18.12.2020, 20:28
also bitte du kannst doch nicht erwarten, dass sie die Webseite alle 15 Jahre updaten. Wo kommen wir denn da hin?!?!
18.12.2020, 22:26
Ich weiß wirklich nicht was daran "irreführend" sein soll. Irreführend kann es doch nur sein, wenn dadurch bei jemandem ein Irrtum hervorgerufen wird. Und wenn jemand von einer Universität den Titel "Diplom-Jurist" verliehen bekommen hat, darf die Person den führen. Es wird also keinerlei Irrtum hervorgerufen, denn die behauptete Qualifikation liegt ja vor. Und den Diplom-Juristen vergeben ja tatsächlich nicht mal alle Unis Das ist also doch ein Unterscheidungsmerkmal, ein Titel den nicht jeder hat.
Genauso darf sich jeder Strafverteidiger nennen, der mal irgendwann irgendwo einmal in einem Strafverfahren verteidigt hat.
Auf einem anderen Blatt steht natürlich die Frage, ob man sich die Peinlichkeit gegenüber den Kolleginnen und Kollegen und der Justiz geben will. Muss dann jeder für sich selber abwägen, was für einen da höher wiegt. Ich führe keinen der Titel, weil für mich die Peinlichkeit überwiegt, aber wenn ich als Einzelkämpfer dringend auf Mandate angewiesen wäre, würde ich mir das groß auf die Homepage schreiben. Jura ist halt ein Geschäft...
Genauso darf sich jeder Strafverteidiger nennen, der mal irgendwann irgendwo einmal in einem Strafverfahren verteidigt hat.
Auf einem anderen Blatt steht natürlich die Frage, ob man sich die Peinlichkeit gegenüber den Kolleginnen und Kollegen und der Justiz geben will. Muss dann jeder für sich selber abwägen, was für einen da höher wiegt. Ich führe keinen der Titel, weil für mich die Peinlichkeit überwiegt, aber wenn ich als Einzelkämpfer dringend auf Mandate angewiesen wäre, würde ich mir das groß auf die Homepage schreiben. Jura ist halt ein Geschäft...
18.12.2020, 22:32
deswegen steht in meiner Signatur auch "Abiturient". Dann weiß jeder, dass ich Abitur habe. Kommt beim Mandanten gut an
18.12.2020, 22:33
es ist irreführend, weil ein extra Abschluss suggeriert wird, den sowieso jeder hat. So wie Master Absolventen nicht mehr ihren Bachelor nennen, weil der absorbiert wird. Die Anwaltszulassung absorbiert den Dipl. Jur und Assessor. Einfach peinlich das zu nennen.
18.12.2020, 22:37
Werbung mit Selbstverständlichkeiten lautet das Stichwort. Ist irreführend und somit rechtswidrig.
18.12.2020, 22:39
Empfehlung fürs Gymnasium und die Gesamtschule.
18.12.2020, 22:54
Würdet ihr staatlich anerkannter Fremdsprachenkorrespondent noch unter Ass. jur. und Dipl.-Jur. anführen? Zur Not kann man in der GK dann noch im Sekretariat arbeiten, wenn die Noten nicht stimmen.
18.12.2020, 23:00
18.12.2020, 23:04
(18.12.2020, 22:37)Gast schrieb: Werbung mit Selbstverständlichkeiten lautet das Stichwort. Ist irreführend und somit rechtswidrig.Das Diplom ist aber keine Selbstverständlichkeit, weil der Titel eben nur an manchen Unis verliehen wird. Er ist auch nicht Voraussetzung für die Rechtsanwaltschaft, sondern lediglich die Erste Prüfung. Dass in aller Regel die Voraussetzungen für die Verleihung (nahezu) identisch sind, dürfte keine Rolle spielen. Es ist nicht selbstverständlich, dass der Anwalt diesen Titel hat. Merkt man schon am Umkehrschluss: Wenn Du ihn führst, obwohl Du ihn nicht hast, erfüllst Du die Tatbestandsvoraussetzungen des § 132a StGB. Da spielt es gar keine Rolle, ob Du den Titel an einer anderen Uni gekriegt hättest. Von daher ist Werbung mit Selbstverständlichkeiten zwar ein ganz witziges Stichwort, hier aber leider das falsche.
18.12.2020, 23:30
(18.12.2020, 23:04)Gast schrieb: Das Diplom ist aber keine Selbstverständlichkeit, weil der Titel eben nur an manchen Unis verliehen wird. Er ist auch nicht Voraussetzung für die Rechtsanwaltschaft, sondern lediglich die Erste Prüfung.
"Diplom" = ich habe Jura studiert = Selbstverständlichkeit
Der gemeine Leser könnte das aber anders verstehen. Irreführung.