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Kommentare in der Klausur nutzen- Hilfe
Gast
Unregistered
 
#11
23.08.2020, 14:43
Also ich hab den Kommentar in meinem Examen genau dafür genutzt, das Schema vor mir zu haben und meine Lösungsskizze entsprechend zu verkürzen. Und natürlich als Notfallhilfe. Als in unserer Z1 trotz Kaisers "Erbrecht kommt nie" auf einmal Erbvertrag Thema war, war quasi der komplette Raum erstmal ne Stunde mit dem Palandt beschäftigt. In anderen Klausuren, insbesondere ÖR, spielt der Kommentar dafür nicht so die Rolle, den Kram hat man ja eigentlich seit dem 1. Examen drauf.

Ob es so wie ich es gemacht habe, richtig war, kann ich nicht sagen. In meinen Klausuren war von 3 bis 14 Punkten alles dabei, im Ergebnis bin ich leider "nur" bei 8,7 gelandet.
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 409
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#12
23.08.2020, 14:59
(23.08.2020, 14:43)Gast schrieb:  Also ich hab den Kommentar in meinem Examen genau dafür genutzt, das Schema vor mir zu haben und meine Lösungsskizze entsprechend zu verkürzen. Und natürlich als Notfallhilfe. Als in unserer Z1 trotz Kaisers "Erbrecht kommt nie" auf einmal Erbvertrag Thema war, war quasi der komplette Raum erstmal ne Stunde mit dem Palandt beschäftigt. In anderen Klausuren, insbesondere ÖR, spielt der Kommentar dafür nicht so die Rolle, den Kram hat man ja eigentlich seit dem 1. Examen drauf.

Ob es so wie ich es gemacht habe, richtig war, kann ich nicht sagen. In meinen Klausuren war von 3 bis 14 Punkten alles dabei, im Ergebnis bin ich leider "nur" bei 8,7 gelandet.

„Erbrecht kommt nie“ sagt Kaiser? Quatsch, Fake news. Wenn du bei und gewesen wärst wüsstest du (oder du hast es falsch verstanden), was wir zu den Nebengebieten kommunizieren. Siehe ausdrücklich unser Handout dazu (mit Erbvertrag)! Gruss, TK.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.08.2020, 15:05 von T. Kaiser.)
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C8H10N4O2
Senior Member
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Beiträge: 279
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#13
23.08.2020, 16:33
Ich halte es für fahrlässig, im Examen auf den Kommentar zu verzichten. Insbesondere in Strafrecht , Zivilrecht und zpo kann man viele Dinge wie Definitionen, Obersätze oder problemaufrisse eins zu eins abschreiben. Auch Lösungen häufiger Probleme stehen darin, allerdings oft ohne Begründung, sodass man die Argumentation dazu selbst erarbeiten muss, aber zumindest die „richtige“ Lösung (BGH) kennt

Sich mit den zu Verfügung stehenden Kommentaren vertraut zu machen sollte daher auf jeden Fall Teil der ExamensVorbereitung sein
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