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Was heißt "praxistauglich"?
Gast
Unregistered
 
#11
09.09.2020, 21:30
(09.09.2020, 18:31)Gast schrieb:  Wenn ein Korrektor ernsthaft wegen fehlender Unterschrift auch nur einen Punkt abzieht, ist das schlicht ein Aufgegeile an der temporären Macht über den Prüfling.

Zieht er mehr Punkte ab oder lässt gar allein aufgrunddessen durchfallen, hat er wohl grundsätzlich schwerwiegende Probleme im Leben.

Nein, denn die Unterschrift ist essentieller Bestandteil der Prüfungsleistung. So ist die Klausur in der Praxis nicht verwertbar Punkt
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Gast
Unregistered
 
#12
09.09.2020, 22:24
Das ist ja wohl ein Scherz?! Und was passiert, wenn Datum oder Anschrift des Gerichts fehlt? „Essentiell“ ...
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Gast
Unregistered
 
#13
09.09.2020, 22:38
Praxistauglich ist Quatsch.
Die überwiegende Anzahl der Klausuren ist natürlich nicht praxistauglich.
Du bestehst ja durchaus mit guten Noten bei fehlender Unterschrift, fehlerhaften Tenor und mittelmäßigen TB.
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Gast
Unregistered
 
#14
10.09.2020, 10:35
Es hat doch auch niemand gesagt, dass du NICHT bestehst.

Ich habe doch sogar gesagt, dass bei ansonsten ordentlicher Klausur ein praxisuntauglicher Tenor nicht so relevant ist. Anders wenn deine Klausur eh schon schlecht ist: Dann ist eine fehlende Unterschrift und ein praxisuntauglicher Tenor eben der Genickbruch.

Und doch, eine Anklage ohne Unterschrift ist nicht praxistauglich. Punkt. Wie sich das dann in der Bewertung niederschlägt ist eine andere Frage.
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#15
10.09.2020, 12:04
Praxistauglich heißt:
Fertig werden mit der Aufgabe
und
Obersätze machen, bis man grün und blau wird
und
Für die Praxis verwendbare dh nicht unübliche Formalia haben
und
Die im Sachverhalt aufgeworfenen Fragen abarbeiten
und
Nicht völlig daneben liegende Begründungen anbieten.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.09.2020, 12:06 von T. Kaiser.)
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