25.09.2026, 11:52
(25.09.2026, 11:22)Homer S. schrieb:Also Diplomjuirsten können nicht verbeamtet werden, aber Diplomrechtspfleger? Das erscheint mir nicht sonderlich logisch.(25.09.2026, 10:21)Neuorientierung schrieb:(24.09.2026, 19:20)RRalf schrieb: Man sieht doch direkt, dass man primär klassische Diplom-Verwaltungswirte bzw. analoge Absolventen mit Laufbahnbefähigung sucht.
Volljuristen besitzen aufgrund ihrer Befähigung zum Richteramt auch die Laufbahnbefähigung für den höheren Verwaltungsdienst, daher liegt es nicht fern, ihnen auch eine Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst zuzusprechen.
Das ist eine zusätzliche Option für Volljuristen, die zwar unbedingt in den öD wollen, aber bei denen es nicht für den hD gereicht hat. Gäbe es genug originäre Verwaltungsabsolventen, würde man das nicht so ausschreiben.
Es gibt unendlich Stellen im öD, die primär bis ausschließlich für Volljuristen ausgeschrieben sind, wir besitzen in der Hinsicht einen der privilegiertesten Abschlüsse überhaupt. Stattdessen sucht man sich dieses Negativbeispiel raus, um wieder einen vermeintlichen Grund zur Selbstbemitleidung zu haben.
Mich wundert primär, dass es sich nur als Volljuristen und nicht an Juristen mit dem 1. Staatsexamen richtet. Ich dachte, dass das solche Stellen wären, die auch für Juristen mit einem Examen möglich wären.
Finde das ebenfalls nicht verwerflich. Die Stelle hat wie angesprochen eine klare Zielgruppe, das sind diejenigen, die die entsprechende Ausbildung haben - daneben auch Juristen zuzulassen ist ja kein Malus, die Stelle wird ja nicht mit zwangsverpflichteten Prädikatsjuristen besetzt. Wer darauf kein Bock hat braucht sich doch nicht zu bewerben.
Die Stellen die ein Beamtenverhältnis ermöglichen, erfordern halt eine Laufbahnbefähigung und die haben Juristen erst nach absolvieren des Referendariats.
25.09.2026, 11:56
(25.09.2026, 11:52)Neuorientierung schrieb:(25.09.2026, 11:22)Homer S. schrieb:Also Diplomjuirsten können nicht verbeamtet werden, aber Diplomrechtspfleger? Das erscheint mir nicht sonderlich logisch.(25.09.2026, 10:21)Neuorientierung schrieb:(24.09.2026, 19:20)RRalf schrieb: Man sieht doch direkt, dass man primär klassische Diplom-Verwaltungswirte bzw. analoge Absolventen mit Laufbahnbefähigung sucht.
Volljuristen besitzen aufgrund ihrer Befähigung zum Richteramt auch die Laufbahnbefähigung für den höheren Verwaltungsdienst, daher liegt es nicht fern, ihnen auch eine Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst zuzusprechen.
Das ist eine zusätzliche Option für Volljuristen, die zwar unbedingt in den öD wollen, aber bei denen es nicht für den hD gereicht hat. Gäbe es genug originäre Verwaltungsabsolventen, würde man das nicht so ausschreiben.
Es gibt unendlich Stellen im öD, die primär bis ausschließlich für Volljuristen ausgeschrieben sind, wir besitzen in der Hinsicht einen der privilegiertesten Abschlüsse überhaupt. Stattdessen sucht man sich dieses Negativbeispiel raus, um wieder einen vermeintlichen Grund zur Selbstbemitleidung zu haben.
Mich wundert primär, dass es sich nur als Volljuristen und nicht an Juristen mit dem 1. Staatsexamen richtet. Ich dachte, dass das solche Stellen wären, die auch für Juristen mit einem Examen möglich wären.
Finde das ebenfalls nicht verwerflich. Die Stelle hat wie angesprochen eine klare Zielgruppe, das sind diejenigen, die die entsprechende Ausbildung haben - daneben auch Juristen zuzulassen ist ja kein Malus, die Stelle wird ja nicht mit zwangsverpflichteten Prädikatsjuristen besetzt. Wer darauf kein Bock hat braucht sich doch nicht zu bewerben.
Die Stellen die ein Beamtenverhältnis ermöglichen, erfordern halt eine Laufbahnbefähigung und die haben Juristen erst nach absolvieren des Referendariats.
Diplomjuristen natürlich auch, wenn sie einen Vorbereitungsdienst durchlaufen haben wie die anderen Berufsgruppen.
