• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Nachprüfungsverfahren und Klage in Bayern
« 1 2
Antworten

 
Nachprüfungsverfahren und Klage in Bayern
Gast
Unregistered
 
#11
02.11.2020, 16:57
(02.11.2020, 16:39)Gast schrieb:  Der Korrektor hat immer recht.
Wenn du das nötige Kleingeld hast, kannst du es ja versuchen mit anwaltlicher Beratung, Klage etc.
Widerspruch ohne Anwalt ist aber kostengünstiger. Nur viel bringen wird es nicht. Verbesserung um 0,5 schon gar nicht. Ich würde mir den Stress sparen.



Das eine pauschalisierende Aussage. Es hängt einfach am Sachverhalt, ob aussichtsreich oder nicht.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#12
02.11.2020, 17:49
Selbst wenn die Korrekturen widersprüchlich sind, das sind sie oft und bei vielen bringt der Widerspruch eben nichts. Erfolgsquote niedrig.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#13
02.11.2020, 18:05
(01.11.2020, 21:18)Gast X schrieb:  Hat jemand Erfahrung mit dem Nachprüfungsverfahren bzw. Klageverfahren in Bayern gegen den Prüfungsbescheid? Und zwar bin ich jetzt bei 7 Punkten gelandet im zweiten nach Verbesserungsversuch, bräuchte aber um irgendwann mal bei der Justiz eine Chance zu haben mindestens mal 7,5 Punkte. Kennt jemand überhaupt einen bei dem das mal funktioniert hat? Bzw, gibt es Statistiken dazu die man einsehen kann zur Erfolgsquote?
Mit 7,5 hattest Du schon vor Corona im Prinzip keine Chance. Inzwischen ist fast überall VB bzw. nahe dran und das wird sich auf absehbare Zeit auch nicht ändern. Vor allem wird die Justiz die Situation ausnutzen und möglichst viele Stellen besetzen, sodass für die in einigen Jahren einsetzende Pensionierungswelle vorgesorgt ist und dann nur noch wenig nachbesetzt werden muss.

In vielen Bundesländern z.B. Bremen hat man schon so viele junge Richter/StA eingestellt, dass da im Prinzip kein Bedarf mehr ist. Und für die einzelnen Posten, die man dann in ein paar Jahren neu besetzen muss, reicht es auch, wenn in ein paar Jahren nach Corona der Bewerberandrang, insbesondere der mit guten Noten, wieder deutlich zurückgegangen ist. Es gab und gibt so viele im 8-8,5 Bereich, die zur Justiz woll(t)en - und die ohnehin schon nur 2. Wahl sind - dass die Justiz nicht in Verlegenheit geraten wird, irgendwelche Bewerber mit knapp 7,5 Punkten zu laden. Das passiert selbst im Saarland nicht. Die brauchen zwar auch nur 0-3 Leute pro Jahr, aber selbst die dortigen Bewerber sind alle über 7,5, so dass dort niemand mit dieser formellen Mindestanforderung berücksichtigt werden muss.

Im Hinblick auf die geringen Aussichten Deines Unterfangens und die noch geringeren Chancen, mit 7,5 mal in der Justiz zu landen, solltest Du Dir das Geld und die Nerven sparen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#14
02.11.2020, 18:10
Wenn schon Justiz, dann Amtsanwalt (E/A12) oder Rechtspfleger (E/A10). Dafür reichen deine Noten. Willkommen im Club der Berufsaussichten von 2 x a. 
Dann doch lieber freie Wirtschaft...
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus