09.11.2020, 18:56
Also in der GK brauche ich den Stoff des ersten Examens mehr als den des 2. Prozessrecht ist hier (ÖRecht) gleich Null.
09.11.2020, 19:05
(09.11.2020, 12:55)Gast schrieb: Ich habe im zweiten Examen gut abgeschnitten, halte diese Prüfungsform aber für den letzten Quatsch. Das erste Examen ist allgemein recht gut geeignet, um klassische juristische Fähigkeiten abzuprüfen, nämlich die Arbeit am Gesetz und das Bearbeiten unbekannter Fälle.
Das zweite Examen ist dagegen weitgehend ungeeignet, um sinnvoll relevante Fähigkeiten der Kandidaten abzuprüfen:
- zunächst ist es relativ sinnbefreit, die Praxistauglichkeit in einer erneuten Theorieprüfung überprüfen zu wollen. Beim Berufseinstieg muss man ohnehin vieles von Grund auf lernen, warum also nicht auch einige prozessuale Besonderheiten, die im zweiten Examen abgefragt werden
- das Klausurlösen hat oft wenig mit juristischem Handwerkszeug zu tun. So ist das richtige Ergebnis mit der "richtigen" (heißt Rechtsprechung) Begründung oft wichtiger als ein guter Umgang mit dem juristischen Handwerkszeug
- diese Bedeutung des "richtigen" Ergebnisses spiegelt sich zwar auf den ersten Blick in der Praxis wieder; dort hat man aber ohnehin Zugriff auf alle veröffentlichen Urteile. Es kommt also gerade nicht darauf an, das "Rechtsprechungs-Ergebnis" auswendig zu kennen.
- Formalien auswendig können zu müssen, ist Unsinn. Es gibt hierzu unzählige Handbücher und Vorlagen, die man sowieso binnen weniger Monate als Anwalt oder Richter kennenlernt. Warum man es zuvor auswendig lernen muss, erschließt sich mir nicht.
- der Erfolg im Examen hängt abgesehen von dem richtigen Ergebnis und einer ordentlichen Begründung zu einem Großteil von weichen Faktoren ab, die nichts mit dem juristischen Können zu tun haben: Formulieren wie die Rechtsprechung; Abschreiben von langen Definitionen und Obersätzen aus dem Kommentar
- das Examen ist zu weiten Teilen unglaublich stumpfsinnig. So muss man in der Vorbereitung unzählige sinnlose Formalien auswendig lernen und in den Klausuren selbst bis zum Erbrechen ganz viele Sachverhaltsinformationen und Anträge schlicht abschreiben.
- zu einem gewissen Teil wird auch nur dasselbe erneut abgeprüft, was man schon für das 1. Examen können muss.
Das einzige, was im 2. Examen einigermaßen sinnvoll ist, sind ein paar prozessuale und taktische Grundlagen (Kenntnis von einigen grundlegenden Tenorierungen, die Bedeutung von § 296 ZPO usw., Möglichkeiten eines Anwalts: Streitverkündung usw.). All das könnte man aber auch in einer schlichten mündlichen Prüfung oder multiple choice oder Lückentextprüfung, sogar ohne Note (nur Bestehenserfordernis) abprüfen oder sich sogar darauf verlassen, dass man es schon in den Stationen oder im Beruf lernen wird.
Das zweite Examen ist dagegen ziemlicher Unsinn.
You made my day. Endlich bringt es mal jemand so schön auf den Punkt. Das 2. Examen ist keine juristische Leistung...
09.11.2020, 20:27
Beide Examen sollten abgeschafft werden !
09.11.2020, 21:15
(09.11.2020, 18:56)Gast schrieb: Also in der GK brauche ich den Stoff des ersten Examens mehr als den des 2. Prozessrecht ist hier (ÖRecht) gleich Null.
off-topic: interessiere mich för Örecht in der GK. kann man, wenn man will, das auch mit prozessualem Einschlag machen? würde mich nämlich schon sehr interessieren. gibt es da bestimmte Kanzleien, die da "prozesslastiger" sind, oder bestimmte Teilgebiete? oder "sucht" sich da einfach jeder Partner so ein Aufgabengebiet.
Also irgendwer scheint ja durchaus auch Prozessrecht zu können. Siehe die ganzen Klagen gegen Corona-Verordnungen durch große Handelsunternehmen. Und Redeker zB scheint regeölmäßig die Bundesrgeierung etc. zu vertreten (wäre aber nicht unbedingt das, was ich will).
