05.02.2026, 17:51
(05.02.2026, 17:42)Praktiker schrieb:(05.02.2026, 09:52)Paul Klee schrieb:(05.02.2026, 08:49)Praktiker schrieb:(05.02.2026, 07:38)Daggel schrieb:(05.02.2026, 01:58)EinJurist schrieb: Was meinst du mit Geschacher
Na diese Pseudo-Ausschreibungen für bereits erprobte Richter.
Warum? Es ist transparent und personalwirtschaftlich gerechtfertigt. Sonst säßen alle jungen Richter in Mosbach und Waldshut-Tiengen, während in Heidelberg und Freiburg nur die Erfahrensten der Alten reinkämen, um dann später innerhalb von wenigen Jahren gesammelt in den Ruhestand zu gehen. Wäre das der Qualität der Rechtsprechung zuträglich? Und erstmal der Besetzbarkeit der Stellen? Vielleicht wollten nämlich gar nicht alle Assesoren nach Mosbach oder Waldshut-Tiengen, und dann wäre dort halt nur 20 % besetzt. Genau deshalb ist es anerkanntermaßen zulässig, Stellen ausschließlich für Assesoren zur Verplanung auszuschreiben. Art. 33 greift nämlich erst im Rahmen des Anforderungsprofils, das der Dienstherr festlegt.
Allenfalls kann man sich fragen, warum es innerhalb der Assessorenschaft unüblich ist, sich auf eine andere als die für einen selbst ausgeschriebene Stelle zu bewerben. Aber da man vorher miteinander spricht, wird ja typischerweise gerade die ausgeschrieben, die den eigenen Wünschen entspricht. Warum sollte man dann anderswo gegen den Kollegen antreten?
Der Weg zu dem sinnvollen Ergebnis ist aber ziemlich merkwürdig.
Wird ja wohl einen Weg geben der mit dem Grundgesetz vereinbar ist, Proberichter einfach dahin zu setzen wo beide Seiten es Wollen, ohne eine solche Pseudoausschreibung vorzunehmen.
Kaum. Wenn nämlich zwei Proberichter um eine Stelle konkurrieren, kommt es zum Schwur. Kannst sie ja nicht heimlich einem geben. Daher Ausschreibung beschränkt auf den Personenkreis. Wo ist denn das Problem?
In Niedersachsen wird das insbesondere bei Planstellen für die Fachgerichtsbarkeit so praktiziert. Die werden ausdrücklich ausgeschrieben als "aus personalwirtschaftlichen Gründen" vorbehalten für Proberichter, die an dem Gericht bereits tätig sind und zur Verplanung anstehen.
Das wurde - mit weiteren Maßnahmen - damals eingeführt, um damals vermehrt aufkommenden Konkurrentenstreitigkeiten zu begegnen und die Personalentwicklung zu fördern.


