07.01.2026, 10:23
(06.01.2026, 17:53)RRalf schrieb:(06.01.2026, 17:37)JurisRef schrieb:(06.01.2026, 13:15)RRalf schrieb:(06.01.2026, 12:24)Egal_ schrieb: Die Stadt muss sparen und weiß, wie schlecht der Arbeitsmarkt gerade ist ;-)
Ist dann nur übel, wenn die Mitarbeiter, die einem unterstellt sind, ggf. A13 haben, wenn es Volljuristen sind.
Würde die Eingruppierungsfeststellungsklage massiv vereinfachen, da neben der Anzahl auch die Stellenbewertung der geführten Mitarbeiter ein maßgebliches Kriterium ist und du dann bei einer Überprüfung sehr wahrscheinlich auf E15 kommen würdest.
Wie gesagt: High Risk High Reward Play für einen eher unterdurchschnittlichen Volljuristen auf Arbeitssuche, der in die öffentliche Verwaltung möchte.
Mit befriedigend von unterdurchschnittlich reden? 🤔
Du brauchst laut Ausschreibung nur 1x B.
1x B 1x A ist zumindest in meinem Bundesland unterdurchschnittlich.
Naja, aber auch für Leute mit 2x B, die unbedingt in den ÖD wollen, könnte das in Frage kommen, denn im ÖD ist es auch mit 2x B nicht so leicht eine Stelle zu bekommen, direkt zu sagen, gut für die schlechten Kandidaten finde ich daher etwas weit hergeholt 😅


