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Referendariat Hessen - Verbeamtung Pflicht?
Gast 456
Unregistered
 
#11
10.10.2020, 18:22
(10.10.2020, 16:25)Normenlesen schrieb:  
(10.10.2020, 13:57)Gast 456 schrieb:  
(10.10.2020, 11:44)Normenlesen schrieb:  Schade, dass mein erster Kommentar gelöscht wurde, offensichtlich fällt dieses Forum nicht in den Anwendungsbereich der Meinungsfreiheit.

Ich meine, wer zu faul ist, sich eine Frage durch das Lesen des Gesetzes selbst zu beantworten, sondern möchte, dass andere die Arbeit für ihn machen, der dürfte mit dieser Haltung im Examen Schwierigkeiten bekommen.

Zur Sache: Aus dem Gesetz ergibt sich eindeutig, dass nur dann der Weg in das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis offen steht,  wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, etwa bei Nicht-EU-Bürgern.


Kein Wunder, dass viele über (angehende) Juristen denken, dass für das Studium Unfreundlichkeit Grundvoraussetzung ist. 

Manchmal steht jemand auf einen verdammt langen Schlauch oder möchte sich vergewissern, dass er/sie es richtig verstanden hat. Das hat nichts mit Faulheit zu tun. Ein Forum dient dazu Fragen zu stellen, sich gegenseitig zu helfen und sich über ein Thema auszutauschen. Und dein erster Kommentar war einfach deplatziert. Mein Tipp für dich. Im Leben kommt man mit Freundlichkeit weiter :heart:

An den Threadersteller: "Normenlesen" hat recht damit, dass nur in bestimmten Ausnahmefällen eine Verbeamtung nicht in Frage kommt.


Und „deplatziert“ ist bekanntlich die Schranke der Meinungsfreiheit, ab derer man sich mit einer unbequemen, pointiert vorgetragenen Meinung nicht mehr auseinandersetzen muss, sondern sie einfach löschen kann. Gnade uns Gott, dass einer von euch beiden mal Strafrichter wird und Angeklagte wegen deplatzierter Äußerungen von euch abgeurteilt werden müssen und ihr dann zeigen könnt, wie ihr hier geübt habt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Krasse Veranstaltung hier.

Zur Sache zurück: Falls es Vorerkrankungen gibt, es gibt die sog. Öffnungsaktion für Beamtenanwärter, an der viele PKV teilnehmen: Kontrahierungszwang, keine Ausschlüsse und maximal 30 % Zuschlag.

:finna:
Oh je, oh je. Vielleicht sollest du einfach weniger Äpfel mit Birnen vergleichen und einen Gang zurückschalten. Ist nur meine persönliche Meinung, die ich hier als zukünftiger Strafrichter/in kundtue.
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Gast 456
Unregistered
 
#12
10.10.2020, 18:27
(10.10.2020, 16:55)Gast schrieb:  Ja, aber aus der PKV käme ich - soweit ich weiß, habs jetzt nicht ausgiebig recherchiert :D - nicht mehr raus, wenn ich direkt nach dem Ref wieder hauptberuflich selbstständig arbeite. Der PKV-Beitrag für Selbstständige ist höher als der GKV-Beitrag, den ich auf mein GF-Gehalt aus meiner UG zahle, da ich minimalistisch lebe und mir nicht viel auszahle.  :blush:


Es gäbe zwar den einen anderen Kniff wie du wieder aus der PKV rauskämst. Aber ich persönlich würde dir davon abraten, wenn du später selbstständig arbeiten willst. Rufe mal bei deiner GKV an oder frage mal bei einem Versicherungsmakler an, was für dich die beste Alternative ist.
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Normenlesen
Unregistered
 
#13
10.10.2020, 19:09
(10.10.2020, 16:55)PGast schrieb:  Ja, aber aus der PKV käme ich - soweit ich weiß, habs jetzt nicht ausgiebig recherchiert :D - nicht mehr raus, wenn ich direkt nach dem Ref wieder hauptberuflich selbstständig arbeite. Der PKV-Beitrag für Selbstständige ist höher als der GKV-Beitrag, den ich auf mein GF-Gehalt aus meiner UG zahle, da ich minimalistisch lebe und mir nicht viel auszahle.  :blush:


Als Beihilfeberechtigter kann man sich auch freiwillig gesetzlich versichern. An den Beiträgen beteiligt sich der Dienstherr dann zwar nicht, sodass du den ganzen Beitrag alleine zahlen musst und die Beihilfe gut bei weg kommt, aber so bleibst Du immerhin im GKV-System.
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