09.11.2020, 21:33
(09.11.2020, 12:55)Gast schrieb: Ich habe im zweiten Examen gut abgeschnitten, halte diese Prüfungsform aber für den letzten Quatsch. Das erste Examen ist allgemein recht gut geeignet, um klassische juristische Fähigkeiten abzuprüfen, nämlich die Arbeit am Gesetz und das Bearbeiten unbekannter Fälle.
Das zweite Examen ist dagegen weitgehend ungeeignet, um sinnvoll relevante Fähigkeiten der Kandidaten abzuprüfen:
- zunächst ist es relativ sinnbefreit, die Praxistauglichkeit in einer erneuten Theorieprüfung überprüfen zu wollen. Beim Berufseinstieg muss man ohnehin vieles von Grund auf lernen, warum also nicht auch einige prozessuale Besonderheiten, die im zweiten Examen abgefragt werden
- das Klausurlösen hat oft wenig mit juristischem Handwerkszeug zu tun. So ist das richtige Ergebnis mit der "richtigen" (heißt Rechtsprechung) Begründung oft wichtiger als ein guter Umgang mit dem juristischen Handwerkszeug
- diese Bedeutung des "richtigen" Ergebnisses spiegelt sich zwar auf den ersten Blick in der Praxis wieder; dort hat man aber ohnehin Zugriff auf alle veröffentlichen Urteile. Es kommt also gerade nicht darauf an, das "Rechtsprechungs-Ergebnis" auswendig zu kennen.
- Formalien auswendig können zu müssen, ist Unsinn. Es gibt hierzu unzählige Handbücher und Vorlagen, die man sowieso binnen weniger Monate als Anwalt oder Richter kennenlernt. Warum man es zuvor auswendig lernen muss, erschließt sich mir nicht.
- der Erfolg im Examen hängt abgesehen von dem richtigen Ergebnis und einer ordentlichen Begründung zu einem Großteil von weichen Faktoren ab, die nichts mit dem juristischen Können zu tun haben: Formulieren wie die Rechtsprechung; Abschreiben von langen Definitionen und Obersätzen aus dem Kommentar
- das Examen ist zu weiten Teilen unglaublich stumpfsinnig. So muss man in der Vorbereitung unzählige sinnlose Formalien auswendig lernen und in den Klausuren selbst bis zum Erbrechen ganz viele Sachverhaltsinformationen und Anträge schlicht abschreiben.
- zu einem gewissen Teil wird auch nur dasselbe erneut abgeprüft, was man schon für das 1. Examen können muss.
Das einzige, was im 2. Examen einigermaßen sinnvoll ist, sind ein paar prozessuale und taktische Grundlagen (Kenntnis von einigen grundlegenden Tenorierungen, die Bedeutung von § 296 ZPO usw., Möglichkeiten eines Anwalts: Streitverkündung usw.). All das könnte man aber auch in einer schlichten mündlichen Prüfung oder multiple choice oder Lückentextprüfung, sogar ohne Note (nur Bestehenserfordernis) abprüfen oder sich sogar darauf verlassen, dass man es schon in den Stationen oder im Beruf lernen wird.
Das zweite Examen ist dagegen ziemlicher Unsinn.
Sehe ich ganz genau so
10.11.2020, 00:31
(09.11.2020, 21:33)Gast schrieb:(09.11.2020, 12:55)Gast schrieb: Ich habe im zweiten Examen gut abgeschnitten, halte diese Prüfungsform aber für den letzten Quatsch. Das erste Examen ist allgemein recht gut geeignet, um klassische juristische Fähigkeiten abzuprüfen, nämlich die Arbeit am Gesetz und das Bearbeiten unbekannter Fälle.
Das zweite Examen ist dagegen weitgehend ungeeignet, um sinnvoll relevante Fähigkeiten der Kandidaten abzuprüfen:
- zunächst ist es relativ sinnbefreit, die Praxistauglichkeit in einer erneuten Theorieprüfung überprüfen zu wollen. Beim Berufseinstieg muss man ohnehin vieles von Grund auf lernen, warum also nicht auch einige prozessuale Besonderheiten, die im zweiten Examen abgefragt werden
- das Klausurlösen hat oft wenig mit juristischem Handwerkszeug zu tun. So ist das richtige Ergebnis mit der "richtigen" (heißt Rechtsprechung) Begründung oft wichtiger als ein guter Umgang mit dem juristischen Handwerkszeug
- diese Bedeutung des "richtigen" Ergebnisses spiegelt sich zwar auf den ersten Blick in der Praxis wieder; dort hat man aber ohnehin Zugriff auf alle veröffentlichen Urteile. Es kommt also gerade nicht darauf an, das "Rechtsprechungs-Ergebnis" auswendig zu kennen.
