23.05.2020, 19:26
(22.05.2020, 18:34)Gast123 schrieb: Also bei uns in der Kammer wird immer tatsächlich beraten und nicht "blind" unterzeichnet. Es kommen auch durchaus noch hilfreiche Anmerkungen vom Vorsitzenden, der die Akten auch immer relativ genau liest.
Dass der BE überstimmt wird, habe ich noch nicht mitbekommen. Ein- oder zweimal war das Ergebnis nach der Beratung ein anderes, war aber Ende doch einstimmig.
Bei uns am Gericht gibt es aber durchaus auch Vorsitzende, die blind alles durchwinken. Da ist der Lerneffekt natürlich gering. Gerade für Berufsanfänger natürlich blöd.
Arbeitszeit würde ich sagen 40 bis maximal 50 Stunden, wenn mal was wirklich eiliges dazwischen kommt, z.B. eine Abschiebung.
Vielen Dank! :-)
09.02.2022, 10:06
Kannst du mir sagen, wie viele Akten du ungefähr im Monat zu bearbeiten hast oder ob es einen Richtwert für Erledigungen (Proberichter oder Verwaltungsrichter) gibt?
Vielen Dank :)
Vielen Dank :)
14.02.2022, 18:39
15.02.2022, 08:09
(14.02.2022, 18:39)Gast schrieb:(09.02.2022, 10:06)Gast schrieb: Kannst du mir sagen, wie viele Akten du ungefähr im Monat zu bearbeiten hast oder ob es einen Richtwert für Erledigungen (Proberichter oder Verwaltungsrichter) gibt?
Vielen Dank :)
Kann hier niemand Auskunft geben? Fände ich auch interessant
Das lässt sich eher schwer sagen, weil dafür die Kammern zu unterschiedliche Zuständigkeiten haben. Als Richtwert für erledigungen kann man vielleicht (!) 8 bis 15 sagen, das hängt aber vor allem außerordentlich davon ab, welche Asylländer man hat und welche "normalen" Verwaltungssachen dazu. Es gibt eben Gebiete, die beinahe ausschließlich als Kammer gemacht werden (so eins habe ich zB) und Asylländer, die deutlich einfacher sind (recht kurze Verhandlungen). So ist zB eine reine Aufstockerklage Syrien (d.h. Person hat schon Schutz, will aber Flüchtling sein, dann prüft man "nur noch" ob politische Verfolgung) deutlich schneller getan als sog. Konversionen zum Christentum, in denen man auch mal 6 Stunden die Person anhört. Auch die Eingänge schwanken hier pro Monat mitunter stark, anders als ich es zB vom Landgericht in Zivilrecht kenne. Man orientiert sich also am besten an den Kammerkollegen, je nach Software kann man gucken, wie viel die so in den letzten Monaten erledigt haben ;)
15.02.2022, 08:44
Für NRW gab es vom OVG auf den Proberichtertagungen mal die inoffizielle Aussage, 160 Erledigungen pro Jahr für einen Proberichter im zweiten Abschnitt seien ein guter Richtwert.