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Abkürzungen Examen ja/nein?
Gast
Unregistered
 
#11
28.09.2020, 10:37
Habe auch schon eine Reifenwuchtmaschine mit RWM abgekürzt, weil mir das zu nervig war, das auszuschreiben. In manchen Probeklausuren wurde nichts dazu gesagt in anderen, dass ich keine eigenen Abkürzungen verwenden soll... Im Examen kam ich nicht in die Situation, hätte aber wohl keine Abkürzung verwendet.
Glaube aber, dass ich in den SR Klausuren tatsächlich die Beteiligten mit Initialen abgekürzt habe, weil sie die gleichen Nachnamen hatten. Weiß aber nicht, wie das vom Korrektor aufgenommen wurde - die Noten im SR sind jedenfalls eher mau. Das lag aber weniger an den Abkürzungen denke ich :D
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Gast
Unregistered
 
#12
28.09.2020, 11:30
(28.09.2020, 10:37)Gast schrieb:  Habe auch schon eine Reifenwuchtmaschine mit RWM abgekürzt, weil mir das zu nervig war, das auszuschreiben. In manchen Probeklausuren wurde nichts dazu gesagt in anderen, dass ich keine eigenen Abkürzungen verwenden soll... Im Examen kam ich nicht in die Situation, hätte aber wohl keine Abkürzung verwendet.
Glaube aber, dass ich in den SR Klausuren tatsächlich die Beteiligten mit Initialen abgekürzt habe, weil sie die gleichen Nachnamen hatten. Weiß aber nicht, wie das vom Korrektor aufgenommen wurde - die Noten im SR sind jedenfalls eher mau. Das lag aber weniger an den Abkürzungen denke ich :D


Bei eigenen Abkürzungen oder Klassikern wie „VA“ etc wäre ich sehr vorsichtig. Bei Namen halte ich es für weniger gefährlich und kann mir nicht so recht vorstellen das ein Korrektor sich dann sagt „dem ziehe ich jetzt 3 Punkte ab“ oder man deshalb durchfällt, maximal ist er etwas genervt davon.
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C8H10N4O2
Senior Member
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Beiträge: 368
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#13
28.09.2020, 16:22
Habe gerade im Strafrecht immer abgekürzt. Korrekterweise müsste man ja sogar jedes Mal die Rolle der Personen nennen (Der beschuldigte Martin mörder hat sich nicht zur Tat eingelassen, die Zeugin gundula Gaukelei gibt an...). Das kostet auf Dauer unglaublich viel Schreibzeit und trägt auch nicht zur Übersichtlichkeit/ Lesefluss o.ä. bei. Die Namen sind zudem idr so gewählt, dass man sie super abkürzen kann und daher wohl auch abkürzen soll
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Gast
Unregistered
 
#14
28.09.2020, 17:29
(28.09.2020, 16:22)C8H10N4O2 schrieb:  Habe gerade im Strafrecht immer abgekürzt. Korrekterweise müsste man ja sogar jedes Mal die Rolle der Personen nennen (Der beschuldigte Martin mörder hat sich nicht zur Tat eingelassen, die Zeugin gundula Gaukelei gibt an...). Das kostet auf Dauer unglaublich viel Schreibzeit und trägt auch nicht zur Übersichtlichkeit/ Lesefluss o.ä. bei. Die Namen sind zudem idr so gewählt, dass man sie super abkürzen kann und daher wohl auch abkürzen soll

Kein Mensch nennt in der Praxis den Vornamen. Es ist die Zeugin Gaukelei; bei wiederholter Nennung im selben Absatz gern auch nur "die Zeugin", wenn unmissverständlich klar ist, welche Zeugin gemeint ist. Und bei Beschuldigten/Angeklagten wird der Nachname nur erwähnt, wenn es mehrere davon gibt.