- Formalien auswendig können zu müssen, ist Unsinn. Es gibt hierzu unzählige Handbücher und Vorlagen, die man sowieso binnen weniger Monate als Anwalt oder Richter kennenlernt. Warum man es zuvor auswendig lernen muss, erschließt sich mir nicht.
- der Erfolg im Examen hängt abgesehen von dem richtigen Ergebnis und einer ordentlichen Begründung zu einem Großteil von weichen Faktoren ab, die nichts mit dem juristischen Können zu tun haben: Formulieren wie die Rechtsprechung; Abschreiben von langen Definitionen und Obersätzen aus dem Kommentar
- das Examen ist zu weiten Teilen unglaublich stumpfsinnig. So muss man in der Vorbereitung unzählige sinnlose Formalien auswendig lernen und in den Klausuren selbst bis zum Erbrechen ganz viele Sachverhaltsinformationen und Anträge schlicht abschreiben.
- zu einem gewissen Teil wird auch nur dasselbe erneut abgeprüft, was man schon für das 1. Examen können muss.
Das einzige, was im 2. Examen einigermaßen sinnvoll ist, sind ein paar prozessuale und taktische Grundlagen (Kenntnis von einigen grundlegenden Tenorierungen, die Bedeutung von § 296 ZPO usw., Möglichkeiten eines Anwalts: Streitverkündung usw.). All das könnte man aber auch in einer schlichten mündlichen Prüfung oder multiple choice oder Lückentextprüfung, sogar ohne Note (nur Bestehenserfordernis) abprüfen oder sich sogar darauf verlassen, dass man es schon in den Stationen oder im Beruf lernen wird.
Das zweite Examen ist dagegen ziemlicher Unsinn.
Sehe ich ganz genau so
Das zweite Examen ist eine Verschwendung öffentlicher Gelder! Alleine die AG's...
10.11.2020, 12:09
Ja, in der Form ist das 2. Examen quatsch. In der Praxis hast du eigentlich immer was völlig unbekanntes was du mit Handwerkszeug auslegst. Was eine Aussage über deine Fähigkeiten ermöglichen sollte, sollten ja die Stationszeugnisse sein.
Und in der Masse ist es einfach Wiederholung des Stoffes aus der 1. Prüfung nur in etwas anderer Form
Und in der Masse ist es einfach Wiederholung des Stoffes aus der 1. Prüfung nur in etwas anderer Form
10.11.2020, 14:22
Im 2. Examen muss man Sachverhalt erfassen, sortieren, rechtlich einordnen.
Im 1. Examen lernt man Definitionen und Meinungsstreitigkeiten auswendig, betet die entsprechend der "buzzwords" im Klausurentext runter und bekommt dafür eine gute Note.
Es wundert nicht, dass viele Kandidaten im 2. Examen schlechter abschneiden, als im Ersten. Denn im 2. kommt man mit der Auswendiglernerei nicht mehr so weit.
Und nein - man kann mit juristischem Handwerkszeug nicht herleiten, was in welchem Zusammenhang ein gefährliches Werkzeug oder gar eine Waffe ist.
Im 1. Examen lernt man Definitionen und Meinungsstreitigkeiten auswendig, betet die entsprechend der "buzzwords" im Klausurentext runter und bekommt dafür eine gute Note.
Es wundert nicht, dass viele Kandidaten im 2. Examen schlechter abschneiden, als im Ersten. Denn im 2. kommt man mit der Auswendiglernerei nicht mehr so weit.
Und nein - man kann mit juristischem Handwerkszeug nicht herleiten, was in welchem Zusammenhang ein gefährliches Werkzeug oder gar eine Waffe ist.
10.11.2020, 14:26
Naja, Form, Aufbau, Tenorierung stellen schon einen relevanten Teil der Leistung (inbes. für den Eindruck) dar und das ist ja wohl nur auswendiglernen.
10.11.2020, 14:30
Mal wieder ein Thread in dem jeder das Examen runterredet, in dem er schlechter war? :D


