24.06.2020, 12:09
(24.06.2020, 11:57)Gast1 schrieb: Wie sind denn die Einstellungsvoraussetzungen so im Vergleich zur ordentlichen- und zur Verwaltungsgerichtsbarkeit? Eher höhere oder eher niedrigere/gleiche Notenanforderungen?
Sie waren häufig etwas niedriger, es hängt aber einfach wohl im Einzelfall davon ab, wir viele Stellen zu besetzen sind. Wenn in 2021 im Bundesland C halt nur 2 Stellen an Sozialgerichten zu vergeben sind und sich genug bewerben...
24.06.2020, 14:18
24.06.2020, 15:12
Zumindest macht die Sozialgerichtsbarkeit in NRW klare Kante, was die Berücksichtigung des ersten Examens angeht. Man munkelt ja, die o.g Formel gilt auch für die ordentliche Gerichtsbarkeit bzw. Zumindest das OLG Hamm. Aber da halten die sich sehr bedeckt.
24.06.2020, 15:23
(24.06.2020, 15:12)Gast schrieb: Zumindest macht die Sozialgerichtsbarkeit in NRW klare Kante, was die Berücksichtigung des ersten Examens angeht. Man munkelt ja, die o.g Formel gilt auch für die ordentliche Gerichtsbarkeit bzw. Zumindest das OLG Hamm. Aber da halten die sich sehr bedeckt.
Das habe ich bisher noch nicht gehört.
Jedenfalls gilt der Erlass (7,76 P imm 2. Examen) so nicht für die Sozialgerichtsbarkeit, sodass man ggf auch unter 7,76 aber mit Topnote im Ersten reinkäme (dazu bedürfte es aber wohl mE einer Berufserfahrung im Sozialrecht).
24.06.2020, 19:13
Ich meinte auch nicht die Unterschreitung der 7,76, sondern die (hälftige) Berücksichtigung des ersten Examens. Finde es eigentlich vor dem Hintergrund von Art. 33 II richtig, dass auch das erste Examen berücksichtigt wird. Wenn man da 11 oder 12 Punkte hat, ist man m.E. Mit 7,5 im Zweiten zu Recht in der Justiz.
24.06.2020, 19:29
(24.06.2020, 19:13)Gast schrieb: Ich meinte auch nicht die Unterschreitung der 7,76, sondern die (hälftige) Berücksichtigung des ersten Examens. Finde es eigentlich vor dem Hintergrund von Art. 33 II richtig, dass auch das erste Examen berücksichtigt wird. Wenn man da 11 oder 12 Punkte hat, ist man m.E. Mit 7,5 im Zweiten zu Recht in der Justiz.
Habe Dich auch so verstanden, nur habe ich das so noch nie gehört.
Das andere war nur ergänzend...
24.06.2020, 19:56
(24.06.2020, 15:12)Gast schrieb: Zumindest macht die Sozialgerichtsbarkeit in NRW klare Kante, was die Berücksichtigung des ersten Examens angeht. Man munkelt ja, die o.g Formel gilt auch für die ordentliche Gerichtsbarkeit bzw. Zumindest das OLG Hamm. Aber da halten die sich sehr bedeckt.
Wer munkelt das denn? :D Also ich kenne Leute mit ausreichend im 1. und knapp über 8 im Zweiten, die Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit geworden sind...nicht nur im Bereich des OLG Hamm. Mein Eindruck ist, dass die sich da vor allem auf die Rückfragen beim Ausbilder verlassen. Wenn der Wunsch, in die Justiz zu gehen, dazu noch bereits im Referendariat irgendwo geäußert wurde und man beim AC nicht völlig versagt, hat man ganz gute Karten.
So ist es auch richtig. Das erste Examen hat mit praktischem Jura ungefähr so viel zu tun wie Werder Bremen mit der Champions League. Da bringen einem die Rückmeldungen der Ausbilder schon wertvollere Erkenntnisse.
24.06.2020, 20:01
Zurück z. Thema.
24.06.2020, 20:17
(24.06.2020, 19:56)Gast schrieb:(24.06.2020, 15:12)Gast schrieb: Zumindest macht die Sozialgerichtsbarkeit in NRW klare Kante, was die Berücksichtigung des ersten Examens angeht. Man munkelt ja, die o.g Formel gilt auch für die ordentliche Gerichtsbarkeit bzw. Zumindest das OLG Hamm. Aber da halten die sich sehr bedeckt.
Wer munkelt das denn? :D Also ich kenne Leute mit ausreichend im 1. und knapp über 8 im Zweiten, die Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit geworden sind...nicht nur im Bereich des OLG Hamm. Mein Eindruck ist, dass die sich da vor allem auf die Rückfragen beim Ausbilder verlassen. Wenn der Wunsch, in die Justiz zu gehen, dazu noch bereits im Referendariat irgendwo geäußert wurde und man beim AC nicht völlig versagt, hat man ganz gute Karten.
So ist es auch richtig. Das erste Examen hat mit praktischem Jura ungefähr so viel zu tun wie Werder Bremen mit der Champions League. Da bringen einem die Rückmeldungen der Ausbilder schon wertvollere Erkenntnisse.
Ne, klar. Brauche auch kein materielles Recht bei Gericht.
24.06.2020, 20:19
(24.06.2020, 20:17)Gast schrieb:(24.06.2020, 19:56)Gast schrieb:(24.06.2020, 15:12)Gast schrieb: Zumindest macht die Sozialgerichtsbarkeit in NRW klare Kante, was die Berücksichtigung des ersten Examens angeht. Man munkelt ja, die o.g Formel gilt auch für die ordentliche Gerichtsbarkeit bzw. Zumindest das OLG Hamm. Aber da halten die sich sehr bedeckt.
Wer munkelt das denn? :D Also ich kenne Leute mit ausreichend im 1. und knapp über 8 im Zweiten, die Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit geworden sind...nicht nur im Bereich des OLG Hamm. Mein Eindruck ist, dass die sich da vor allem auf die Rückfragen beim Ausbilder verlassen. Wenn der Wunsch, in die Justiz zu gehen, dazu noch bereits im Referendariat irgendwo geäußert wurde und man beim AC nicht völlig versagt, hat man ganz gute Karten.
So ist es auch richtig. Das erste Examen hat mit praktischem Jura ungefähr so viel zu tun wie Werder Bremen mit der Champions League. Da bringen einem die Rückmeldungen der Ausbilder schon wertvollere Erkenntnisse.
Ne, klar. Brauche auch kein materielles Recht bei Gericht.
+1
In den meisten Bundesländern zählt das erste Examen auch bei der Bewerbung.