(04.02.2021, 23:03)Gast schrieb:  
(04.02.2021, 22:53)Gast schrieb:  Sei ein artiges Kind und ehre deine Eltern. Bringe keine Schande über die Familie und sei nicht geldgierig. Sie haben dir auch nicht in Rechnung gestellt, dass sie dich aufgezogen haben

Hat man ihn gefragt? War ja ihre Pflicht nachdem sie sich nicht zurückhalten konnten


Sie hätten ihn ja auch zur Adoption freigeben können...also von Pflicht kann wohl keine Rede sein
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Einsisjawommakla...
Unregistered
 
#12
04.02.2021, 23:07
... Papa und Mama haben’s ja!!
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Gast
Unregistered
 
#13
04.02.2021, 23:10
Kannst ja mal Gegenrechnen ob bei der Erbschaftssteuer oder der Umsatz und Einkommensteuer mehr für dich übrig bleibt
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Gast
Unregistered
 
#14
04.02.2021, 23:11
(04.02.2021, 22:47)Gast schrieb:  Sollte man moralische Bedenken haben, wenn man für die Eltern ein erhebliches finanzielles Problem gelöst hat und das Ganze dann abrechnet. Und für einen selbst waren das Ganze keine 10h Arbeit.


RVG Gebühren sind fast 7500€ Zzgl. mwst.

Vielleicht bei der Gegenseite abrechnen?
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Gast
Unregistered
 
#15
04.02.2021, 23:38
Und vergiss auf keinen Fall die Auslagenpauschale!
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Gast
Unregistered
 
#16
04.02.2021, 23:43
Es gilt der Rechtsgedankenaus § 1619 BGB. Deine Erziehung ist ja offenbar noch nicht abgeschlossen. Demnach hast du gar leinen Vergütungsanspruch.
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Gast
Unregistered
 
#17
05.02.2021, 00:23
Vielleicht bei der Gegenseite abrechnen?
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Gast
Unregistered
 
#18
05.02.2021, 01:17
keine honorarvereinbarung über 10.000 pauschal geschlossen?

etwas cringe, brudi
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Gast
Unregistered
 
#19
05.02.2021, 01:35
Würde ich nicht abrechnen. Was meinst du was du deine Eltern bisher gekostet hast?
Ich vertrete auch Verwandte umsonst.
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Gast
Unregistered
 
#20
05.02.2021, 01:37
Als nächstes kommt dann ne Rechnung von deinen Eltern, was du an Unterhalt und Verpflegung so gekostet hast bisher.  LolLolLol
Dann rechnen sie damit auf.
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