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Probearbeit / Praktikum als Volljurist?
Gast
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#11
24.07.2020, 16:48
in der Theorie kann er/sie das vllt. Der Thread beweist, dass die Realität anders aussieht
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Gast
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#12
24.07.2020, 17:59
Bewirb dich im gehobenen Dienst als Sachbearbeiter oder in einer anderen Stadt und melde den Arbeitgeber der Anwaltskammer wegen versuchter Ausbeutung eines 2 x a Volljuristen.
Sogar in einem WP Unternehmen bekommt man mehr "Praktikums"gehalt.
Das ist ein Versuch der Umgehung des Mindestlohns und unseriös. Sogar als Inkassoanwalt kriegst du mind. 40 k ohne "Praktikum".
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Gast
Unregistered
 
#13
24.07.2020, 18:45
Eine Meldung an die RAK ;)
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Gast
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#14
24.07.2020, 21:30
Die Unterschreitung des Mindestlohnes ist
  • grds. strafbar nach § 266a StGB („Anspruchsprinzip“; es wird aber weniger als der gesetzliche Anspruch verbeitragt) 
  • eine Ordnungswidrigkeit nach dem MiLoG
und absolut frech. Mal davon abgesehen, was bei 1000€ brutto übrig bleiben sollte.
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Gast
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#15
24.07.2020, 22:33
Nimm diesen Job bitte unbedingt an, dokumentiere suaber deine tatsächlichen Stunden und würge der Kanzlei alles rein, was es so gibt: Nachzahlung sittenkonformes Gehalt, zumindest Nachzahlung Mindestlohn, Meldung an alle möglichen Behörden
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Gast
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#16
24.07.2020, 22:48
Wo kein Kläger, da kein Richter...
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Gast
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#17
24.07.2020, 22:50
(24.07.2020, 22:33)Gast schrieb:  Nimm diesen Job bitte unbedingt an, dokumentiere suaber deine tatsächlichen Stunden und würge der Kanzlei alles rein, was es so gibt: Nachzahlung sittenkonformes Gehalt, zumindest Nachzahlung Mindestlohn, Meldung an alle möglichen Behörden

Dem Volljuristen, der das annimmt, würde ich § 242 BGB entgegenhalten, wenn er eine Nachzahlung begehrt.
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Gast
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#18
24.07.2020, 23:22
(24.07.2020, 22:50)Gast schrieb:  
(24.07.2020, 22:33)Gast schrieb:  Nimm diesen Job bitte unbedingt an, dokumentiere suaber deine tatsächlichen Stunden und würge der Kanzlei alles rein, was es so gibt: Nachzahlung sittenkonformes Gehalt, zumindest Nachzahlung Mindestlohn, Meldung an alle möglichen Behörden

Dem Volljuristen, der das annimmt, würde ich § 242 BGB entgegenhalten, wenn er eine Nachzahlung begehrt.

 :D  Treu und Glauben ... das bezweifle ich dass das durchgreifen würde,  bei Gesetzesverstoß
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Gast
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#19
25.07.2020, 08:24
(24.07.2020, 23:22)Gast schrieb:  
(24.07.2020, 22:50)Gast schrieb:  
(24.07.2020, 22:33)Gast schrieb:  Nimm diesen Job bitte unbedingt an, dokumentiere suaber deine tatsächlichen Stunden und würge der Kanzlei alles rein, was es so gibt: Nachzahlung sittenkonformes Gehalt, zumindest Nachzahlung Mindestlohn, Meldung an alle möglichen Behörden

Dem Volljuristen, der das annimmt, würde ich § 242 BGB entgegenhalten, wenn er eine Nachzahlung begehrt.

 :D  Treu und Glauben ... das bezweifle ich dass das durchgreifen würde,  bei Gesetzesverstoß

Wäre nicht das erste Mal:-)
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Gast
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#20
25.07.2020, 09:19
(25.07.2020, 08:24)Gast schrieb:  
(24.07.2020, 23:22)Gast schrieb:  
(24.07.2020, 22:50)Gast schrieb:  
(24.07.2020, 22:33)Gast schrieb:  Nimm diesen Job bitte unbedingt an, dokumentiere suaber deine tatsächlichen Stunden und würge der Kanzlei alles rein, was es so gibt: Nachzahlung sittenkonformes Gehalt, zumindest Nachzahlung Mindestlohn, Meldung an alle möglichen Behörden

Dem Volljuristen, der das annimmt, würde ich § 242 BGB entgegenhalten, wenn er eine Nachzahlung begehrt.

 :D  Treu und Glauben ... das bezweifle ich dass das durchgreifen würde,  bei Gesetzesverstoß

Wäre nicht das erste Mal:-)


Gab's da nicht was bzgl. Schwarzarbeit mit 817 BGB? Hab jetzt aber nicht durchdacht wozu das führen würde
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