25.09.2026, 12:30
(25.09.2026, 11:56)Praktiker schrieb:Ah, also muss man für eine Verbeamtung immer irgendeine Art Vorbereitungsdienst durchlaufen?(25.09.2026, 11:52)Neuorientierung schrieb:(25.09.2026, 11:22)Homer S. schrieb:Also Diplomjuirsten können nicht verbeamtet werden, aber Diplomrechtspfleger? Das erscheint mir nicht sonderlich logisch.(25.09.2026, 10:21)Neuorientierung schrieb:(24.09.2026, 19:20)RRalf schrieb: Man sieht doch direkt, dass man primär klassische Diplom-Verwaltungswirte bzw. analoge Absolventen mit Laufbahnbefähigung sucht.
Volljuristen besitzen aufgrund ihrer Befähigung zum Richteramt auch die Laufbahnbefähigung für den höheren Verwaltungsdienst, daher liegt es nicht fern, ihnen auch eine Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst zuzusprechen.
Das ist eine zusätzliche Option für Volljuristen, die zwar unbedingt in den öD wollen, aber bei denen es nicht für den hD gereicht hat. Gäbe es genug originäre Verwaltungsabsolventen, würde man das nicht so ausschreiben.
Es gibt unendlich Stellen im öD, die primär bis ausschließlich für Volljuristen ausgeschrieben sind, wir besitzen in der Hinsicht einen der privilegiertesten Abschlüsse überhaupt. Stattdessen sucht man sich dieses Negativbeispiel raus, um wieder einen vermeintlichen Grund zur Selbstbemitleidung zu haben.
Mich wundert primär, dass es sich nur als Volljuristen und nicht an Juristen mit dem 1. Staatsexamen richtet. Ich dachte, dass das solche Stellen wären, die auch für Juristen mit einem Examen möglich wären.
Finde das ebenfalls nicht verwerflich. Die Stelle hat wie angesprochen eine klare Zielgruppe, das sind diejenigen, die die entsprechende Ausbildung haben - daneben auch Juristen zuzulassen ist ja kein Malus, die Stelle wird ja nicht mit zwangsverpflichteten Prädikatsjuristen besetzt. Wer darauf kein Bock hat braucht sich doch nicht zu bewerben.
Die Stellen die ein Beamtenverhältnis ermöglichen, erfordern halt eine Laufbahnbefähigung und die haben Juristen erst nach absolvieren des Referendariats.
Diplomjuristen natürlich auch, wenn sie einen Vorbereitungsdienst durchlaufen haben wie die anderen Berufsgruppen.
Aber bei den Stellen ist ja explizit auch eine Anstellung möglich.
25.09.2026, 13:04
(25.09.2026, 12:30)Neuorientierung schrieb:(25.09.2026, 11:56)Praktiker schrieb:Ah, also muss man für eine Verbeamtung immer irgendeine Art Vorbereitungsdienst durchlaufen?(25.09.2026, 11:52)Neuorientierung schrieb:(25.09.2026, 11:22)Homer S. schrieb:Also Diplomjuirsten können nicht verbeamtet werden, aber Diplomrechtspfleger? Das erscheint mir nicht sonderlich logisch.(25.09.2026, 10:21)Neuorientierung schrieb: Mich wundert primär, dass es sich nur als Volljuristen und nicht an Juristen mit dem 1. Staatsexamen richtet. Ich dachte, dass das solche Stellen wären, die auch für Juristen mit einem Examen möglich wären.
Finde das ebenfalls nicht verwerflich. Die Stelle hat wie angesprochen eine klare Zielgruppe, das sind diejenigen, die die entsprechende Ausbildung haben - daneben auch Juristen zuzulassen ist ja kein Malus, die Stelle wird ja nicht mit zwangsverpflichteten Prädikatsjuristen besetzt. Wer darauf kein Bock hat braucht sich doch nicht zu bewerben.
Die Stellen die ein Beamtenverhältnis ermöglichen, erfordern halt eine Laufbahnbefähigung und die haben Juristen erst nach absolvieren des Referendariats.
Diplomjuristen natürlich auch, wenn sie einen Vorbereitungsdienst durchlaufen haben wie die anderen Berufsgruppen.
Aber bei den Stellen ist ja explizit auch eine Anstellung möglich.
An sich ja (oder gleichwertige Berufserfahrung). Und im Übrigen erhoffen sie sich halt geringeren Einarbeitungsaufwand. Wie gesagt, es sind praktische, nicht wissenschaftliche Tätigkeiten.