Ich finde persönlich Abkürzungen unschön und wenig praxistauglich, aber den Korrektoren macht es offenbar weitestgehend nichts aus, von daher kommt's wohl auf den eigenen Geschmack an.
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Gast
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#15
28.09.2020, 17:34
Würde ich dringend unterlassen. Mag teilweise unschädlich sein, ist aber mE sehr riskant für einen geringen Mehrwert. Man sollte im Examen so wenig Angriffsfläche wie möglich bieten.
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NrW
Unregistered
 
#16
28.09.2020, 19:31
(28.09.2020, 07:43)Nrw_123 schrieb:  Liebe Mitstreiter,

ich beschäftige mich gerade nochmal mit der Frage, ob man im Gutachten (nicht im Urteil oder praktischen Schriftsätzen) Abkürzungen verwenden kann, die man direkt am Anfang festlegt (bspw M=Mandant; B=Beschuldigter, A= Angeklagter). 

Ich höre dazu immer wieder unterschiedliche Sachen, von „kein Problem“ bis hin zu „damit verschaffst du dir einen Vorteil“. Wie seht ihr das und habt ihr es gemacht? 

Danke!

Würde es definitiv lassen. Hab ich ebenso gemacht und in meiner Bewertung stand dann Verstoß gegen Chancengleichheit..
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Gast
Unregistered
 
#17
28.09.2020, 20:06
(28.09.2020, 19:31)NrW schrieb:  
(28.09.2020, 07:43)Nrw_123 schrieb:  Liebe Mitstreiter,

ich beschäftige mich gerade nochmal mit der Frage, ob man im Gutachten (nicht im Urteil oder praktischen Schriftsätzen) Abkürzungen verwenden kann, die man direkt am Anfang festlegt (bspw M=Mandant; B=Beschuldigter, A= Angeklagter). 

Ich höre dazu immer wieder unterschiedliche Sachen, von „kein Problem“ bis hin zu „damit verschaffst du dir einen Vorteil“. Wie seht ihr das und habt ihr es gemacht? 

Danke!

Würde es definitiv lassen. Hab ich ebenso gemacht und in meiner Bewertung stand dann Verstoß gegen Chancengleichheit..


Wie viel Punkte die dann abgezogen wurden oder Ähnliches weißt du aber nicht oder? 
Würde mich interessieren.
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C8H10N4O2
Senior Member
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Beiträge: 368
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#18
28.09.2020, 20:07
Was soll das denn für eine Bewertung sein? Was kommt als nächstes? Schau nicht in den Kommentar, sonst weißt du wie der BGH das löst? Nutz keine farbigen TExtmarker, sonst findest du die relevanten Passagen zu schnell wieder? Trink keinen Kaffee, sonst bist du zu wach und konzentriert?

Es ist doch vollkommen üblich, dass man sich soviel Erleichterungen wie möglich verschafft und dabei alle nicht verbotenen Hilfsmittel nutzen darf. Hab ich wirklich noch nie gehört oder erlebt, dass sich jemand darüber beschwert (GPA)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.09.2020, 20:10 von C8H10N4O2.)
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Gast
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#19
28.09.2020, 22:27
Nicht praxistauglich.
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Gast
Unregistered
 
#20
29.09.2020, 10:39
Ich kann nachdem ich nun im Verbesserungsversuch bin und Einsicht genommen habe:
Es wird wohl von einigen Korrektor*innen geduldet bzw. nicht angestrichen. Ich würde es trotzdem bleiben lassen. Wie hier schon erwähnt wurde sollte man in einer Klausur möglichst wenig Angriffsfläche bieten. Wenn ein Korrektor einen schlechten Tag hat, oder - was meines Erachtens leider auch häufig vorkommt - einfach sehr kleinlich ist, fallen einem die Abkürzungen auf die Füße. Es soll Praxistauglichkeit abgeprüft werden und wer als Korrektor ein "A" oder ein "Z" anstreicht, hat das Argument der fehlenden Praxistauglichkeit auf seiner Seite. Es kann natürlich auch sein, dass man an einen Korrektor gerät, dem es vollkommen gleich ist und man sich aufgrund der Abkürzungen den Entscheidenden Zeitvorteil rausgeholt hat, das ist allerdings ein Risiko, was ich nicht eingehen würde.
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