23.09.2026, 22:32
(22.09.2026, 19:07)Praktiker schrieb: Das ist keine sekundäre Darlegungslast.
Du hältst einfach das Bestreiten für unsubstantiiert. Aber auch das ist heikel: er war es nicht - woher soll denn der Beklagte wissen, wer es sonst war? Schon gar nicht muss er selbst ein Parteigutachten einholen, um das gegnerische zu entkräften.
Genau so ist es. Der geschilderte Fall dreht sich weder um Substantiierung noch sekundäre Darlegungslast, sondern um eine Beweisprognose.









