29.08.2020, 10:10
Auch Justizsenator Dirk Behrendt war Richter.
29.08.2020, 12:02
Ein weniger bekanntes Bsp ist vielleicht Hecker, außenpolitischer Berater der BKin, zuvor Richter am BVerwG.
29.08.2020, 12:11
Bleib Richter. In Zeiten von Corona ist sonst niemand sicher!
29.08.2020, 12:37
Hier (VG) sind mehrere Kollegen im Gemeinderat bzw. im Kreistag.
29.08.2020, 15:36
(29.08.2020, 08:18)RechtsanwaltII schrieb: Das ist möglicherweise für nichtjuristische Leser entsprechend formuliert worden.
Es sollte aber absolutes Basiswissen eines Juristen sein, dass Versammlungen (oder hier: Aufzüge) nur angemeldet und nicht genehmigt werden müssen.
Aber das schützt sie nicht vor der Auflösung wegen der Nichteinhaltung von Mindestabständen und der Weigerung einen Mundschutz zu tragen:
https://www.tagesschau.de/inland/corona-...n-127.html
:D
Was das VG nicht schafft, schafft die Polizei...
29.08.2020, 15:42
(29.08.2020, 15:36)Gast schrieb:(29.08.2020, 08:18)RechtsanwaltII schrieb: Das ist möglicherweise für nichtjuristische Leser entsprechend formuliert worden.
Es sollte aber absolutes Basiswissen eines Juristen sein, dass Versammlungen (oder hier: Aufzüge) nur angemeldet und nicht genehmigt werden müssen.
Aber das schützt sie nicht vor der Auflösung wegen der Nichteinhaltung von Mindestabständen und der Weigerung einen Mundschutz zu tragen:
https://www.tagesschau.de/inland/corona-...n-127.html
:D
Was das VG nicht schafft, schafft die Polizei...
Das VG hatte ja umfangreiche Auflagen geschaffen, zu denen u.a. natürlich Abstände gehörten (zB bezüglich der Bühne etc).
Dass eine Demo aufgelöst wird, ist eben das eine, ggü dem vorherigen Verbot.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
30.08.2020, 12:29
(29.08.2020, 15:42)Gast schrieb:(29.08.2020, 15:36)Gast schrieb:(29.08.2020, 08:18)RechtsanwaltII schrieb: Das ist möglicherweise für nichtjuristische Leser entsprechend formuliert worden.
Es sollte aber absolutes Basiswissen eines Juristen sein, dass Versammlungen (oder hier: Aufzüge) nur angemeldet und nicht genehmigt werden müssen.
Aber das schützt sie nicht vor der Auflösung wegen der Nichteinhaltung von Mindestabständen und der Weigerung einen Mundschutz zu tragen:
https://www.tagesschau.de/inland/corona-...n-127.html
:D
Was das VG nicht schafft, schafft die Polizei...
Das VG hatte ja umfangreiche Auflagen geschaffen, zu denen u.a. natürlich Abstände gehörten (zB bezüglich der Bühne etc).
Dass eine Demo aufgelöst wird, ist eben das eine, ggü dem vorherigen Verbot.
Habe die Kommentare zur Demo gelesen. Die Leute sind entsetzt über den "Freifahrtsschein" der Berliner VG. Es war von Vornherein abzusehen, dass es so laufen würde bei 38.000 Leuten und dass sie die Auflagen nicht einhalten würden. Der Schutz der Gesundheit geht vor dem Demonstrationsrecht. Wollen wir hoffen, dass es durch die Demo nicht wesentlich mehr Coronafälle in Berlin gibt. Ich finde es unverantwortlich, dass diese Demo nicht im Vorfeld verboten wurde.
Ich halte das für eine krasse Fehlentscheidung, Demonstrationsrecht hin oder her.
30.08.2020, 18:26
(30.08.2020, 12:29)Gast schrieb:(29.08.2020, 15:42)Gast schrieb:(29.08.2020, 15:36)Gast schrieb:(29.08.2020, 08:18)RechtsanwaltII schrieb: Das ist möglicherweise für nichtjuristische Leser entsprechend formuliert worden.
Es sollte aber absolutes Basiswissen eines Juristen sein, dass Versammlungen (oder hier: Aufzüge) nur angemeldet und nicht genehmigt werden müssen.
Aber das schützt sie nicht vor der Auflösung wegen der Nichteinhaltung von Mindestabständen und der Weigerung einen Mundschutz zu tragen:
https://www.tagesschau.de/inland/corona-...n-127.html
:D
Was das VG nicht schafft, schafft die Polizei...
Das VG hatte ja umfangreiche Auflagen geschaffen, zu denen u.a. natürlich Abstände gehörten (zB bezüglich der Bühne etc).
Dass eine Demo aufgelöst wird, ist eben das eine, ggü dem vorherigen Verbot.
Habe die Kommentare zur Demo gelesen. Die Leute sind entsetzt über den "Freifahrtsschein" der Berliner VG. Es war von Vornherein abzusehen, dass es so laufen würde bei 38.000 Leuten und dass sie die Auflagen nicht einhalten würden. Der Schutz der Gesundheit geht vor dem Demonstrationsrecht. Wollen wir hoffen, dass es durch die Demo nicht wesentlich mehr Coronafälle in Berlin gibt. Ich finde es unverantwortlich, dass diese Demo nicht im Vorfeld verboten wurde.
Ich halte das für eine krasse Fehlentscheidung, Demonstrationsrecht hin oder her.
Ja das wollen wir hoffen.
Angemeldet waren übrigens 22.000 Leute, nicht 38.000
30.08.2020, 19:17
Ja, aber das waren alles Gegner von den Corona Maßnahmen, also konnte man sich ja denken, dass die sich nicht an die Auflagen halten. Die Polizei hat deshalb bestimmt schon am Vorabend die Auflösung geplant. :D
30.08.2020, 20:03
(30.08.2020, 19:17)Gast schrieb: Ja, aber das waren alles Gegner von den Corona Maßnahmen, also konnte man sich ja denken, dass die sich nicht an die Auflagen halten. Die Polizei hat deshalb bestimmt schon am Vorabend die Auflösung geplant. :D
Dann könnte man genau so Demos von Waffenliberalisierung pauschal verbieten. Ist doch klar, dass die alle eine AK47 dabei haben.